Verfahren gegen G20-Gegnerin eingestellt: Absurder Prozess

Die Beleidigung eines Polizisten fand der Göttinger Amtsrichter nicht strafwürdig. Der Sohn der Angeklagten war von Beamten geschlagen worden.

Vermummte Demonstranten hinter einem Transparent

Der Auslöser: Bei dieser Demonstration wurde der Sohn der Angeklagten geschlagen Foto: dpa

GÖTTINGEN taz | Eine Zuschauerin spricht aus, was vermutlich vielen Anwesenden im Gerichtssaal durch den Kopf geht: „Es ist grotesk, dass dieses Verfahren überhaupt stattfindet.“ Der Prozess vor dem Amtsgericht in Göttingen war in Gang gekommen, weil die angeklagte G20-Gegnerin Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 400 Euro eingelegt hatte. Ihr wurde vorgeworfen einen Polizisten mit den Worten „Sie sind das Allerletzte!“ beleidigt zu haben.

Bereits nach zwei Stunden war die Verhandlung abgeschlossen. Der Göttinger Amtsrichter Julian Oelschläger fasst in seinen Urteilsspruch kurz zusammen: „Nicht sanktionslos, aber auch nicht strafwürdig“. Das Verfahren gegen die 61-Jährige Annette R. wurde gegen eine Erklärung ihrerseits gegenüber dem Beamten sowie gegen eine Geldauflage eingestellt – sie muss 200 Euro an den Arbeitskreis Asyl in Göttingen zahlen.

Am 5. Dezember des vergangenen Jahres hatte die Polizei in Göttingen zwei Wohnungen mutmaßlicher Aktivisten gegen den G 20-Gipfel durchsucht, darunter auch das Haus, in dem R. mit ihrer Familie lebt, und dabei Datenträger und andere Gegenstände beschlagnahmt. Vier Tage später demonstrierten in der Stadt etwa 700 Menschen gegen die Razzien. Ein von der Kanzlei des Rechtsanwaltes Sven Adam ins Netz gestelltes Video und mehrere Zeugenaussagen dokumentieren, wie Polizisten an einer Sperre den Demo-Ordner Marian R. zusammenschlugen. Er ist der Sohn von Annette R.

Auf dem zehnminütigen Film ist zu sehen, wie der junge Mann mehrere Schläge ins Gesicht erhält und zu Boden geht. Er wird am Kopf im Würgegriff hinter die Polizeikette gezogen und auf den Boden fallen gelassen. Ein Beamter kniet auf seinem Nacken. Marian R. ringt nach Luft, verliert zeitweise das Bewusstsein. „Ich war definitiv nicht aufnahmefähig und die meiste Zeit weggetreten“, sagte Marian R. später. „Ich konnte nur in kurzen Momenten die Augen aufmachen. Auch meine Hausärztin hat gesagt, das war ein bewusstloser Zustand.“

Zuschauerin im Gerichtssaal

„Es ist grotesk, dass dieses Verfahren überhaupt stattfindet“

Auf dem Boden liegend, werden seine Hände mit Kabelbindern auf dem Rücken fixiert. Polizisten schleifen ihn an den Armen über die Straße und legen ihn vor einem Polizeibus ab. „Er ist mein Sohn, er ist mein Sohn“, schreit die aufgebrachte Mutter. „Holt einen Arzt.“ Andere Demonstranten rufen nach medizinischer Hilfe. Statt in die Klinik bringen die Beamten den Ordner auf die Polizeiwache.

Annette R. erfährt davon erst später. Als sie am Abend in Begleitung eines Arztes am Revier auftaucht, ist ihr verletzter Sohn bereits nach Hause geschickt worden. Beamte weisen die Frau vom Gelände, in diesem Zusammenhang sollen die beleidigenden Worte gefallen sein. „Frau R. befand sich in einer emotionalen Situation“, sagte ihr Anwalt Sven Adam vor Gericht. „Die Mutter ist erregt und darf nicht zu ihrem Sohn.“ In diesem Kontext sei die angeklagte Äußerung, sollte sie überhaupt so getätigt worden sein, doch wohl „menschlich verständlich“.

Anzeige wegen Beleidigung

Als Zeugen hatte das Gericht den Polizeibeamten Jan G. geladen. Er habe die ihm „vom Sehen“ bekannte Frau gebeten, das Grundstück zu verlassen, sagte G. aus. Er könne sich zwar nicht mehr daran erinnern, dass R. die betreffenden Worte „hundertprozentig so als Zitat“ benutzt habe. Sinngemäß aber schon: „Für mich kam es so rüber, als wäre ich gemeint.“ Er habe sich „sowohl selbst als auch als Polizeibeamter beleidigt gefühlt“. Am folgenden Tag fertigte G. seine Anzeige. Von den Ereignissen bei der Demonstration, über die auch bundesweit berichtet worden war, will der Beamte auch im Nachhinein nichts mitbekommen haben: „Ich lese keine Zeitung.“

Bereits früh ließ Richter Oelschläger durchblicken, dass eine Verurteilung für ihn kaum in Betracht komme, eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen aber auch nicht. Der die Anklage vertretende Rechtsreferendar bestand nach telefonischer Rücksprache mit seiner Behörde zunächst auf einer formellen Entschuldigung der Angeklagten, was sie und ihr Anwalt aber ablehnten.

Schließlich einigten sich die Beteiligten auf eine Formulierung. „Es ging an dem Tag nicht um Sie persönlich“, sagte R. an G. gewandt. Das könne er „so annehmen“, erwiderte dieser. Und Anwalt Adam erklärte: „Wir können mit der Einstellung leben.“

Große Sicherheitsvorkehrungen

Das „große Fass“ wolle er dann bei anderer Gelegenheit aufmachen. Adam wird auch Marian R. vertreten, der wegen der Ereignisse bei der Demonstration am 9. Dezember Beamte angezeigt hat. Dieser Prozess steht noch aus.

Der Prozess am Donnerstag fand unter großem Zuschauerinteresse und ebenso großen Sicherheitsvorkehrungen statt. Wegen der umfassenden Kontrollen am Eingang des Gerichtsgebäudes und vor dem Verhandlungssaal verzögerte sich der Beginn. Auch Journalisten mussten ihre Taschen abgeben.

Dieselbe Zuschauerin, die schon die Absurdität des Verfahrens angeprangert hatte und zu der Gruppe „Bürger beobachten Polizei und Justiz“ gehört, sagte im Anschluss, dass Staatsanwaltschaft und Gerichte eigentlich „Besseres zu tun“ hätten. Sie verwies auf den gewaltsamen Angriff von Neonazis Ende ­April auf zwei Göttinger Journalisten. Die Reporter waren durch einen Messerstich und Schläge mit einem schweren Schraubenschlüssel erheblich verletzt und beraubt worden. Hier hätten die Ermittlungsbehörden noch immer keine strafrechtlichen Schritte gegen die zwei Tatverdächtigen eingeleitet.

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