Volksbegehren „Rettet die Bienen“: Es werde Artenvielfalt im Bayernland

Der bayerische Landtag will das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zum Gesetz machen. Die Fronten von Initiatoren und Gegnern waren verhärtet.

„Tote Bienen“ liegen symbolisch während einer Demonstration vor dem Landtag auf der Straße

Dürfen sich freuen: die Bienen in Bayern Foto: dpa

MÜNCHEN taz | Derzeit sieht man sie wieder auf Bayerns Wiesen: Traktoren, die fette Walzen hinter sich herziehen. Gut gegen Wühlmäuse und für die Grünlandpflege, aber schlecht für nistende ­Vögel und wandernde Amphibien. Nach dem Willen des von 1,75 Millionen Bayern unterzeichneten Volksbegehrens für die Artenvielfalt soll dies deshalb künftig nur noch bis zum 15. März erlaubt sein. Denn der Landtag will den von den Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ vorgelegten Gesetzentwurf annehmen. Sprich: Ein Volksentscheid wird nicht mehr nötig sein.

Der Stichtag war einer der Gründe, die den Bayerischen Bauernverband verärgert hatten. Wie solle das gehen, wurde moniert, mancherorts liege am 15. März noch Schnee. Arg verhärtet schienen die Fronten zwischen Initiatoren und Gegnern des Volksbegehrens. Doch überraschend schnell haben nun beide Seiten zueinander gefunden. Noch vor der eilig von den Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler am Mittwoch einberufenen Pressekonferenz über das weitere Vorgehen sickerte durch, dass es eine Einigung gibt.

Die Gräben zwischen beiden Seiten, die vor Wochen noch unüberbrückbar schienen, sollen nun mit Ausführungsbestimmungen oder flankierenden Gesetzesmaßnahmen überbrückt werden. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte nach dem erfolgreichsten Volksbegehren in der bayerischen Geschichte einen runden Tisch mit allen Beteiligten eingerichtet. Dort war es zuletzt in verschiedenen Arbeitsgruppen darum gegangen, den vorgelegten Gesetzentwurf im Detail abzuklopfen.

Neben dem eigentlichen Entwurf – einer Reform des Naturschutzgesetzes – soll es aber auch ein „Versöhnungsgesetz“ geben, das den Artenschutz in Bayern vorantreiben soll. Von einem „Riesenentwurf“ und einem „echten neuen Generationenvertrag“ ist die Rede. Der runde Tisch solle deshalb weiterarbeiten, seine Ideen würden dann mit in das neue Gesetz einfließen.

Blühende Uferstreifen an den Bächen

Auch die Opposition ist begeistert. Einen „Meilenstein für den Naturschutz“ bejubelte etwa Ludwig Hartmann in einem ersten Tweet nach Bekanntwerden der Einigung. Hartmann, Fraktionschef der Grünen, die selbst Bündnispartner des Volksbegehrens sind, bedankte sich auch bei der ÖDP. Die kleine Partei hatte das Volksbegehren im vergangenen Jahr zunächst im Alleingang angestoßen.

Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ sieht beispielsweise einen Biotopverbund im Freistaat vor, an den Bächen soll es künftig blühende Uferstreifen geben. Außerdem sollen 10 Prozent aller Wiesen in Blühwiesen umgewandelt und der Naturschutz in die Ausbildung von Land- und Forstwirten aufgenommen werden. Der Anteil des ökologischen Landbaus soll bis 2030 von bislang weniger als 10 auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen steigen.

Der Bauernverband hatte sich bislang vor allem wegen des verpflichtenden Charakters der Maßnahmen empört, wollte weiterhin auf Freiwilligkeit setzen und verwies auf diverse Aktionen zum Erhalt der Artenvielfalt, die die Bauernschaft schon von sich aus gestartet habe.

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