Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge: Kein Verlass auf McKinsey

Neue Zahlen der Bundesregierung zeigen: Die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen liegt mit 228.000 nur halb so hoch wie prognostiziert.

Ausreisepflichtiger und überwachender Polizist

„Absurd falsche Berechnungen“: Zwangsmaßnahme gegen ausreisepflichtigen Asylbewerber Foto: dpa

BERLIN taz | Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in Deutschland liegt weit niedriger als vor einem Jahr prognostiziert. Zum Jahresende 2017 waren im Ausländerzentralregister (AZK) 228.859 Personen als „ausreisepflichtig“ vermerkt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor, die der taz vorliegt.

Vor einem Jahr hatte die Beraterfirma McKinsey im Auftrag der Bundesregierung noch errechnet, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen bis Ende 2017 auf „mindestens 485.000“ ansteigen würde – und empfahl der Bundesregierung 14 Maßnahmen für eine „konsequentere Rückführung“.

Und anderem: den Druck auf AsylbewerberInnen erhöhen, deren Antrag abgelehnt worden sei. Effiziente „Abschiebungshaft- und Gewahrsamsanstalten“ einrichten. Und das Geld für Geduldete kürzen, um die „freiwillige“ Ausreise zu fördern.

Kurz darauf erklärte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Rückführungen von AsylbewerberInnen zur „nationalen Kraftanstrengung“ und legte zusammen mit den Ländern ein 16-Punkte-Plan vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Tatsächlich zeigte er kaum Wirkung. Die Zahl der Abschiebungen hat sich nicht erhöht, sondern lag mit 24.000 noch unter der des Vorjahres.

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Ein Grund für die falsche McKinsey-Prognose ist deshalb neben der gesunkenen Zuwanderung wohl, dass Asylbewerber verstärkt gegen Ablehnungsbescheide klagen und diese somit nicht rechtskräftig sind.

Dennoch ärgert sich die Linkspartei über die McKinsey-Prognose. „Es ist dramatisch, dass mit diesen absurd falschen Zahlen und Berechnungen eine zutiefst unmenschliche Politik begründet wurde“, so die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke. Zumal von den ausreisepflichtigen Personen 166.000 eine Duldung besitzen. Bei ihnen steht gar keine Abschiebung an.

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