Urteil zu Urlaubsanspruch: Längerer Urlaub für Ältere erlaubt

Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub bekommen als die jüngeren Kollegen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Älteren Arbeitnehmern werden längere Erholungsphasen zugestanden. Bild: dpa

ERFURT kna/dpa | Ältere Arbeitnehmer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts mehr Urlaubstage erhalten als Jüngere. Die Richter wiesen am Dienstag in Erfurt die Klage von sieben Mitarbeitern eines Schuhherstellers aus Rheinland-Pfalz im Alter von 45 bis 56 Jahren ab. Sie haben laut Arbeitsvertrag 34 Urlaubstage, während das Unternehmen seinen Mitarbeitern ab deren 58. Geburtstag zwei weitere Urlaubstage im Jahr zuspricht.

Die Kläger fühlten sich deswegen wegen ihres Alters diskriminiert und verlangten mit Verweis auf das Antidiskriminierungsgesetz ebenfalls 36 Urlaubstage.

Der Schuhhersteller verteidigt sein Vorgehen mit einer Fürsorgepflicht für ältere Arbeitnehmer. Sie bräuchten für die teils schwere und körperlich ermüdende Arbeit längere Erholungszeiten als jüngere Mitarbeiter.

Auch die Internationale Arbeitsorganisation ILO hatte 1980 zum Schutz älterer Beschäftigter neben einer Verkürzung der Arbeitszeit etwa empfohlen, den „bezahlten Jahresurlaub auf der Grundlage der Beschäftigungsdauer oder des Alters“ zu verlängern. Das Bundesurlaubsgesetz kennt dagegen keinen Unterschied nach Alter. Dort heißt es nur: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“

Die Richter untzerstützen die Argumentation des Unternehmers. Sie betonten, dass es für die Bevorzugung älterer Arbeitnehmer beim Urlaub einen sachlichen Grund gebe. Der Arbeitgeber habe einen gewissen Entscheidungsspielraum, um älteren Mitarbeitern in der Produktion längere Erholungszeiten zu gewähren.

2012 hatte das Bundesarbeitsgericht die Altersstaffel beim Urlaub im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen gekippt. Die dortige Regelung hatte allerdings viel früher angesetzt: bis zum 30. Lebensjahr bekamen die Beschäftigten 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre 29 Tage und danach 30 Tage. Der neunte Senat sah darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, weil jüngere Angestellte wegen ihres Alters benachteiligt würden.

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