• 25.07.2008

Öffentliche Beschäftigung

Kunst macht viel Arbeit

Auch die Kulturszene soll vom öffentlich geförderten Beschäftigungsektor (ÖBS) profitieren: 300 Stellen für Langzeitarbeitslose spendiert der Senat vor allem für kleine Projekte und Initiativen. Kulturstaatssekretär: eine "super Nachricht". Grüne mäkeln.von Sebastian Heiser

  • 09.08.2008 20:07 Uhr

    von S. Heiser:

    Hallo Schneider,

    das ist richtig - bei den bisherigen ÖBS-Jobs nach § 16a SGB II gab es hinterher kein Arbeitslosengeld I. Beim Kommunal-Kombi wird das ausdrücklich anders sein.

    Beste Grüße
    S. Heiser

  • 31.07.2008 19:27 Uhr

    von Hospel,Bernhard:

    Ihren Kommentar hier eingeben Brauche endlich wieder einen Job drei Jahre MAE bring`ts auch nicht.Will endlich wieder unterweg`s sein und etwas mit meiner Erfahrung die ich gesammelt habe aktiv sein dürfen.Auf die Kuturarbeit in Berlin habe ich ein scharfes Auge mit meinen 57 Jahren ich habe mich sofort Beworben -(ÖBS)-hoffentlich klappt`s.

  • 28.07.2008 22:27 Uhr

    von @Michael Klein:

    Hallo Michael,

    ich glaube eine MAE ist kein Hinderungsgrund zur Bewerbung, die ABM wäre wohl nen Hinderungsgrund, daher könntest du evtl. doch versuchen dich zu bewerben. Aber prüf das doch einfach nochmal durch nen anruf.

  • 27.07.2008 13:12 Uhr

    von Schneider:

    "Der Weg zum Job
    ...Wer anschließend wieder arbeitslos wird, landet nicht wieder direkt bei Hartz IV, sondern erhält ein Jahr lang Arbeitslosengeld I."


    Wer einer Arbeitsgelegenheit nachgeht wie z. B.
    1-Euro-Job (MAE), MAE-Entgelt, ABM oder ÖBS mit 1.300 € Brutto, hat danach keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

    Derjenige wird während der o. g. Arbeitsgelegen-heiten nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik beim Jobcenter erfaßt;
    aber als arbeitssuchend geführt und muß so laut Aussagen Betroffener, sich weiterhin für den ersten Arbeitsmarkt bewerben.

  • 26.07.2008 19:30 Uhr

    von Gudix:

    Da sieht man s mal wieder. Die Kreativstützis bekommen vom Senat das Geld in den Arsch geschoben, und die Kreativen, die nicht stützen, die Freiberufler, Selbständigen und Praktikanten, müssen darben. Daß Berlin Hauptstadt der Stützis ist, wundert mich nicht; hat man hier doch als Stützi ein wirklich schönes Leben, kriegt sogar noch Jobs, für die sich Normalsterbliche gar nicht erst bewerben dürfen.

  • 26.07.2008 18:42 Uhr

    von Michael Klein:

    Gehöre auch zu den Langzeitarbeitslosen und würde mich gerne für dieses Projekt bewerben, werde aber da nicht berücksichtigt, da ich vom 16.7.2007 bis einschließlich 14.1.2008 einen MAE-Job hatte und in dieser Zeit in der Arbeitslosenstatistik nicht auftauchte!

  • 26.07.2008 11:54 Uhr

    von Schneider:

    Der Weg zum Job

    "...Wer anschließend wieder arbeitslos wird, landet nicht wieder direkt bei Hartz IV, sondern erhält ein Jahr lang Arbeitslosengeld I."

    Das trifft nicht zu. Bei Jobs im ÖBS entsteht kein Anspruch auf ALG I.

Ihr Name (wird angezeigt):*

Email (wird nicht angezeigt):*

Kommentar* - bitte beachten Sie unsere Netiquette:

Bitte geben Sie hier das Wort ein, das im Bild angezeigt wird. Dies dient der Spamvermeidung Wenn Sie das Wort nicht lesen konnten, bitte hier klicken.

CAPTCHA Bild zum Spamschutz

Wenn Sie auf "Abschicken" klicken, wird ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an taz.de verschickt. Er wird veröffentlicht, sobald einRedakteur ihn freigeschaltet hat. taz.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus ähnlichen Gründen unangemessene Beiträge nicht zu publizieren.

*Pflichtfelder