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  • 19.11.2014

was fehlt ...

... der Schlaf

Ein siebenstündiger Schönheitsschlaf während der Arbeitszeit hatte für eine Bahnmitarbeiterin gravierende Folgen: die Deutsche Bahn feuerte sie. Die Angestellte im Bordbistro hatte nach Absprache mit der Chefin aus gesundheitlichen Gründen in einem Abteil ein Nickerchen gemacht. Weil niemand sie weckte, schlief sie einfach die kompletten sieben Stunden Fahrt durch. Der Kölner Arbeitsgericht machte die Kündigung nun aber per Entscheid unwirksam. Denn die Richter befanden diese für unverhältnismäßig. Und das, obwohl die Frau bereits früher schon einmal abgemahnt worden war, weil sie den Dienstbeginn verschlafen hatte. Im Zweifel für die Müdigkeit. (taz/nop)