: NPD-Verbot wird erleichtert
Die Bundestagsfraktion der SPD will ein neues Verfahren möglich machen – um die NPD leichter verbieten zu können. Die Zweidrittelmehrheit im Verfassungsgericht soll fallen
FREIBURG taz ■ Die Bundesregierung war über die Offenheit von Sebastian Edathy vermutlich nicht sehr erfreut. Am Wochenende plauderte der SPD-Abgeordnete aus, dass seine Fraktion über eine Änderung der Regeln für Parteiverbote nachdenkt – um die NPD besser packen zu können. Einen Tag später musste dann Justizministerin Zypries (ebenfalls SPD) zugeben, dass auch sie entsprechende Änderungen prüft.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Mehrheit am Verfassungsgericht für ein Parteiverbot erforderlich ist. Bisher schreibt das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit vor – und zwar nicht nur für das Verbot selbst, sondern für jede „nachteilige Entscheidung“. Im März 2003 führte diese hohe Hürde dazu, dass nach der V-Mann-Affäre eine Fortführung des NPD-Verfahrens nicht möglich war, obwohl nur eine Minderheit von drei Richtern für die sofortige Einstellung votierte.
Laut Edathy erwägt die SPD deshalb, dass künftig „für die Fortführung des Verfahrens“ eine einfache Mehrheit genügen soll. Dies hätte im letzten NPD-Verfahren die Schlappe der Bundesregierung aber nur verzögert. Denn die drei Richter Winfried Hassemer, Lerke Osterloh und Siegfried Broß waren fest überzeugt, dass der Verbotsprozess nicht rechtsstaatlich war, weil der Staat die NPD-Spitze auch während des Prozesses mit Spitzeln aushorchte. Sie hätten wohl auch am Ende eines Verfahrens gegen ein Verbot gestimmt. Doch selbst wenn für das Verbotsurteil ebenfalls eine einfache Mehrheit genügt hätte, wäre der gemeinsame Antrag von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag 2003 wahrscheinlich trotzdem gescheitert. Denn in der Kritik an der V-Mann-Praxis von Bundes- und Landesregierungen waren Mehrheit und Minderheit am Verfassungsgericht nicht weit auseinander, wie der damals zuständige Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch vergangenes Jahr im taz-Interview versicherte.
Zypries betonte jetzt allerdings treuherzig, die ganze Prüfung habe nichts mit dem NPD-Verbot zu tun. Man reagiere nur darauf, dass die Zahl der Richter pro Senat von 12 auf 8 reduziert wurde. Das war allerdings bereits 1963. CHRISTIAN RATH
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