Weniger Privilegien für Unternehmen: Strompreis-Rabatt nicht für alle

Wirtschaftsminister Gabriel hat angekündigt, rund 500 Firmen von der Ausgleichsregelung auszunehmen. Die EU hatte die Rabatte zuvor als unerlaubte Beihilfe kritisiert.

Energiebündel: Kohlekraftwerk, Windrad und Hochspannungmast. Bild: dpa

BERLIN rtr | Rund 500 der bislang 2100 Unternehmen mit Strompreis-Rabatten müssen wohl auf ihre Privilegien verzichten. Die Ausweitungen der Nachlässe zum Schutz der Industrie vor hohen Preisen sei in den vergangenen Jahren zu groß gewesen, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Montag in der ARD. „Die müssen wir zurückführen.“ Man rede mit der EU-Kommission über 500 Unternehmen, die nicht mehr Teil der sogenannten besonderen Ausgleichsregelung sein sollten.

Die EU-Kommission wertet die Rabatte von jährlich über fünf Milliarden Euro auf die Umlage zur Ökostrom-Förderung für große Teile der Industrie als eine unerlaubte Beihilfe. Sie hat deswegen ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die rund 2100 Unternehmen verbrauchen etwa die Hälfte des Industriestroms in Deutschland.

Deutschland und die EU haben sich bereits weitgehend angenähert. So sollen gewährte Rabatte aus der Vergangenheit nicht zurückgezahlt werden müssen und künftige Regelungen mit einer Übergangsphase bis 2018 eingeführt werden, wie aus einem EU-Entwurf für neue Beihilfe-Leitlinien hervorgeht, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.

Zudem sollen nach derzeitigem Stand die Betriebe aus einer Liste von 65 Branchen 20 Prozent der Ökostrom-Umlage zahlen. Diese aber nur bis zu einer Kappungsgrenze von 2,5 Prozent oder fünf Prozent ihrer Bruttowertschöpfung – je nach Energieintensität. Hier dringt die Bundesregierung noch auf Nachbesserungen. Die Zeit drängt, da am Dienstag die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), in dem auch die Rabatte geregelt sind, im Bundeskabinett beschlossen werden sollen.

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