• 07.12.2009

Urteil zum Sorgerecht

Kümmer-Väter begünstigt

Das Väter-Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird vermutlich nur Vätern zugute kommen, die sich heute schon um ihre Kinder kümmern. Die anderen müssen erst ihre Pflichten erfüllen.von Simone Schmollack

  • 14.12.2009 08:15 Uhr

    von Arne Skrypek:

    Ich lese imer nur: Edith Schwab (...) Edith Schwab (...) Edith Schwab! So: "Familienrechstexperten" nennen sie die Vertreter von Mütter-Lobby-Organisationen?

    Sagen Sie mal, werte, hochverehrteste Frau Schmollak: Sind Sie hier Sonderbeauftragte und Sprachrohr des "Verbandes alleinerziehender Mütter", denen natürlich vital daran gelegen ist, ja die ein FUNDAMENTALES INTERESSE daran haben, die Väter, die ihnen "nicht (in den Kram) passen" (also: ALLE!) und die immer so tun, als seien sie bei der Zeugung des gemeinsamen Kindes von "bösen Mächten im Schlaf vergewaltigt" worden, weiter von den Kindern fernzuhalten, die einen rechtlichen, ethischen, moralischen und sittlichen ANSPRUCH auf ihre Väter haben?

    Obliegt es jetzt - trotz mehrfacher Ermahnung und Verurteiling Deutschlands wegen MENSCHENRECHTSWIDRIGER Familienrechtspraxis und gegenteiliger väterfreundlicher Entwicklung in ganz Europa - immer noch den Frauen und Müttern zu entscheiden, wann ein Vater ein "guter", "fähiger" und "liebender" Vater ist - und wann ein Strolch und ein "Drückeberger!? Nämlich den Frauen, die sich meist auch schon davor jahrelang zwischen "Baum und Borke" geklemmt haben und als Boykotteurinnen und Entfremderinnen betätigt haben?

    Sie sind doch in der DDR großgeworden, wie ich lese, haben also ein Vorstellung von schwiegnden Mauern und Ungerechtigkeiten, hätten sich (laut ihrer Veröffentlichungen) speziell mit dem Thema "Feindschaft zwischen Tochter und Mutter" auseinandergesetzt. Frage: Sind solche (offenbar von Frau Schwab lancierten) Artikel nun das Ergebnis Ihres Denkprozesses und dazu ein probates Mittel auf skandalöseste und empörenswerteste Zustände in diesem Land hinweisenden Urteile? Oder sind sie einfach nur ideolog. eingefärbt von jenen, die auf ihren guten alten Pfründen sitzen und nun bibbern, daß ihnen die "Felle davonschwimmen"?

    Für eine Anwtort wäre ich Ihnen dankbar!

  • 12.12.2009 07:46 Uhr

    von indosolar:

    Traurig, dass eine Zeitung die mal gegruendet wurde, weil es zuviel Ungerechtigkeit gab, weil sie dem Neuen zum Durchbruch verhelfen wollte, sich mit ihren Kommentaren so sehr dem Ueberholten verhaftet fuehlt. Noch trauriger, dass sie Vorurteile benutzt um jenen, die fuer Ihre Rechte kaempfen, Vaeter zu sein, diese Rechte einzugrenzen. Menschenrechte sind bedingungslos und allen Menschen zu gewaehren, unabhaengig vom Geschlecht. Ihr diskreditiert Euch selbst und es wird Zeit, dass man/frau erkennt, wer Ideologien verinnerlicht, ist auch jederzeit bereit fuer diese Menschenrechte zu verletzen.

  • 09.12.2009 10:20 Uhr

    von aso:

    Was ist mit Vätern, die sich gern kümmern würden, daran aber von den Müttern gehindert werden?

    Wie ist es bei Vätern, bei denen es nicht mal zu einem PAS-Syndrom (Entfremdungs-) kommen kann, weil sie bereits seit der Geburt am Umgang gehindert werden?

    Umgangsboykot wird in D nicht bestraft. Das Jugendämter und Gerichte werden gern zu Komplizen.
    Fürs Jugendamt gilt als höchste Priorität:

    „Das Kind muß erst mal zur Ruhe kommen...“.
    Daß hier die Rechte des Kindes BEIDE Eltern zu kennen, mit Füßen getreten werden, wen interessierts, außer den Vätern?

    Väter und Kinder sind rechtlos und der Willkür und Gnade der Mütter sich kümmern zu dürfen völlig aus geliefert.

    Daß nach einer Trennung aus der Paar-Ebene eine Eltern-Ebene wird: wem gelingt das schon?
    Das Kind als Instrument im Machtkampf mit dem Ex-Partner ist dagegen der Normalfall.

    Viele Väter verlieren nach einer Trennung den Kontakt zu ihren Kindern, da sie den Boykot und den Kampf gegen Windmühlen nicht ertragen.
    Frankreich macht es vor: Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt.
    Wo ist das Problem? Das Verhindert, dies auch in D einzuführen?
    Wer hat ein Interesse daran, daß es bei regressiven bürokratischen deutschen Regelungen bleibt?
    Rechtanwälte, Jugendämter, Justiz...Mütter.
    Kinder und Väter bleiben auf der Strecke. Wo das "Kindeswohl" dabei bleibt?
    Fazit: Nötig wäre eine Verpflichtung zur Mediation, sobald ein Kind geboren wurde...
    Wäre allemal billiger, als den Justizapparat zu beschäftigen.

  • 07.12.2009 23:35 Uhr

    von Horst Kevin:

    hehe, das is ja cool:
    Die Bundesregierung befürwortet und plant den Ausbau der Ganztagsbetreuung, damit die Mutter arbeiten gehen kann, und NICHT selbst betreuen muß.

    Gleichzeitig arbeitet die gleiche Regierung an einem Gesetz, mit dem Väter ohne Trauschein nur das Sorgerecht bekommen sollen, wenn sie das Gegenteil machen, nämlich betreuen?

    Sorry Leutz, aber dagegen war Schilda noch Realpolitik.

  • 07.12.2009 21:32 Uhr

    von kritz:

    Es dürfte die Stunde der Trickser und Winkeladvokaten schlagen, wenn es darum geht zu definieren, warum Väter Bedingungen erfüllen müssen, um das Sorgerecht zu bekommen, während einer Mutter es automatisch erhält. Da das Bundesverfassungsgericht offenbar den grundgesetzlich verbrieften Gleichheitsgrundsatz zwischen Mann und Frau nicht besonders ernst nimmt, wird dann wieder der Menschengerichtshof entscheiden und Menschenrechtsverletzungen in Deutschland feststellen.
    Auf die Kriterien für die Erteilung des Sorgerechts darf man gespannt sein. Bekommt es ein Vater, der tagsüber arbeitet und abends nach Hause kommt? Wenn nein, warum bekommt es dann eine Mutter, die ihre Kinder ganztags fremdbetreuen läßt? Es wird eine ganze Latte von Kriterien festzulegen sein, welche über die Sorgerechtsvergabe entscheiden, tausende von Einzelfallentscheidungen mit tausenden unterschiedlichen Ergebnissen Gericht. Die Scheidungsindustrie darf sich die Hände reiben, deren Einnahmen werden explodieren, auf Kosten von Familien.
    In Staaten mit forschrittlichem Familienrecht, wie z.B. Frankreich, spart man sich einfach diesen ganzen Aufwand. Dort hat jeder Vater automatisch das Sorgerecht, während hierzulande die Kaste der kopfschüttelnden Bedenkenträger herrscht.

  • 07.12.2009 18:36 Uhr

    von Comment:

    Gerade zwei Tage zuvor, kommentierte ich den Kommentar von Frau Oestreich, kommt doch promt die Retourkutsche von Frau Schmollak.
    Ich zitiere mich mal selber, damit auch Frau Schmollak an deutscher Sorgerechtsrealität teilhaben kann:
    "Sorgerecht? Querschießen?
    Wie denn, wo doch alle der armen alleinerziehenden Mutter beistehen.
    Kiga-Anmeldung? Kein Problem, keine Unterschrift von beiden Sorgerberechtigten gefordert!
    Gesundheitsvorsorge? Dito!
    Ausübung der Religion? Gerade bei den größten sogenannten christlichen Konfessionen null Problem!
    Vermögenssorge? Was ´n dass?
    Mutti und Kind erhalten bis zum Selbstbehalt hinunter Unterhalte - nix mehr übrig, weil Umgangskosten sind Rummel-Runden gleichgestellt.
    Erziehungsfragen insgesamt? Klar, bei spärlichem Umgang auf großer Distanz!"

    Supi, erst entsorgen, dann eine fortwährende Entsorgung mit der vorausgegangenen Entsorgung begründen.
    Ich hatte nicht mehr erwartet, weder von den Redakteurinnen der taz, noch von denen die immerzu den Mütterkult in Deutschland zelebieren.
    Arme Kinder!

    MfG

  • 07.12.2009 17:57 Uhr

    von alleinerziehender Vater:

    Dieser Artikel ist ein weiteres ,Meister(Innen)stück, von Simone Schmollack, die ja schon durch die Berichterstattung über das Liebesleben von PolitikerInnen der Partei ,Die Linke, bewiesen hat, dass sie sich unter der Gürtellinie bestens auskennt.

    Im vorliegenden Falle wird wieder die Frau-gut/Mann-böse-Geschichte bemüht, die besonders in Deutschland zu so viel Leid und Verwirrung unter den Menschen geführt hat, und unter der immer mehr Kinder zu leiden haben.

    Ich selbst war mit der Mutter meines Kindes nicht verheiratet, wir hatten uns aber auf ein gemeinsames Sorgerecht geeinigt. Nachdem die Beziehung auseinander ging, zog meine Ex-Partnerin mit unserem Kind mehrere hundert Kilometer weit weg. Mir wurde nach einem ruinösen und zermürbenden mehrjährigen Gerichtsverfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mein Kind übertragen. Damit das Kind seine Mutter sehen kann, zahle ich freiwillig im Jahr über 700 Euro für Bahnfahrten. Ich möchte die Frau sehen, die das für die Vater-Kind-Beziehung auf sich nehmen würde. Von der Kindesmutter habe ich noch nie auch nur einen Cent Unterhalt für unser gemeinsames Kind bekommen.

    Ohne Sorgerecht hätte ich vor Gericht keine Chance gehabt und mein Kind hätte heute nur noch einen Zahlvater.

  • 07.12.2009 17:15 Uhr

    von Eric Untermann:

    Autorin Simone Schmollack bemüht die "Pflichten" eines Vaters, bleibt aber die Erklärung schuldig, was sie damit überhaupt meint. Was sind denn die Pflichten eines nichtsorgeberechtigten Elternteils? Im BGB stehen nur zwei Pflichten: Umgang und Unterhalt. War es also väterliche Pflichtverletzung, die Mutter nicht vor Gericht gebracht zu haben, wenn sie den Umgang abwürgt? Sind arme Väter, die zum Beispiel arbeitslos geworden nun Pflichtverletzer, weil sie nicht mehr die phantastisch hohen deutschen Unterhaltssätze ausspucken?

    Ergänzend könnte man fordern, mal die "Pflichten" der Mütter unter die Lupe zu nehmen und auch Müttern nur das Sorgerecht nach gerichtlicher Prüfung zu geben. Nach einer Bewährung. Ist sie bindungstolerant? Sorgt sie selbst oder hängt sie in ALG 2? Für sie müssen dieselben Kriterien wie für Väter gelten und kein göttinnengegebener Vorrang!

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