Urteil zur dritten Startbahn in München: Bayernhymne und Tumulte

Seit einem Bürgerentscheid liegt die dritte Startbahn in München auf Eis. Aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen den Bau, so ein Gerichtsurteil. Im Saal gab es Tumulte.

Vorerst verloren. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Die umstrittene dritte Startbahn am Münchner Flughafen darf aus rechtlicher Sicht gebaut werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies am Mittwoch alle 17 Klagen gegen das Milliardenprojekt ab, das nach einem Bürgerentscheid in München 2012 derzeit allerdings auf Eis liegt. Dem seit Jahren umkämpften Projekt stünden weder Umweltschutz- noch Lärmgründe entgegen, sagte der Vorsitzende Richter Erwin Allesch. „Die Planungsbehörde hat ihre Befugnisse und ihren Ermessensspielraum nicht überschritten.“

Allerdings konnte Allesch über fast 20 Minuten seine Ausführungen nicht beenden. An die 300 Startbahngegner im Gerichtssaal quittierten ihre Niederlage mit lauten Buhrufen und dem Absingen der Bayernhymne. Es kam zu tumultartigen Szenen. Schließlich ließ der Richter den Saal räumen. Nur Prozessbeteiligte und Medienvertreter durften bleiben.

Mehrere Kommunen, der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Privatleute hatten gegen die vom Freistaat 2011 erteilte Baugenehmigung für die vier Kilometer lange Startbahn nahe Freising geklagt. Auf der Piste können stündlich 30 Flugzeuge starten oder landen. Der Prozess hatte sich mit 46 Verhandlungstagen fast ein Jahr lang hingezogen.

Die Startbahngegner halten das Projekt für überflüssig, weil die Zahl der Starts und Landungen auf Deutschlands zweitgrößtem Airport in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei. Tatsächlich gibt es weniger Flugbewegungen, weil die Maschinen immer größer werden und oft bis auf den letzten Platz ausgelastet sind.

Bürgerinis kämpfen weiter

Die Revision des Urteils ließ das Gericht nicht zu, die Kosten des Verfahrens müssen die Kläger tragen. Doch das zähe Ringen um die Startbahn dürfte noch eine Weile weitergehen. Die Bürgerinitiativen wollen vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen.

Der Flughafenverband ADV begrüßte das Urteil als wichtige Weichenstellung. „Gleichzeitig ist es ein gutes Zeichen für alle Flughäfen in unserem Land“, sagte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.

Unabhängig vom Prozess liegt das Projekt seit 2012 wegen eines ablehnenden Bürgerentscheids der Münchner Bevölkerung auf Eis. Die bayerische Landeshauptstadt als Miteigentümerin des Flughafens darf dem Bau in der Gesellschafterversammlung nicht zustimmen. Dort sind aber einstimmige Beschlüsse notwendig. Die Staatsregierung und die Wirtschaft befürworten hingegen den Bau der Startbahn.

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