Verhandlungen EU und Griechenland: Ohne den Segen der Troika geht nichts

Worauf haben sich Griechenland und die EU konkret geeinigt? Ein Blick in die Bereiche Gesetzgebung, Haushalt, Renten und Steuern.

Demonstranten mit Troika-Banner

Die ungeliebte Troika muss alles genehmigen. Foto: dpa

BERLIN taz | |Griechenlands Premier Alexis Tsipras war am Montag nicht um maskuline Kriegsmetaphorik verlegen. Sein Land habe „in einer gerechten Schlacht bis zum Ende gekämpft“ und „verlorene nationale Souveränität“ zurückgewonnen, sagt der griechische Regierungschef. Fragen der Gerechtigkeit mal außen vor gelassen: Wie weit steht es mit der nationalen Souveränität?

Um das zu beurteilen, hilft ein Vergleich zweier Dokumente: zwischen dem letzten zehnseitigen Angebot von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker an Athen vom 26. Juni, also vor dem Referendum in Griechenland, in dem Tsipras bessere Konditionen aushandeln wollte, und der jetzt ausgehandelten Vereinbarung, die allerdings an wenigen Stellen konkrete Zahlen nennt.

Strukturreformen: Hier zeigt sich besonders, dass Tsipras mitnichten die propagierte nationale Souveränität verteidigt hat. IWF, Europäische Zentralbank und Europäische Kommission sollen wieder komplett Zugriff auf die Gesetzgebung in Athen bekommen. Im Papier ist von „Normalisierung“ die Rede.

Das bedeutet, dass die griechische Regierung künftig „sämtliche Gesetzesentwürfe in relevanten Bereichen“ mit der Troika abstimmen muss, und zwar bevor es eine öffentliche Konsultation gibt oder das Parlament damit befasst wird. Anders ausgedrückt: Ohne Segen der Troika reformiert Tsipras nicht einmal die Speisekarte im Parlamentsrestaurant.

Haushalt: In der jetzt ausgehandelten Vereinbarung stehen keine neuen Zahlen über den Primärüberschuss, die der griechische Staat zu erzielen hat. Deshalb dürften die alten Zahlen gelten: Demnach muss der Staat in diesem Jahr ein Prozent seines Bruttoinlandsproduktes als Überschuss erwirtschaften, bis zum Jahr 2018 3,5 Prozent. Zinszahlungen gelten nicht als Ausgaben, was die Last verringert.

Allerdings muss Athen einem ökonomisch sinnlosen Automatismus zustimmen: Sollte das Land die vereinbarten Überschüsse nicht erwirtschaften, muss es Ausgaben kürzen – egal, ob dadurch eine künftig vielleicht wieder wachsende Wirtschaft abgewürgt wird.

Renten und Steuern: Insgesamt vier Reformen muss Griechenland noch diese Woche durchs Parlament bringen. Dazu zählen die oben erwähnten Regeln zum Haushalt wie auch Änderungen der Mehrwertsteuer und eine Rentenreform. Da auch hier keine neuen Zahlen bekannt sind, dürfte sich die Eurogruppe bei der Mehrwertsteuer mit der geforderten Erhöhung durchgesetzt haben.

Bei der Rente soll es „ambitionierte“ Reformen geben. Auch hier dürften wahrscheinlich die ursprünglichen Forderungen gelten, weil Tsipras alles andere bereits als großen Erfolg verkauft hätte: So soll im Rentensystem ein Prozent der Wirtschaftsleistung eingespart, das Renteneintrittsalter bis 2022 auf 67 Jahre erhöht werden und Frühverrentung abgeschafft werden.

Wenn also die Eurogruppe behauptet, sie verlange keine Rentenkürzungen, ist das schlicht falsch. Auf der anderen Seite soll für alle Griechen, die bereits 40 Jahre gearbeitet haben, die Rente mit 62 möglich bleiben, so hat es zumindest Juncker noch vor zwei Wochen angeboten.

Gegenleistung: Sämtliche von Griechenland nun geforderten Gesetzesänderungen sind übrigens nur „Mindestanforderungen“ für weitere Verhandlungen über Hilfspakete oder Ähnliches.

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