• 25.02.2009

Verdachtskündigung zulässig

Wer Bienenstich nascht, fliegt raus

Das Bundesarbeitsgericht lässt Verdachtskündigungen ebenso zu wie die Kündigung wegen des unerlaubten Verzehrs geringwertiger Dinge. Beispielsweise eines Stücks Kuchen.von Christian Rath

  • 25.02.2009 13:17 Uhr

    von Schulz:

    Die Gleichen werden gleicher, die Ungleichen werden ungleicher.
    Es ist doch ein Witz, wer sucht ein Stueck Kuchen? Soll die Verkaeuferin am Sadismus und Hunger sterben? Meisst wird einem sowieso uebel, wenn der Ueberfluss zum Mangel wird.
    Es gibt ja auch die MOEGLLICHKEIT, dem Personal regelmaessig subventionierte Ware zu verkaufen, nur das macht fast niemand und nirgends.
    Also... waechst automatisch eine Art Wut auf das verrottete System der Ungerechten.

  • 25.02.2009 13:05 Uhr

    von karina:

    Da sieht man's mal wieder:
    Wer da hat, dem wird gegeben. Wer da nicht hat, dem wird auch noch das genommen, was er hat (siehe Emily-Urteil).
    Einem Arzt sind schwere Verbrechen nachgewiesen worden, und man kann ihm nicht einfach kündigen (Abfindung 2 Mio. Euro - das ist unglaublich!).

    Einer Kassiererin konnten geringste Verbrechen nicht eindeutig nachgewiesen werden, ihr wird trotzdem fristlos gekündigt!

    Armes Deutschland!

  • 25.02.2009 12:50 Uhr

    von Mephane:

    Ich finde den ersten Aspekt, die Kündigung auf bloßen Verdacht, weitausproblematischer. Hier haben Arbeitgeber effektiv ein Instrument, (vor allem unliebsame) Mitarbeiter loszuwerden und Kündigungsschutz, -fristen etc. dabei auch noch zu umgehen.

    Im aktuellen Fall liegt z.B. die Vermutung nahe, man wollte sie schon länger wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements loswerden, und hat nur nach einem Vorwand gesucht (womöglich auch noch selbigen inszeniert? Nach dem Lidl-Skandal ist alles denkbar!).

  • 25.02.2009 12:06 Uhr

    von Hi-ha-hinaus:

    Der Arbeitnehmer hat eine Gehaltserhöhung erbeten. Damit hat er unser Vertrauen zerstört. Wir sehen uns daher gezwungen, einen konkreten Tatverdacht zu äußern, um den Arbeitnehmer erneut dem Arbeitsmarkt zuzuführen.

    Wir wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg, besonders mit dem Hintegrund einer Kündigung wegen Diebstahls, alles Gute.

  • 25.02.2009 11:29 Uhr

    von Dirk Albrodt:

    Hier haben wir die Rezeptur für erfolgreiches Mobbing. Zwei Zeugen für vermeintliches Fehlverhalten sind sicher schnell gefunden, eines Beweises bedarf es nicht: und tschüss, ungeliebter Mitarbeiter!

  • 25.02.2009 09:31 Uhr

    von Chris_L:

    Dann sollten doch mal nur so zum Spaß, Zehntausende von Mitarbeitern der Telekom und der Bahn fristlos kündigen, da das Vertrauensverhältnis erschüttert ist und eine Weiterbeschäfigung nicht tragbar ist.
    Wenn der Arbeitgeber wegen mangelndes Vertrauensverhältnis firstlos kündigt bekommt man sein ALG I.
    Wenn der Arbeitnehmer wegen mangelndes Vertraunesverhältnis firstlos kündigt bekommt er eine Sperre (?).
    Irgendwas ist falsch im System.

  • 24.02.2009 20:50 Uhr

    von wanja:

    Das ist ja echt hammerhart. Der zuletzt erwähnte Arzt hat evtl. Menschen zeitlebens irreversible Schäden zugefügt, evtl. beschädigte Stimmbänder bei Mandeloperationen oder andere Dinge, und bekommt 2 Mio. Euro Abfindung. Eine einfache Verkäuferin isst einen Bienenstich aus der Auslage (den sie vielleicht sogar bezahlt hätte) und wird fristlos entlassen - und das Gericht gibt dem sogenannten "Arbeitgeber" (hübsche Bezeichnung für Ausbeuter) recht.

    Na, da weiß man wenigstens, was der Grundsatz der gleichen Würde aller Menschen hierzulande wert ist. Schöner Beitrag zum "Jubiläumsjahr" des GG.

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