Verhandlungen bei „Spiegel“-Belegschaft: Mehr Rechte für die Onliner

Print-Mitarbeiter des „Spiegel“ waren bisher besser gestellt als Online­mitarbeiter. Nun soll sich das ändern, aber nur langsam.

Fahrräder stehen an Fahrradständern. Dahinter die Schriftzüge. Der Spiegel, Spiegel TV, Spiegel Online und Manager Magazin

Eingang des „Spiegel“-Gebäudes in Hamburg Foto: dpa

Seit Jahren schon arbeitet der Spiegel Verlag daran, Print und Online zusammenzuführen. Das soll Zeit und Geld sparen und Gräben im Haus überwinden. Denn die bisherige Personalpolitik gleicht einem Zweiklassensystem: MitarbeiterInnen des gedruckten Heftes sind bessergestellt als ihre OnlinekollegInnen, weil sie, das ist historisch so gewachsen, Mitglieder in der sogenannten Mitarbeiter KG sind.

Die KG besitzt 50,5 Prozent des Verlags (die restlichen Anteile verteilen sich auf 25,5 Prozent für Gruner+Jahr und 24 Prozent für die Augstein-Erben). Das gibt den KG-Mitgliedern die Möglichkeit, die Hälfte des jährlichen Gewinns einzustreichen – und, oft noch wichtiger, bei großen Entscheidungen wie Chefredakteurswechseln mitzubestimmen.

Lange schon empfinden die OnlinerInnen es als ungerecht, dass sie, obwohl Spiegel ­Online (Spon) mittlerweile eine der meistgeklickten Nachrichtenwebsites in Deutschland ist und im vergangenen Jahr ein Drittel des Unternehmensgewinns erwirtschaftet hat, nicht Mitglieder der KG werden dürfen.

Zwar habe sowohl die Print- als auch die Online­chefredaktion den OnlinerInnen hausintern immer wieder zugesichert, sie in die KG aufnehmen zu wollen, heißt es aus Redaktionskreisen. Allerdings stand die Frage, wie genau das passieren soll, einer Fusion von Print und Online bislang auch deutlich im Weg. Doch nun scheint eine Lösung gefunden zu sein.

Mit der neuen Chefredaktion um Steffen Klusmann, die ab Januar 2019 den fusionierten Redaktionen von Spiegel und Spon vorstehen soll, sollen auch die OnlinerInnen sukzessive in die KG aufgenommen werden. Nach und nach sollen sie dann Verträge mit dem Spiegel Verlag erhalten. Bisher sind sie in einer eigenständigen Onlinegesellschaft angestellt.

Wenn eines der bisherigen KG-Mitglieder in den Ruhestand geht, soll dafür einE OnlinerIn nachrücken dürfen. Eine Sprecherin des Spiegels bestätigt einen Bericht der Süddeutschen gegenüber der taz. Welche MitarbeiterInnen wann in die KG aufgenommen werden, steht demnach noch nicht fest, auch nicht, wie lange es dauern soll, bis alle OnlinerInnen aufgenommen sind. Dadurch, dass im Zuge eines großen Sparprogramms aber etliche PrintmitarbeiterInnen in den Vorruhestand gegangen sind, ist absehbar, dass in der KG in den kommenden Jahren mehrere Plätze frei werden.

Für die Redaktionen des Manager Magazins und von Spiegel TV, die auch zum Verlag gehören, sollen die Pläne allerdings nicht gelten.

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