Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit: FDP will sich nützlich machen

Vereine, die die Schlapphüte als extremistisch einstufen, können nicht gemeinnützig sein, beschließt das Kabinett. Das missfällt nicht nur der Opposition.

Vertrauen ist Glückssache. Bild: dapd

BERLIN taz | Die geplanten Änderungen bei der Gemeinnützigkeit von Organisationen sorgen für Konflikt in der schwarz-gelben Koalition. Wie die taz berichtet hatte, soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums jede Organisation automatisch ihre Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie in einem Verfassungsschutzbericht von Bund oder Ländern als extremistisch eingestuft wird. Die Möglichkeit, gegen eine solche Entscheidung Widerspruch bei den Finanzbehörden oder dem Finanzgericht einzulegen, soll gestrichen werden.

Während das Bundeskabinett die umstrittenen Pläne am Mittwoch im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 ohne Änderung verabschiedete, regt sich im Parlament nun Widerstand. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, deren Büro sich bei einer ersten taz-Anfrage noch für „nicht zuständig“ erklärt hatte, übte mittlerweile Kritik an den Plänen.

„Der Verfassungsschutzbericht ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Unterrichtung ohne rechtsverbindlichen Charakter“, erklärte sie. Daher könnten die dort dargelegten Erkenntnisse nicht als Beweise, sondern allenfalls als Anhaltspunkte dienen. „Das muss zweifellos auch im Steuerrecht gelten.“

Piltz zeigte sich zudem verwundert über die Pläne. Es gebe keine Hinweise, dass sich die bisherige Rechtslage nicht bewährt habe: Noch im Jahr 2009 habe das Finanzministerium auf eine Anfrage der FDP geantwortet, eine automatische Sanktion als Konsequenz aus dem Verfassungsschutzbericht widerspreche „den Grundsätzen des Rechtsstaates“. Das müsse auch heute Bestand haben, fordert die FDP-Innenpolitikerin: „Die Grundsätze unseres Rechtsstaates haben sich seither nicht geändert.“

Parlament außen vor

Auch Birgit Reinemund, FDP-Abgeordnete und Vorsitzende des zuständigen Finanzausschusses, lehnt den Vorstoß des Finanzministeriums ab. „Das Parlament wurde bisher überhaupt nicht eingezogen“, sagte sie der taz. „Ich sehe bei dieser Fragen keinen Handlungsbedarf und bezweifle, dass es dafür eine Mehrheit geben wird.“

Die Beratungen in den zuständigen Bundestagsausschüssen beginnen erst nach der nun erfolgten Verabschiedung des Gesetzes im Kabinett. Eine Entscheidung wird erst nach der Sommerpause fallen. Abgeordnete aller Oppositionsfraktionen hatten in der taz bereits angekündigt, den Plan abzulehnen. Für die Grünen bekräftigte Finanzobfrau Lisa Paus am Mittwoch die Kritik am Regierungsvorhaben und kündigte einen Alternativvorschlag an.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.