Um den Einsatz von ferngesteuerten Video-Drohnen ist in Niedersachsen ein Datenschutzstreit entbrannt. Polizei versäumte die Vorkontrollen beim Datenschützer.von Kai Von Appen
Ich versteh den Datenschutzbeauftragten nicht: Der polizeiliche Einsatz von Kameras ist im Polizeigesetz, dem Versammlungsgesetz und der Strafprozessordnung gesetzlich geregelt. Dabei ist es egal, ob der Einsatz vom Kirchturm, vom Boden oder einem Modelhubschrauber erfolgt. Ich vermisse dagegen ähnliches Engagement gegen Paparazzi hinterm Busch am Schlafzimmerfenster oder Handy-Cam-Spanner am Unfallort.
27.03.2010 14:59 Uhr
von Mein Name:
Mhhh, wer die Fernbedienung mit der stärkeren Sendeleistung hat, kann das Ding dann steuern, oder?
Leserkommentare
27.03.2010 20:24 Uhr
von Willi Erkens:
Ich versteh den Datenschutzbeauftragten nicht: Der polizeiliche Einsatz von Kameras ist im Polizeigesetz, dem Versammlungsgesetz und der Strafprozessordnung gesetzlich geregelt. Dabei ist es egal, ob der Einsatz vom Kirchturm, vom Boden oder einem Modelhubschrauber erfolgt. Ich vermisse dagegen ähnliches Engagement gegen Paparazzi hinterm Busch am Schlafzimmerfenster oder Handy-Cam-Spanner am Unfallort.
27.03.2010 14:59 Uhr
von Mein Name:
Mhhh, wer die Fernbedienung mit der stärkeren Sendeleistung hat, kann das Ding dann steuern, oder?