Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt? Wie hoch dürfen Mahngebühren sein? Und wie kann man sich gegen Abmahnungen schützen?von CHRISTIAN RATH

Das große Geschäft: Abmahnkosten erreichen oft astronomische Höhen – allerdings nicht immer rechtens. Bild: dpa
Eine Abmahnung ist ein recht bequemes Mittel. Ohne ein Gericht einzuschalten, genügt oft ein bloßer Brief, um einen zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen. Die Kosten der Abmahnung zahlt der Adressat – allerdings nur, wenn er im Unrecht ist. Auch ist die Höhe dieser Abmahnkosten oft umstritten.
Große Bedeutung haben Abmahnungen zum Beispiel im Urheberrecht. So können Journalisten, Fotografen und Zeichner verhindern, dass ihre Texte, Bilder und Comics ohne Erlaubnis benutzt werden. Mit der Abmahnung können sie von einem rechtswidrigen Nutzer verlangen, dass er eine Unterlassungserklärung abgibt. Meist wird dabei auch eine Vertragsstrafe vereinbart für den Fall, dass der Text, das Foto oder die Zeichnung erneut ohne Erlaubnis genutzt wird.
Auch im Wettbewerbsrecht werden Abmahnungen oft benutzt. Wenn zum Beispiel eine Firma Werbung mit unerlaubten Methoden betreibt oder ihre Internetseite kein richtiges Impressum hat, können Konkurrenzfirmen per Abmahnung verlangen, dass der Verstoß unterlassen wird.
Wer zu Recht abgemahnt wurde, weil er wirklich einen Rechtsverstoß begangen hat, sollte eine Unterlassungserklärung abgeben. Dabei kann die Formulierung meist noch abgeändert werden, indem zum Beispiel eine niedrigere Vertragsstrafe vereinbart wird. Wer bei einer berechtigten Abmahnung nicht reagiert, muss befürchten, dass der Inhaber des Anspruchs vor Gericht geht und eine einstweilige Verfügung beantragt. Das wird noch teurer.
Doch auch für die bloße Abmahnung werden oft einige hundert Euro Mahnkosten verlangt, vor allem wenn für den Urheber beziehungsweise die Konkurrenzfirma ein Anwaltsbüro agiert. Prinzipiell ist es zwar sinnvoll, dass Urheber und Mitbewerber ihre Kosten bei der Durchsetzung des Rechts ersetzt bekommen. Fragwürdig ist dies aber, wenn Anwalts- und Softwarefirmen zur treibenden Kraft werden und aus der Aufdeckung oft kleiner Rechtsverstöße ein Geschäftsmodell machen.
Um Anreize zu reduzieren, gilt seit September 2008 ein neues Gesetz, das die Abmahnkosten bei einfachen Urheberrechtsverstößen auf 100 Euro begrenzt. Der Bundestag dachte dabei an Fälle, die unvorsichtigen Privatleuten immer wieder passieren, zum Beispiel, wenn auf einer Fan-Homepage ein urheberrechtlich geschützter Songtext veröffentlicht wird, wenn bei einer Einladung ein geschützter Stadtplan-Ausschnitt als Wegbeschreibung benutzt wird oder wenn ein Gebrauchtwarenverkäufer ein geschütztes Foto zur Illustration seines Angebots im Internet verwendet.
Diese Deckelung der Mahngebühren auf 100 Euro gilt allerdings nicht im Wettbewerbsrecht. Neue Abmahnwellen richten sich deshalb gegen Privatpersonen, die bei Ebay so viele Waren verkaufen, dass sie doch als gewerbliche Verkäufer gelten. Weil die Grenzen hier fließend sind, merken viele Betroffene gar nicht, dass sie zusätzliche Pflichten haben und etwa eine Widerrufsbelehrung zu ihren Angeboten abgeben müssen. Wer Abmahnungen vermeiden will, sollte in solchen Grauzonen also keine rechtlichen Risiken eingehen.
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Leserkommentare
21.12.2010 17:29 | Hugo Posse
Da darf ich mich "Kai Ahnung" s.o., anschliessen, ...
27.07.2010 17:04 | Kai Ahnung
Ok. Feiner Artikel.
26.07.2010 23:33 | marco
Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. ...