Wasserwerfer-Einsatz Stuttgart 21: Ex-Polizeichef soll 15.600 Euro zahlen

Siegfrid Stumpf leitete den Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten. Ein Gericht sagt: Er hätte Schlimmeres verhindern können. Daher soll er eine Geldstrafe zahlen.

Einsatz der Polizei am 30. September 2010 in Stuttgart. Bild: dpa

STUTTGART dpa | Gut vier Jahre nach dem überharten Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten hat Ex-Polizeichef Siegfried Stumpf einen Strafbefehl über 15.600 Euro erhalten. Nach Ansicht des Amtsgerichts hätte Stumpf mit einer Anweisung das rüde Vorgehen Ende September 2010 gegen Protestierende im Stuttgarter Schlossgarten beenden und womöglich schwere Verletzungen verhindern können.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt in vier Fällen müsse Stumpf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 130 Euro zahlen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts der Deutschen Presse-Agentur.

Nimmt Stumpf den Strafbefehl an, ist er vorbestraft. Er kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.

Frank Ulrich Mann, Rechtsanwalt eines damals erblindeten Demonstranten, sprach von einem „wahren Schnäppchen“ für Stumpf. Die Höhe des Strafbefehls sei milde - zumal das Landgericht jüngst die Hauptverantwortung beim damaligen Einsatzleiter gesehen hatte.

Als Polizeichef leitete Stumpf den Einsatz zur Räumung des Schlossgartens für Baumrodungen auf dem Baufeld des umstrittenen Milliardenprojekts Stuttgart 21. Mehrere Demonstranten wurden schwer an den Augen verletzt. Das Innenministerium berichtete von 160 Verletzten.

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