Verbot der Werbung für Abtreibung: Hilfe wird strafrechtlich verfolgt

Der Paragraf 219a wird von vielen Seiten scharf kritisiert. Trotzdem erhebt die Kasseler Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Ärztinnen.

Frauen halten ein Transparent in die Höhe, auf dem „No 219 & 218“ und ein Kleiderbügel zu sehen sind

An vielen Orten – wie hier im November in Gießen – protestierten Aktivistinnen gegen den Paragrafen Foto: dpa

BERLIN taz | „Es ist noch mal was anderes, das jetzt schwarz auf weiß zu sehen“, sagt die Kasseler Gynäkologin Nora Szász. Kränkend sei es. Am Dienstag haben sie und ihre Kollegin Natascha Nicklaus Post vom Kasseler Amtsgericht bekommen: Der Staatsanwalt erhebt Anklage. Wegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB), dem Verbot der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“.

Gleich dreimal seien sie und ihre Kollegin Natascha Nicklaus im vergangenen Jahr angezeigt worden, sagt Szász. Einmal im Juli, einmal Anfang Oktober und dann noch mal Ende Oktober. Eine der Anzeigen geht auf den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen aus Weinheim zurück, der auch die Webseite Babykaust.de betreibt, auf der er Ärzt*innen als „Tötungsspezialisten“ bezeichnet, ihre Namen neben Bildern blutiger Föten veröffentlicht und dazu aufruft, sie zu belästigen.

Im September hätten sie erstmals Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, sagt Szász. Nun ist diese offenbar zu dem Schluss gekommen, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, um die Ärztinnen anzuklagen. Damit ist es am Kasseler Amtsgericht, über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Als sie den Hinweis auf ihre Webseite stellten, hätten die Angeschuldigten in der Absicht gehandelt, für sich zu werben, „um bei Inanspruchnahme der Leistung das entsprechende Honorar vereinnahmen zu können“, heißt es in der Anklageschrift, die der taz in Auszügen vorliegt.

„Das suggeriert ja, dass es uns dabei ums Geld geht“, sagt Szász. „Bizarr“ sei das. „Als Ärztinnen haben wir doch den Auftrag, Frauen zu helfen, die ungewollt schwanger sind. Wer soll das denn sonst tun?“ Sie und ihre Kollegin Nicklaus wollen den Hinweis auf keinen Fall von der Webseite nehmen.

Das Schweigen hat ein Ende

Genau das aber ist es, was viele Ärzt*innen aus Angst vor Anzeigen tun. Andere stellen den Hinweis gar nicht erst auf ihre Seite. Lange Jahre herrschte Schweigen über die Schikane durch Abtreibungsgegner*innen. Das hat sich geändert, nachdem im September 2017 die Ärztin Kristina Hänel angeklagt worden war und sich an die Öffentlichkeit wandte. Im November wurde sie am Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. „Wir knicken nicht ein“, sagt Szász. „Dieses Schweigen muss unbedingt gebrochen werden.“

Maria Wersig, Juristin

„Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Norm“

Paragraf 219a bestraft nicht nur Werbung mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe; verboten ist auch, dass Ärzt*innen öffentlich darüber informieren, Abtreibungen vorzunehmen. „Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Norm“, sagt Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Falls auch das Gericht dieser Auffassung ist, kann es die Frage direkt dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Ansonsten müssten die angeklagten Ärztinnen den Weg durch alle Instanzen nehmen. „Das kann Jahre dauern“, sagt Wersig. Falls nötig, sind Szász, Nicklaus und Hänel bereit, diesen Weg zu gehen.

Im Bundestag fordern die Fraktionen von SPD, Grünen, Linken und FDP eine Streichung oder Änderung des Paragrafen 219a. Union und AfD wollen daran festhalten.

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