• 27.07.2010

Urteil zu Berliner Polizei

Nur bei Gefahr filmen

Das Verwaltungsgericht Berlin sagt, dass die Polizei die Antiatomdemo nicht mit der Kamera festhalten durfte. Nun wird wohl insgesamt weniger gefilmt.von Svenja Berg

  • 28.07.2010 16:01 Uhr

    von Timocracy:

    Ich möchte hier noch einmal an die "Details" im Fall Brunner erinnern:

    http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/kamera-brunners-s-bahn-funktionierte-nicht-841183.html

    Vor solchem Hintergrund kann eigentlich nur der Aktionär der Überwachungskameraproduktion nach mehr fordern. Durch derartige Filterung der Inhalte lässt sich alles so weit manipulieren, dass es ins Konzept unlauterer Meinungsmache passt.

    Ich fühle mich persönlich nicht nur durch öffentliche Überwachungskameras weit mehr bedroht als beschützt. Vor kurzem durfte ich sogar erfahren, dass die illegalen Aufnahmen von Anwohnern der Admiralbrücke in Berlin auch ohne Erlaubnis der dargestellten Personen in der Abendschau gezeigt werden können.

    Das Recht am eigenen Bild ist noch nicht einmal das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.

  • 27.07.2010 17:39 Uhr

    von Ökofritz:

    Big Brother is watching you!

    Seltsam, dass viele Treffen von Polikern unter Ausschluß der Offentlichkeit - also im Geheimen stattfinden - wenn im anderseits das Volk mitreden will, wird man gefilmt, erfaßt, abgespeichert etc.


    PS:
    Seltsam ist auch, daß Demos eifrig gefilmt werden, aber in den Medien eher unter den Tisch fallen.

    Also Fußball und anderen "Zeitvertreibsthemen" wird unverhältnismäßig mehr Medienzeit gewidmet!




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