• 18.03.2009

Urteilsbegründung Verwaltungsgericht

Vorratsspeicherung ungültig

Die umfassende Speicherung aller Telekommunikationsdaten sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz", so die Wiesbadener Richter. Nun wird der Fall dem EuGH vorgelegt.

  • 18.03.2009 20:39 Uhr

    von Gronf:

    Na das wäre ja was, wenn der Kram letzten Endes doch noch gekippt wird :D
    Ein ordentlicher Tritt von achtern für Herrn Schäuble.

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