Im Verfahren um die Attacke auf einen Hamburger Polizeiführer sagt ein "ziviler Tatortbeobachter" der Bereitschaftspolizei aus - in professioneller Maskerade.von KAI VON APPEN

Gleicher Tag, anderer Einsatzort: Teilnehmer des "Antirassistischen Camps" protestieren in der Abflughalle des Hamburger Flughafens. Bild: dpa
Als der Polizist Dirk R. am Dienstag den Zeugenstand in Saal 337 des Hamburger Landgerichts betritt, ist er faktisch nicht er selbst: Die Haare sind hochgefönt, lang und grau meliert zum Zopf gebunden, R. trägt einen kurz geschorenen Vollbart und eine dicke Hornbrille. Eine professionelle Maskenbilderin hat ihn so präpariert. Die Öffentlichkeit soll den "zivilen Tatortbeobachter" nicht erkennen - sonst bestünde die "Gefahr der Wiedererkennung" bei künftigen verdeckten Einsätzen, befürchtet die Polizei.
Dem hatte Amtsrichter Johann Krieten stattgegeben - nach einem heftigen Schlagabtausch mit der Verteidigung, die die Vernehmung überhaupt verhindern wollte: Der Einsatz von Zivilpolizisten verstoße gegen das Versammlungsgesetz.
Was Dirk R., am 21. August 2008 als Teil der Hamburger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit bei einer Demonstration gegen die Abschiebepraxis am Hamburger Flughafen im Einsatz, zu sagen hat, betrifft die Angeklagten nur peripher: Die fünf Männer, 19 bis 24 Jahre alt, aus Bremen, Göttingen, Hamburg und Jena sind der gefährlichen Körperverletzung angeklagt: Sie sollen den Polizei-Führungsbeamten Rüdiger S. geschlagen und getreten haben.
Dirk R. berichtet vor Gericht, dass er gesehen habe, wie Rüdiger S, der aus dem Befehlswagen ausgestiegen war, um eine Person festzunehmen, von einer anderen Person von hinten angesprungen und im Schwitzkasten zu Boden gebracht worden sei. Ob S. auch getreten worden ist, könne er nicht sagen. "Es war nicht meine Aufgabe, ihm zu helfen", sagt R.: Er habe den Angreifer heimlich verfolgt und später seine Festnahme angeordnet.
Mit diesen Angaben widerspricht der "Tabo"-Beamte der Version des vermeintlichen Opfers. Rüdiger S. selbst will einen Aktivisten der "Clownsarmee" wegen einer Sachbeschädigung festgenommen haben, bevor er von hinten getreten worden sei. Von einem Schwitzkasten berichtet S. nichts. R. wiederum gibt an: "Dass es ein Clown war, kann ich ausschließen."
Auch Hartmut Dudde, Leiter der Bereitschaftspolizei und unmittelbarer Augenzeuge, hat inzwischen seine Angaben vor Gericht relativiert. Er könne keiner Person eine konkrete Tathandlung zuordnen, so Dudde: "Ich kann nicht behaupten, die Angeklagten haben geschlagen."
Bei der Vernehmung von Matthias G., der als Ermittlungsführer des Hamburger Staatsschutzes den gesamten Komplex betreut hat, äußerte Richter Krieten mehrfach Zweifel an den Ermittlungsmethoden. Befremdet zeigte er sich etwa darüber, dass der Hauptbelastungszeuge Dudde erst zehn Wochen nach dem Vorfall vernommen wurde. Obwohl er bereits zu Anfang ausgesagt hatte, niemanden erkannt zu haben, wurden Dudde dabei Ganzkörperfotos von den Angeklagten als vermeintlichen "Tätern" vorgelegt, die er nun zum Teil wieder erkannt zu haben glaubte. "Haben sie schon mal etwas von ,Zirkelschluss' gehört?", fragte denn auch Krieten.
Der Prozess hätte gar nicht stattfinden dürfen - denn die Polizei hat bei dem Vorfall rechtswidrig gehandelt. von Kai Von Appen
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