• 27.10.2008

Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot

Der Anwalt vor Gericht

Wegen eines "schwerwiegenden Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot" steht in Oldenburg ein Anwalt vor Gericht, der sich besonders für behinderte Menschen einsetztvon Felix Zimmermann

Ihr Name (wird angezeigt):*

Email (wird nicht angezeigt):*

Kommentar* - bitte beachten Sie unsere Netiquette:

Bitte geben Sie hier das Wort ein, das im Bild angezeigt wird. Dies dient der Spamvermeidung Wenn Sie das Wort nicht lesen konnten, bitte hier klicken.

CAPTCHA Bild zum Spamschutz

Wenn Sie auf "Abschicken" klicken, wird ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an taz.de verschickt. Er wird veröffentlicht, sobald einRedakteur ihn freigeschaltet hat. taz.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus ähnlichen Gründen unangemessene Beiträge nicht zu publizieren.

*Pflichtfelder