Arbeit exklusiv

Zu „behindert“ für den Job?

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Der sogenannte erste Arbeitsmarkt bleibt vielen Menschen mit Behinderung verschlossen. Ist das aber eine zeitgemäße Einteilung unserer Produktions- und Arbeitsverhältnisse? Klar ist, wir müssen über unsere Vorstellungen inklusiver Arbeitsmärkte reden und wie wir diese besser umsetzen können.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland 2009 ratifiziert worden. Verändert hat sich für Menschen mit Behinderung seitdem nur wenig. Viele arbeiten in Behindertenwerkstätten oder schreiben zahlreiche Bewerbungen, ohne positive Rückmeldungen zu bekommen. Das Bundesteilhabegesetz (2017) sollte unter anderem den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Doch viele Menschen mit Behinderung kritisieren das Gesetz. Über allem schwebt die Frage: Wie ist Inklusion in die Arbeitswelt überhaupt möglich?

Info

Tag: 21.04.2018
Anfang: 13:30 Uhr
Dauer: 01:45
Raum: Zelt 3
Art: podium

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