Zombie-Endlager: Ein Plan B für Gorleben

Will Umweltminister Peter Altmaier den Salzstock doch als mögliches Endlager im Auge behalten? Oder warum lässt er nun klagen?

Zu früh gefreut: Offenbar muss es solche Bilder auch weiterhin geben. Bild: reuters

GÖTTINGEN/BERLIN taz | Das Bundesumweltministerium sät Zweifel an dem von ihm selbst beschworenen Neuanfang bei der Endlagersuche. Das von Peter Altmaier (CDU) geführte Ministerium hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angewiesen, die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für die Untersuchung des Salzstocks Gorleben durch das Land Niedersachsen gerichtlich anzufechten. Atomkraftgegner und Grüne sehen in dem Schritt einen massiven Vertrauensbruch.

Der Rahmenbetriebsplan für Gorleben stammt aus dem Jahr 1983. Er regelt den Umfang der untertägigen Erkundung und legt die Erkundungsbereiche fest. Der Plan musste alle zehn Jahre verlängert werden, zuletzt geschah das 2010 mit der Aufhebung des zehnjährigen Moratoriums.

Dabei gab der Plan schon lange nicht mehr die aktuelle Rechtslage wieder. So sind seit 1990 auch nach dem Bergrecht – Grundlage der Untersuchung in Gorleben – eine Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.

Auch das BfS hatte diese Mängel gesehen und 2010 die Aufstellung eines neuen Rahmenbetriebsplans angeregt. Vergebens – die Pro-Gorleben-Lobby im Bundesumweltministerium um den einflussreichen Abteilungsleiter und Atomlobbyisten Gerald Hennenhöfer setzte sich mit der Verlängerung des alten Plans durch.

Eine neue Lage, so schien es bisher, entstand in diesem Sommer mit der Verabschiedung des Endlagersuchgesetzes. Darin heißt es: „Die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes beendet.“

In der Folge erklärte das Verwaltungsgericht Lüneburg, vor dem Umweltschützer und Grundbesitzer aus dem Wendland seit Jahren gegen die Untersuchung des Salzstocks Gorleben klagen, den Rahmenbetriebsplan für gegenstandslos. Und im September wies Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) die Bergbehörden des Bundeslandes an, den alten Plan gänzlich aufzuheben.

Das Ministerium hält sich zurück

Indes setzt zumindest die Hennenhöfer-Fraktion im BMU offenbar weiter darauf, dass Gorleben bei der Endlagersuche im Spiel bleibt. „Wenn die Klage Erfolg hat, bleibt der alte Rahmenbetriebsplan bis 2020 gültig, und man kann dann bequem auf den zurückkommen“, interpretiert ein Strahlenschutzexperte des Bundes den Vorstoß gegenüber der taz.

Das Bundesumweltministerium selbst verbreitete trotz Bitte um Aufklärung lediglich eine dünne Stellungnahme, wonach die Klage der „Rechts- und Fristwahrung“ diene. Man habe ein „hohes Interesse, die damit zusammenhängenden Fragen außerhalb des Rechtsweges zu klären, und wird in diesem Sinne in den nächsten Wochen mit allen Beteiligten Gespräche führen“.

Der niedersächsische Minister Wenzel zeigt sich über die Klageankündigung äußerst irritiert. Ein Neubeginn bei der Endlagersuche erfordere ein Höchstmaß an Zusammenarbeit und Vertrauen in einen transparenten und ergebnisoffenen Prozess, sagte er: „Es wäre fatal, wenn sich der Bund jetzt einen Plan B neben dem Standortauswahlgesetz offenhalten will.“

Auch Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg urteilt: „Wenn da noch ein Funken Glaubwürdigkeit war, dass die Endlagersuche neu gestartet würde, dann wurde dieser jetzt erstickt.“

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