Wahlrecht in Ungarn: Klatsche für Premier Viktor Orbán

Das Verfassungsgericht hebt die von der Regierung geplante Registrierung von Wählern auf. Ohnehin sind 80 Prozent der Ungarn gegen die Reform.

Vom Verfassungsgericht vorerst gestoppt: Viktor Orbán. Bild: dapd

WIEN taz | Rückschlag für Ungarns Regierungschef Viktor Orbán: Das Verfassungsgericht in Budapest hat am Freitag die verpflichtende Wählerregistrierung aus formalen Gründen aufgehoben. Staatspräsident János Áder hatte die Prüfung Anfang des Monats beantragt. Die Höchstrichter beanstandeten, dass diese wesentliche Neuerung, die das Wesen des Wahlrechts berührt, vom Parlament in Übergangsbestimmungen verpackt wurde. Inhaltlich setzten sich die Richter nicht mit dem umstrittenen Gesetz auseinander.

Dieses sieht vor, dass nur jene Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben dürfen, die sich vor der Wahl eigens registrieren lassen. Kritiker sehen darin den Versuch, die weniger disziplinierten Wählerschichten von der Beteiligung auszuschließen. Jüngste Umfragen haben bestätigt, dass die Sympathisanten der regierenden rechtsnationalistischen FIDESZ sich mehrheitlich einschreiben würden. Anhänger anderer Parteien zeigten sich weniger diszipliniert.

Orbán verteidigt sein Projekt damit, dass so die 2,5 Millionen Auslandsungarn eine bessere Chance bekämen, sich an Wahlen zu beteiligen. Sie dürfen sich brieflich registrieren. Wer in Ungarn lebt, muss persönlich bei den Behörden erscheinen. Auch in Ländern wie den USA, so argumentiert die Regierung, müßten sich Wähler einschreiben.

Allerdings verfügen die Vereinigten Staaten, anders als Ungarn und die meisten europäischen Staaten, über kein allgemeines Melderegister. Befürchtungen von Kritikern, dass die verbindliche Wählerregistrierung vor allem Arme, Junge und Angehörige von Minderheiten, insbesondere Roma, von Wahlen fernhalten würde, werden von den Erfahrungen aus den USA genährt. Dort sind es vor allem diese Gesellschaftsgruppen, die nicht zu den Urnen kommen.

80 Prozent sind gegen das Projekt

Orbáns Projekt, das ihm wohl trotz schwindender Popularität den Machterhalt nach den Parlamentswahlen 2014 sichern soll, kommt nicht einmal bei den eigenen Anhängern gut an. In einer Umfrage sprach sich mehr als die Hälfte der Fidesz-Gefolgschaft dagegen aus. Insgesamt wird die neue Hürde von fast 80 Prozent der Ungarn abgelehnt.

Attila Mesterházy, Chef der oppositionellen Sozialdemokraten (MSZP), begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtes. Seiner Ansicht nach dürfen die beanstandeten Verfügungen nicht als Teil des Grundgesetzes angesehen werden. Diese Meinung teilt auch Ex-Premier Gordon Bajnai, der kürzlich eine neue Oppositionsplattform "Gemeinsam 2014" gegründet hat. Er warnte Viktor Orbán vor Tricks, um seinen Willen doch noch durchzusetzen.

Genau das scheint der Premier aber zu planen. Er schickte seinen Europa-Abgeordneten József Szájer vor, der ankündigte, man werde nun einfach die Registrierungspflicht aus den Übergangsbestimmungen herausnehmen und in das Corpus der Verfassung selbst einfügen. "Es gibt keinen Konflikt mit dem Verfassungsgericht."

In diesem Fall will sich die Opposition an Brüssel wenden, um prüfen zu lassen, ob das neue Gesetz den europäischen Grundwerten entspricht. Der Verfassungsgerichtshof hat der Regierung schon mehrmals bei ihren Reformplänen in die Suppe gespuckt. So wurde die Herabsetzung des Pensionsalters für Richter als Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz beanstandet. Kurz vor Weihnachten erklärten die Richter den in der Verfassung verankerten Familienbegriff - Vater, Mutter, Kind - als zu eng definiert. Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien und homosexuelle Partnerschaften seien dadurch ausgeschlossen.

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