• 25.01.2012

Urteil zu Videoüberwachung

Die Öffentlichkeit im Visier

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute, inwieweit die Videoüberwachung öffentlicher Plätze rechtens ist. Kriminalität hat sie jedenfalls nicht verhindert.von Gernot Knödler

  • 27.01.2012 11:13 Uhr

    von artur:

    Die jungen kennen es nicht anders, andere fallen auf
    das Sicherheits u. Kriminalitätsgelaber herein.
    Auch wenn die Überwachung im Ernstfall keinem hilft.
    So sieht G. ORWELL S 1984 aus.
    Herzlich Willkommen

  • 25.01.2012 15:11 Uhr

    von Wulli:

    Videoüberwachung wird bleiben.


    Die Richter werden sich denken: Die alten Knacker, die noch ohne Videoüberwachung aufgewachsen sind und so etwas nicht wollen, werden eh bald aussterben (natürliche Fluktuation). Und die anderen kennen ja ohnehin nichts anderes, als von der Wiege bis zur Bahre von allen möglichen Überwachungssystemen begleitet zu werden oder sich gegenseitig mit Handykameras zu überwachen. Die würden eher meckern, wenn mal irgendwo keine Überwachungskamera aufgebaut wäre. Warum sollen die Richter also auf die Vergangenheit setzen, wo es ihnen die Zukunft doch so leicht macht?

  • 25.01.2012 14:14 Uhr

    von mir:

    Auf einer ihrer Marktplatzreden in 0stdeutschland hatte unsere Kanzlerin Angela M. mal voller Inbrunst Videoüberwachung gefordert, damit mit den Graffitischmierereien schluss sei. Mal sehen ob die Gerichte das nun auch so sehen.

  • 25.01.2012 14:00 Uhr

    von Alleswisser:

    Polizei abschaffen! Die haben noch nie Straftaten verhindert!!!!

  • 25.01.2012 13:57 Uhr

    von Kopfbahnhoffreund:

    Das Ergebnis wird mit Spannung erwartet. Wenn die Videoüberwachung öffentlicher Plätze nicht rechtens ist, dann werden hoffentlich auch die Kameras aus dem Mittleren Schloßgarten entfernt werden müssen.

    Schließlich kann es nicht sein, daß selbst Besucher der Stadt und Touristen gleich unter Generalverdacht geraten eine kriminelle Handlung durchführen zu wollen.

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