Wirtschaft und Menschenrechte: Der Norden interessiert sich nicht

Kinder- und Zwangsarbeit, Hungerlöhne, kein Streikrecht: Wie kann man Konzerne für Vergehen haftbar machen? Wer will das überhaupt?

Mädchen trägt Korb voller Plastikflaschen, dahinter ein riesiger Haufen Flaschen

Wer schützt die Rechte der 11-jährigen Moyna, die in Dhaka Flaschen sortieren muss? Foto: dpa

Vor allem die USA, aber auch Deutschland und einige andere EU-Staaten wollen offenbar verhindern, dass im Rahmen der Vereinten Nationen rechtlich verbindliche Menschenrechtsregeln für transnationale Konzerne vereinbart werden. Washington boykottiert die seit Montag laufende dritte Verhandlungsrunde zu einem Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte im Rahmen des UN-Menschenrechtsrates in Genf vollständig.

Die EU ist zwar vertreten, ihre Diplomaten beteiligen sich aber kaum an der inhaltlichen Debatte. Stattdessen stellen sie das 2014 mit einer Resolution des Menschenrechtsrates beschlossene Mandat für die Verhandlungen infrage und fordern die Erarbeitung einer neuen Resolution.

Diese Sabotagestrategie entspricht der Haltung der deutschen Bundesregierung. Aus Berlin waren am ersten Tag zwar drei Mitarbeiterinnen des Auswärtigen Amtes angereist, sie verstanden sich aber nur als „Beobachterinnen“, da sich „Deutschland nicht an den Verhandlungen beteiligt“. Zwei verließen Genf bereits am zweiten Tag wieder. Frankreich und auch einige skandinavische Staaten hingegen diskutierten aktiv mit den VertreterInnen des Südens über die Inhalte eines künftigen Abkommens.

Der Verhandlungsprozess begann im Juni 2014. Damals beschloss der Menschenrechtsrat, eine „offene, zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur Erarbeitung rechtlich verbindlicher Menschenrechtsregeln für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen“ einzusetzen.

Treaty Alliance

„Brüssel will zurück in die Jahrzehnte vor 2014“

Bei den ersten beiden Verhandlungsrunden 2015 und 2016 sammelten die jeweils rund 80 teilnehmenden Staaten entsprechend den Vorgaben der Resolution zunächst grundlegende Vorschläge zu Inhalt, Struktur und Geltungsbereich eines künftigen Abkommens. Auf dieser Basis wiederum legte Ecuador als Vorsitzland der Arbeitsgruppe den ersten Grobentwurf vor. Er soll als Grundlage für Detailberatungen dieser dritten Verhandlungsrunde dienen, an der 95 Staaten teilnehmen.

Zurück in die Vergangenheit?

Sehr verärgert über die EU ist die sogenannte Treaty Alliance, eine Koalition von weltweit über 1.000 Nichtregierungsorganisationen. Sie warfen den Brüsseler Vertretern vor, „den Verhandlungsprozess über ein rechtsverbindliches Abkommen zu zerstören und wieder zurückzukehren in die Jahrzehnte der Unverbindlichkeit vor 2014“.

Bereits seit Ende der 1960er Jahre fordern Länder des Südens innerhalb der Vereinten Nationen rechtsverbindliche Regeln für transnationale Konzerne zur Einhaltung der Menschenrechtsnormen. Diese müssten von Überwachungs-, Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen flankiert sein. Die ersten Verhandlungen begannen 1977, erbrachten in den folgenden fast 40 Jahren wegen des Widerstandes der Industriestaaten jedoch lediglich eine Reihe rechtlich unverbindlicher, nicht einklagbarer Vereinbarungen zur „freiwilligen Selbstverpflichtung“ von Unternehmen, die in der Praxis kaum etwas bewirkten.

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