Wer innerhalb Europas abgeschoben wird, konnte sich bislang kaum vor Gericht wehren. Verbände fordern, dies zu ändern und machen konkrete Vorschläge.von Christian Jakob

Das Asylrecht hat Grenzen. Es muss dringend reformiert werden. Bild: photocase/ Don Espresso
BERLIN taz | Es betrifft jedes Jahr Tausende Flüchtlinge in Europa: Sie werden innerhalb der EU abgeschoben in das Schengen-Land, dass sie zuerst betreten haben. Dagegen wehren können sie sich meist nicht: Eine "Eilrechtsausschluss" genannte Sonderklausel macht es fast unmöglich, diese Rückschiebungen vorher gerichtlich prüfen zu lassen. Dieser staatlich erzwungene Asyl-Tourismus ist die Folge der sogenannten Dublin-II-Verordnung.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt die umstrittene Regelung, die die Länder an den EU-Außengrenzen stark belastet, unter Druck. Zum wiederholten Mal hatte der EuGH im Dezember eine Abschiebung nach Griechenland gestoppt, wo das Asylsystem vollkommen kollabiert ist.
Die Richter erklärten dabei die bisherige Praxis der Dublin-Abschiebungen in Teilen für grundrechtswidrig. Vor allem monierten sie, dass es bisher nur sehr schwer möglich war, per Eilantrag überprüfen zu lassen, ob das neue Aufnahmeland sicher ist.
Dies ist keine juristische Spitzfindigkeit: Für die meisten Flüchtlinge ist es faktisch ausgeschlossen, nach einer Abschiebung ein Rückkehrrecht einzuklagen. Dies glückt nur in seltenen Fällen mit Unterstützung großer NGOs.
Erst vor wenigen Tagen ist eine Gruppe syrischer Deserteure aus München nach Ungarn abgeschoben worden. Das Land hat eine unklare Haltung in Bezug auf Abschiebungen nach Syrien - es gilt als fraglich, ob die Deserteure dort sicher sind. Anfang März tritt nun der Rat für Justiz und Inneres der EU das nächste Mal zusammen.
Dabei wird auch über die Dublin-II-Verordnung verhandelt. Eine Reihe von Verbänden hat sich per Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gewandt: Sie soll dafür sorgen, dass das EU-Asylrecht künftig grundrechtskonform ausfällt.
"Es muss sichergestellt werden, dass Asylsuchende Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen, effektiv geltend machen können", heißt es in dem Brief, den etwa der Vorstand der Neuen Richtervereinigung, der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Roten Kreuzes und des Deutschen Anwaltsvereins unterschrieben haben.
Sie fordern, das EuGH-Urteil zum Anlass für eine Reform der Dublin-Verordnung, weiterer EU-Richtlinien und des nationalen Asylrechts zu nehmen. Der Frankfurter Jurist Reinhard Marx hat für die Verbände ein Rechtsgutachten verfasst - und fordert unter anderem eine Streichung des "Eilrechtsausschlusses".
"Die gegenwärtige Praxis bei Dublin-Überstellungen ist eine Verhöhnung rechtsstaatlicher Prinzipien und eine Missachtung des Europäischen Gerichtshofs", sagt die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke. Die Justizministerin müsse zeigen, dass die EU-Grundrechtecharta auch im Umgang mit Flüchtlingen ernst genommen wird.
Allein 2011 hat die Bundesrepublik über 9.000 Übernahmeersuche an andere EU-Staaten gestellt. 1.000 davon betrafen Afghanen, 700 Somalis, 540 Iraker und 411 Syrer. Die Asylbewerber werden dabei in das Land zurückgeschickt, über das sie gekommen sind. So versuchte Deutschland rund jeden vierten neu angekommenen Flüchtling loszuwerden, ohne vorher seine Lage zu prüfen.
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Leserkommentare
21.02.2012 17:39 | Friederike
Ja die "Empörten" würden schön dumm aus der Wäsche schauen, wenn sie mal vertrieben würden oder flüchten müssten. Man muss ...
20.02.2012 14:27 | M. E.
Liebe taz, entschuldigt die Wortwahl, aber wie seid ihr denn drauf? ...
20.02.2012 09:37 | Johnny Cynic
Unwürdig am "Asyl-Tourismus" ist, dass es sich in den allermeisten Fällen um gastlandfinanzierte Langzeitferien handelt.