Kommentar von Christian Rath
"Die Bürgerinnen und Bürger sollen entscheiden." Das haben Grüne und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung versprochen. Am Sonntag findet nun ein Volksentscheid über das umstrittene Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 statt. Doch das Abstimmungsverfahren ist unfair. Die Befürworter des Ausstiegs haben keine Chance, sich im Volksentscheid wirksam durchzusetzen.
Zur Abstimmung steht ein Gesetz, das die Landesregierung zum Ausstieg aus Stuttgart 21 verpflichtet, das sogenannte Kündigungsgesetz. Damit es in Kraft tritt, müssen beim Volksentscheid zwei Hürden übersprungen werden. Erstens müssen die Befürworter des Ausstiegs mehr Stimmen bekommen als die Gegner. Das ist selbstverständlich.
Zusätzlich gibt es aber noch ein sogenanntes Quorum; danach muss auch ein Drittel aller Stimmberechtigten für das Ausstiegsgesetz stimmen. Was das in der Praxis bedeutet, lässt sich leicht errechnen. Bei einer realistischen Stimmbeteiligung von 40 Prozent müssten mehr als 82,5 Prozent der abgegebenen Stimmen für den Ausstieg votieren – nur dann ist das Gesetz beschlossen.

CHRISTIAN RATH ist rechtspolitischer Korrespondent der taz. Foto: taz
Das ist eine eklatante und offensichtliche Benachteiligung. Denn die Befürworter des Bahnhofs können in diesem realistischen Szenario schon mit zwanzig Prozent der Stimmen ihr Ziel erreichen, den Weiterbau von Stuttgart 21.
Wenn die Ausstiegsbefürworter den Volksentscheid deutlich gewinnen, dieser aber wegen des hohen Quorums unwirksam bleibt, können SPD und Grüne nicht einfach sagen: "Pech gehabt." So wird die versprochene Befriedung des Konflikts durch eine Volksabstimmung sicher nicht erreicht. Die SPD sollte dann über ihren Schatten springen und das Ausstiegsgesetz mit den Grünen im Landtag beschließen. Wer den Bürgern die Entscheidung überlässt, muss auch auf sie hören.
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"Stuttgart 21" ist eines der teuersten Bahnprojekte aller Zeiten in Deutschland: Der Kopfbahnhof der Stadt soll durch einen unterirdischen Durchgangsbahnhof komplett ersetzt werden. Wo jetzt noch Schienen liegen, sollen künftig Wohn- und Gewerbebauten entstehen.
Der neue Bahnhof soll Ende 2017 fertig sein, der Probebetrieb 2019 aufgenommen werden. "Das neue Herz Europas" nennt die Bahn das Projekt im Netz. Ein breites Bündnis von Bürgern protestiert allerdings gegen den Umbau. Ihre Argumente: Der Tiefbahnhof sei betriebsschädlich, nicht bahnkundenfreundlich, umweltbelastend und viel zu teuer. Sie haben mit dem Projekt "Kopfbahnhof 21" ihre eigenen Pläne.
Trotzdem wurde der symbolische Baubeginn im Februar 2010 gefeiert, der Nordflügel des Kopfbahnhofs im September 2010 abgerissen. Ein Teil der Bauaufträge vergeben. Eine Schlichtung Ende 2010 schlug mögliche Verbesserungen unter der Bezeichnung "Stuttgart 21 Plus" vor. Das Protestbündnis hält jedoch an dem "Kopfbahnhof 21" fest.
Der Wechsel der Landesregierung in Baden-Württemberg sorgte für einen zeitweisen Baustopp. Im Koalitionsvertrag vereinbarten Grüne und SPD eine Volksabstimmung, in der die Bürger entscheiden, ob das Land die Co-Finanzierung von "Stuttgart 21" stoppen soll. Sie findet am 27. November 2011 statt.
Finanziert werden soll das Projekt von der Deutschen Bahn AG, dem Bund, dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart, dem Flughafen Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart. Die Bauherren gehen offiziell davon aus, dass "Stuttgart 21" 4,1 Milliarden Euro kosten wird, halten sich aber eine "Risikoreserve" von 400 Millionen Euro zusätzlich offen. Unabhängige Bahnexperten haben allerdings wesentlich höhere Kosten errechnet.
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Leserkommentare
28.11.2011 22:24 | Dr. Erich Röllig
Die S21-Befürworter haben ihr selbst definiertes Quorum allerdings ebenso verfehlt: Sie haben trotz 2,1 Mio. Stimmen-Mehrhe ...
28.11.2011 20:27 | Entsetzen
Wer immer noch meint, diese Abstimmung wäre nach rechten Dingen gelaufen, der sollte sich doch folgende Dinge vor Augen hal ...
28.11.2011 14:57 | antiantiantianti
"von Dr. Jochen Theurer: ...