Verteilung von Flüchtlingen in der EU: Brüssel geht gegen Verweigerer vor

Polen, Ungarn und Tschechien weigern sich, den EU-Hauptankunftsländern Flüchtlinge abzunehmen. Brüssel eröffnet nun Verfahren gegen die drei Staaten.

Menschen an einer Küste

Wer über das Mittelmeer kommt, landet nicht in Osteuropa, sondern meist in Griechenland oder Italien Foto: dpa

STRAßBURG afp | Wegen der Ablehnung der Flüchtlingsaufnahme geht die EU-Kommission rechtlich gegen Ungarn, Polen und Tschechien vor. Die Behörde beschloss am Mittwoch in Straßburg Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei Länder. Sie können zu Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und empfindlichen Geldbußen führen. EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos warf Budapest, Warschau und Prag vor, sich europäischer Solidarität zu verweigern.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand mehrerer osteuropäischer Länder die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland beschlossen. Sie sollten bis September 2017 nach einem Quotensystem in andere Mitgliedstaaten gebracht werden. Bereits zuvor hatte sich eine Reihe von Mitgliedstaaten freiwillig verpflichtet, 40.000 Flüchtlinge aufzunehmen.

Die EU könne ihre Mitgliedstaaten an ihren Außengrenzen nicht alleine lassen, sagte EU-Innenkommissar Avramopoulos. Die Umverteilung könne aber nur funktionieren, „wenn alle Mitgliedstaaten ihren fairen Anteil übernehmen“. Ausnahmen könne es nicht geben. „Bei Europa geht es nicht nur darum, Gelder zu erhalten oder die Sicherheit zu garantieren“, fügte der Grieche an. Es gehe auch um Solidarität und politische Verantwortung.

Nach jüngsten Zahlen der EU-Kommission wurden bisher von den insgesamt 160.000 Flüchtlingen nur 20.869 auf andere EU-Staaten verteilt. Polen und Ungarn haben dabei bisher keinen einzigen Flüchtling aufgenommen. Tschechien hat zwar zwölf Asylbewerber aus Griechenland einreisen lassen, hat seit einem Jahr aber keine weiteren Flüchtlinge aus dem Umverteilungsprogramm übernommen.

Klagen gegen die Verpflichtung

Die ungarische Regierung kündigte Widerstand gegen den Kommissionsbeschluss an. Budapest betrachte die Eröffnung von Vertragsverletzungsverfahren in der Frage „als Erpressung und uneuropäisch“, sagte der ungarische Außenminister Peter Szijjarto am Dienstagvormittag vor dem Parlament. Seine Regierung werde „niemandem erlauben, illegal nach Ungarn einzureisen“. Ungarn hat wie die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Verpflichtung zur Flüchtlingsaufnahme geklagt.

Neben Polen und Ungarn nahm auch Österreich bisher keinen Asylbewerber auf. Die Regierung in Wien hatte bis März dieses Jahres wegen eigener hoher Flüchtlingszahlen zunächst eine Ausnahmeregelung erwirkt. Wien hat nun aber zugesagt, Flüchtlinge aufzunehmen.

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