Verfassungsgericht prüft Eurorettung: Warnschuss für die EZB

Vor dem Verfassungsgericht klagen Konservative, dass die EZB bei der Eurorettung unerlaubt „politisch“ agiere. Bisher scheinen die Richter ganz auf ihrer Seite.

Sehen sich offenbar als Nothüter deutscher Interessen: Die Richter vor der Verhandlung. Bild: dpa

KARLSRUHE taz | Es läuft gut für die Kläger. Bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Euro-Rettung teilten die meisten Sachverständigen deren Sicht: Der von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigte Kauf von Staatsanleihen sei keine Geldpolitik, sondern verdeckte Staatsfinanzierung.

Die EZB hatte im letzten September angekündigt, Staatsanleihen von hochverschuldeten Staaten „in unbegrenzter Höhe“ zu kaufen, wenn diese sich zu Sparpolitik verpflichten. Die Kläger (unter anderem Peter Gauweiler von der CSU) sehen darin eine Verletzung des Demokratieprinzips, weil der Bundestag den auf Deutschland zukommenden Milliardenrisiken nicht zugestimmt habe. Das Bundesverfassungsgericht will nun entscheiden, ob die EZB ihre Kompetenzgrenzen verletzt hat.

Laut den EU-Verträgen ist die EZB nur für Geldpolitik – also die Wahrung der Preisstabilität – zuständig. Staatsfinanzierung ist ihr ausdrücklich verboten. Doch die ökonomischen Sachverständigen, die das Verfassungsgericht geladen hatte, konnten überwiegend keine Geldpolitik erkennen. „Für mich ist es Finanzpolitik“, sagte Clemens Fuest, vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. Auch Hans-Werner Sinn vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung sprach von „verbotener Fiskalpolitik“. Nur Marcel Fratscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung qualifizierte den Anleihenkauf als „geldpolitische Maßnahme“. Fratscher arbeitete früher bei der EZB.

Deren Direktoriums-Mitglied Jörg Asmussen versicherte in Karlsruhe: „Unser Ziel ist es nicht, die Insolvenz eines Staates in der Eurozone zu verhindern, denn das liegt außerhalb unseres Mandats.“ Die EZB könne auch keine Reformen in den Euro-Staaten bewirken, das sei Sache der Politik. Allerdings könne die Zentralbank durch ihre Aktionen Zeit für Reformen erwirken – und zwar durch die Senkung „nicht gerechtfertigter Zinsspitzen“.

Ganz im Sinne der Kläger

Bundesbank-Präsident Jens Weidmann erwiderte: „Es ist nicht Aufgabe der Geldpolitik, Zeit für Reformen zu kaufen.“ Er fürchtet um die „disziplinierende Wirkung“ hoher Zinsen, wenn die EZB zinssenkend eingreife. Im EZB-Rat hatte nur die Bundesbank gegen das Ankaufprogramm gestimmt.

Die Verfassungsrichter zeigten sich überwiegend skeptisch. Sie befürchten eine „Politisierung“ der EZB, wie Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte, da Entscheidungen der Zentralbank letztlich an nationalen Interessen ausgerichtet werden könnten – zu Lasten Deutschlands. Ein enges preispolitisches Mandat der EZB könnte dies verhindern, so die Hoffnung der deutschen Richter.

Ganz im Sinne der überwiegend konservativen Kläger sehen sich die Richter als Nothüter deutscher Interessen, die von der unabhängigen EZB gefährdet werden. „Sie kann entscheiden, ohne politisch zur Verantwortung gezogen zu werden. Das ist für alle Beteiligten perfekt, bis auf diejenigen, die am Ende die Zeche zahlen müssen.“

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