Die rechtsextreme Präsidentschaftskandidatin scheitert vor dem Verfassungsgericht. Die Namen ihrer Unterstützer müssen veröffentlicht werden.von Rudolf Balmer

Marine Le Pen: Ihre Unterstützer müssen sich outen. Bild: dapd
PARIS taz | Das französische Verfassungsgericht hat am Dienstag eine Beschwerde der rechtsextremen Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen abgewiesen. Sie hatte verlangt, dass die Namen der "Paten" ihrer Kandidatur nicht publiziert werden, wie dies das Gesetz vorsieht.
Wer sich in Frankreich um das Amt des Staatspräsidenten bewerben will, braucht dazu mindestens 500 beglaubigte Unterschriften von Bürgermeistern oder gewählten Regionalrats- und Departementsvertretern. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Dutzende von Möchtegernkandidaten antreten.
Was für die Kandidaten der traditionellen Parteien kein Problem darstellt, weil sie unter insgesamt 40.000 potenziellen Paten und Patinnen genügend entgegenkommende Parteikollegen haben, ist für die kleinere Parteien und Splittergruppen eine mühselige Aufgabe. Erschwert wurde diese vor allem für die als "extremistisch" eingestuften Bewegungen, als beschlossen wurde, die Liste dieser politischen Gönner zu publizieren.
Außer 1981, als die Regel der 500 erforderlichen Unterschriften eingeführt wurde, hat auch der rechtsextreme Front National - wie auch diverse Vertreter der radikalen Linken - diese Hürde jedes Mal genommen. Jean-Marie Le Pen und jetzt seiner ihm nachfolgenden Tochter Marine dient die Schwierigkeit der Patensuche jedoch als Vorwand, um sich als Opfer einer politischen Diskriminierung oder gar eines Komplotts des Establishments in Szene zu setzen.
Tatkräftige Unterstützung erhielt sie dafür gestern von der Exfilmdiva Brigitte Bardot. Die engagierte Tierschützerin schreibt in einem öffentlichen Appell, sie empfinde es als "Skandal, wie zaghaft die Bürgermeister Frankreichs" seien. Sie fordere diese auf, das Wahlteam der mit ihr befreundeten Familie Le Pen zu unterstützen. Warum? Weil es "mit Mut die Tiere verteidigt und unserem Land wieder zu dem Rang verhelfen will, den es in der Welt belegen muss".
Mit ihrem kompromisslosen Tierschutz und Patriotismus hat "BB" schon seit langem Berührungspunkte mit der extremen Rechte entdeckt. Gemeinsame Sache mit dem FN macht sie mit ihrem Kreuzzug gegen den muslimischen Festtag Aid al-Kebir und die Halal-Schlachtregeln.
Sie wurde selbst zuletzt 2008 wegen "Anstachelung zum Rassenhass" durch islamfeindliche Äußerungen in einem Brief an Präsident Sarkozy von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Ohne diesen beim Namen zu nennen, schreibt Bardot zur Bilanz des Präsidenten heute: "Wir leben in einer permanenten Lüge nicht gehaltener Versprechen und in einer Dekadenz, die uns ins Desaster führen wird."
Das könnte sicher auch Marine Le Pen unterschreiben. Im Unterschied zu den allermeisten anderen Kandidaten, die wie Expremier de Villepin, die frühere Umweltministerin Lepage oder der trotzkistische Autoarbeiter Poutou auch noch nach "Paten" suchen.
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Leserkommentare
22.02.2012 18:32 | Definitionsfrage
Kleine Hintergrundinfo: Die "Anstachelung zum Rassenhass" bestand darin, dass Bardot die Schlachtung von Tieren ohne Betäub ...