• 30.08.2010

Verfassungsurteil in Schleswig-Holstein

Richter verordnen Neuwahlen

Bis Herbst 2012 muss der Landtag Schleswig-Holsteins neu gewählt werden, entschied das Landesverfassungsgericht. Damit gab es einer Oppositionsklage statt.

  • 30.08.2010 15:40 Uhr

    von Reflektion gibt Einsicht:

    Bevor es hier wieder zu polemischen Bemerkungen kommt: Dieses seltsame Wahlgesetz findet seinen Ursprung in der vorherigen Rot-Grünen Regierung.

  • 30.08.2010 14:33 Uhr

    von greka:

    Es ist ein Angebot des politischen Anstands, dass Herr Carstensen (CDU), nachdem man ihn beim Betrügen gerichtlich erwischt hat, von seinem politischen Amt zurücktritt. Tschüß PHC, wir brauchen integre Politiker!

  • 30.08.2010 14:08 Uhr

    von Gerhard:

    Es wäre demokratischer, wenn alle Abgeordneten direkt vom Volk gewählt würden und nicht über Listenplätze der Parteien in den Landtag einziehen. Ausserdem sollte die Anzahl der »auf Diät gesetzten« Abgeordneten mindestens halbiert werden. Das Land könnte viele Millionen sparen, die in Bildung und Kultur besser investiert wären. Ein Rücktritt der nicht gewählten CDU/FDP-Regierung (das war eine »Machtergreifung«) ist überfällig, damit schnellstmöglich der verfassungswidrige Zustand beendet werden kann! Aufgrund des Urteils kann in S-H ansonsten kaum noch etwas entschieden werden.

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