Vorschriften zur ökologischen Tierhaltung: Tierschützer wollen härtere Bio-Regeln

Die EU soll vorschreiben, wie gesund Ökovieh sein muss, fordert der Tierschutzbund. Bislang sind viele Ökotiere so krank wie konventionell gehaltene.

Eine Herde von Kühen steht in einer Ecke einer Weide zusammen. Es schneit

Junge Kühe: Erkältungswetter im Allgäu Foto: dpa

BERLIN taz | Deutschlands größte Tierschutzorganisation fordert strengere Vorschriften für die Haltung von Biovieh. „Wir brauchen tierbezogene Kriterien“, sagte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbunds, der taz. Indikatoren wie das Auftreten von Verletzungen, das Gangbild oder der Anteil an Lahmheiten ließen Rückschlüsse auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere zu. Dafür müsse es Grenzwerte geben.

Die EU-Institutionen verhandeln seit Jahren über einen Entwurf der Europäischen Kommission für eine Reform der Ökoverordnung. Weil die EU-Institutionen sich auch nach so langer Zeit nicht einigen konnten, haben sie die Gespräche am 7. Dezember des vergangenen Jahres auf unbestimmte Zeit vertagt. Jetzt beraten alle Seiten erneut, welche Forderungen sie noch durchsetzen können. Für den Tierschutzbund ist das eine Gelegenheit, für seine Position zu werben.

Verbandschef Schröder lobt zwar, dass die Biovorgaben etwa für mehr Platz im Stall besser seien als die Vorgaben der konventionellen Tierhaltung. Das reiche aber nicht aus, weil nicht erfasst werde, „ob es den Tieren in dieser Haltung dann auch tatsächlich gut geht“. Hintergrund für diese Herangehensweise sind Studien, wonach etwa die durchschnittliche Biokuh nicht gesünder als ihre Artgenossen auf herkömmlichen Höfen ist.

Deshalb muss eine reformierte Ökoverordnung die Biobranche dem Tierschützer zufolge auch zu „Grenzwerten für Mast-, Milch- beziehungsweise Legeleistung der Tiere“ verpflichten, „da eine züchterisch stark erhöhte Leistung gesundheitliche Probleme nach sich zieht“. Schröder unterstützte einen Kompromissvorschlag in den EU-Verhandlungen, der solche Grenzwerte vorsieht.

Gravierende Probleme bei Schlachtung und Transport

Der Tierschutzbund vermisst jedoch immer noch ausreichende Vorgaben, die dem Vieh es ermöglichen würden, seine natürlichen Verhaltensweisen auszuleben. Als Beispiel nannte Schröder „angemessenen Sozialkontakt“ der Tiere. „Ebenso fehlen Vorgaben zu Strukturelementen, Beschäftigungsmaterial, artgerechter Bodenbeschaffenheit und angemessenen Gruppengrößen.“

Insbesondere die nach wie vor erlaubte Anbindehaltung von Rindern in Kleinbetrieben ist nach Ansicht Schröders nicht mit dem Biogedanken vereinbar. Dabei dürfen die Tiere beispielsweise mit einer Kette an einer Stelle im Stall fixiert werden, wenn sie im Sommer auf die Weide und im Winter an mindestens zwei Tagen pro Woche für eine Stunde in den Auslauf gehen können.

„Auch genaue Vorgaben zu Schlachtung und Transport fehlen“, kritisiert Schröder. Gerade dort gebe es aber gravierende Probleme. „Wir fordern daher spezifische Vorgaben, ähnlich wie wir sie auch bei unserem Tierschutzlabel ‚Für Mehr Tierschutz‘ eingeführt haben.“ Dieses Siegel schreibt zum Beispiel vor, dass Mastschweine in der Regel höchstens vier Stunden transportiert werden dürfen. Die derzeitige Ökoverordnung nennt keine konkrete Dauer für den Transport des Schlachtviehs.

Obergrenzen für die Zahl der Tiere in einem Betrieb hält der Verband vor allem aus ökologischen Gründen für sinnvoll. Wenn die Tierhaltung an die Flächengröße des jeweiligen Hofs, der die Tiere hält, gebunden wäre, würde diese Vorgabe den Nährstoffeintrag in die Umwelt durch Gülle verringern. Für Schröder gilt dennoch: „Für den Tierschutz sind aber Management und Haltungsbedingungen entscheidender.“

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