Ex-NPD-Anwalt Mahler wird wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich selbst angezeigt.von Felix Lee
Zur Erinnerung: Schily / Ströbele: Plädoyers einer politischen Verteidigung Reden und Mitschriften aus dem Mahler-Prozeß, herausgegeben von der Roten Hilfe Westberlin 1973 Internationale Marxistische Diskussion Arbeitspapiere No. 11 Merve Verlag Berlin
Vorbemerkung Die vorliegende Edition der wesentlichsten Dokumente des Prozesses gegen den Genossen Horst Mahler erfolgt nicht wegen des öffentlichen Aufsehens, das dieses Verfahren erregte; vielmehr gerade deshalb weil dies “öffentliche Aufsehen” durchweg abgesehen hat vom Wichtigsten: daß dieser Prozess und dieses Urteil gegen den Genossen Mahler eine neue Form politischer Prozesse durchgesetzt hat. durch die die Klassenjustiz nunmehr in der Lage ist der RAF und der Linken insgesamt den Prozess zu machen...
m Prozeß gegen Horst Mahler dagegen meinte der Richter Zelle bei der mündlichen Urteilsbegründung:. “Die Indizien- und Beweiskette zu erörtern, ist hier nicht der richtige Ort.” Hier versteckt sich niemand mehr, hier wird nicht mehr versucht, einen Schein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, hier wird offen zugegeben, was und wie bestraft wird: revolutionäre “Gesinnung”, - der Versuch revolutionärer Praxis. Für die Justiz spielt es keine Rolle mehr, ob eine solche Praxis in Straftatbestände gefaßt und im Sinne des Strafrechts bewiesen werden kann: “Beweise zu erörtern ist hier nicht mehr der richtige Ort” ...
offenbar gleichen sich gerichtsverfahren auch nach jahrzehnten?
04.04.2011 19:07 Uhr
von Renago:
Den Holocaust zu leugnen ist nicht nur eine bloße Meinungsäußerung, sondern ein Schlag ins Gesicht der unschuldig ermordeten Kinder, Frauen und Männer ducrh die Nazis. Sicher, wenn man vergleicht, dass Neo Nazi Mörder und Schläger kaum bestraft werden ist dieses Strafmaß zu hoch. Eine gerechte Strafe für die kruden, dummen Thesen von Mahler, wären 3 Jahre ehrenamtliche Arbeit in ehemaligen Konzentrationslagern und Gedenkstätten der NS-Zeit.
04.04.2011 19:07 Uhr
von Orwell:
Stigmatisierung durch Neusprech:
Zweifler = Leugner Andersdenkender = Extremist
(könnte beliebig fortgesetzt werden ...)
Wie die Gleichschaltung der BRD-Medien und die stigmatisierende Neusprech-Sprachregelung hierzulande mittlerweile perfektioniert wurde, kann jeder bei Google-News selbst überprüfen.
Schade, dass die taz hier inzwischen keine Ausnahme mehr bildet.
04.04.2011 19:07 Uhr
von Chien Sibelois:
Es gibt schon gelehrige Schüler:
Aus www.welt.de: Sieg der Roten Armee Russland will Geschichtsinterpretation per Gesetz Geschichtsinterpretation à la Kreml: In Russland überlegt man jetzt, jeder falschen Interpretation der Sowjetgeschichte gesetzlich einen Riegel vorzuschieben. Wer den Sieg der UdSSR im Zweiten Weltkrieg leugne, soll strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, fordert ein Minister.
04.04.2011 19:07 Uhr
von yahel:
Das ist ja mal wieder bezeichnend, was für ein brauner Sumpf sich in diesem fred auftut.
Für Menschen, die in dieser Art und Weise, wie Mahler es tut, Millionen von(toten)Menschen verunglimpfen und deren Würde in den Dreck ziehen und damit gleichzeitig das Ansehen Deutschlands beschädigen, hat der Gesetzgeber glücklicherweise einige Gesetze erlassen.
Im übrigen sind diese sehr wohl mit internationalem Recht vereinbar, gründen sich teilweise sogar auf dieses (vgl. UN-Resolution 260 A (III)).
Leute, die Tod und Verderben der Nazidiktatur über einen ganzen Kontinent verharmlosen, deren Menschenrechte sind zumindest moralisch und teils auch rechtlich, teilweise in Frage zu stellen.
Und Voltaire hier zu zitieren ist zumindest dummdreist und wird wohl kaum in dessen Sinn sein.
Mahler wollte den Staat vorführen und hat schließlich doch noch gekriegt, was er verdient und das ist gut so.
Bleibt zu hoffen, dass weitere Nazis seinem Beispiel folgen werden, aber die meisten sind eh zu feige und verschlagen.
04.04.2011 19:06 Uhr
von mama:
Groses S, scharfes s (ß)
Da ist kaum ein Unterschied!
;-)
04.04.2011 19:06 Uhr
von marco tullney:
links rechts, Mahler zeigt, dass da kein groser Unterschied ist!
04.04.2011 19:06 Uhr
von marvi:
Auf so einer Art von "liberaler Gesinnungsdemokratie" kann man auch sch... Aber so ist das in der BRD. Wenn man aus dem deutschen Kulturkreis stammt und nicht im politisch konformen Strom mitschwimmt, bekommt man die "Quittung" dafür.
04.04.2011 19:06 Uhr
von E. Schulze:
... wenn der Herr im Jahre 207 strafbare Handlungen begangen hat, dann darf man sein "Gestört-Sein" durchaus mit "Altersschwäche" entschuldigen ...
04.04.2011 19:06 Uhr
von vic:
Endlich hat er seine Heimat gefunden. Hier zeigt sich deutlich das Rechtssprechungswesen Deutschlands. Dass ein Nazi für sein Tun zur Verantwortung gezogen wird, muss er schon sehr herzlich darum bitten. Ich hoffe, seine Kameraden werden sich ein Beispiel an ihm nehmen.
04.04.2011 19:06 Uhr
von Bellin:
Es tut mir leid. Aber es gefällt mir nicht, in einem Land zu leben, in dem mir irgendwer vorschreiben will, was ich sagen darf. Egal, was auch immer. Und das am Ende auch noch mit juristischen Mitteln. Es ist für mich skandalös, diesen Mann wegen der Äußerung seiner Meinung zu 6 Jahren zu verurteilen. Langsam aber sicher habe ich das Gefühl, dass sich die Mittel, mit der in diesem Land neonazistische Umtriebe verfolgt werden, in die dieselbe Richtung entwickeln, wie die Mittel, deren sich die echte Nazi-Diktatur bediente. Für mich nimmt die Hexenjagt nach Nazis mittlerweile hysterische Züge an. Das ist nicht mehr das Zeichen einer starken sondern einer verunsicherten Demokratie. Einer Demokratie, die in diesem Fall grundlegende Menschenrechte verletzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil auch nur ansatzweise mit der UN-Menschenrechtscharta vereinbar ist. Oder steht dort etwas davon, dass man manche Dinge sagen und andere nicht sagen darf?
04.04.2011 19:06 Uhr
von Wohlmaus:
Wie ist der Artikel denn zu verstehen? Klingt ja fast so, als wollte Herr Mahler sich im Knast vor der Altersarmut verstecken.
04.04.2011 19:06 Uhr
von A.S. Reyntjes:
Auf einen roten Zweig und dann "unschuldig" ins Gefängnis als die "ge/rechte" Lehranstalt für sein restliches Leben gekommen zu sein - das steht nicht in der Bibel.
Im Jakobus-Brief (1,26) heißt es: "Sein Zweig wird nicht grünen". ... so als Erinnerung an die Noah-Geschichte mit der dollen Schiffs-Landung im Wieder-Grünen. Und da war auch nur ein Weideplatz für Mann & Maus & Myzell gemeint - und keine Weider-, äh: Wiedervereinigung als Nationalkrämerei oder so was!
04.04.2011 19:06 Uhr
von archimedes:
Das heißt also Strafverschärfung für die Mithäftlinge, die den jetzt aushalten müssen.
11.02.2011 17:50 Uhr
von Ihr Name Egon Kessler:
Zur Erinnerung: Schily / Ströbele: Plädoyers einer politischen Verteidigung Reden und Mitschriften aus dem Mahler-Prozeß, herausgegeben von der Roten Hilfe Westberlin 1973 Internationale Marxistische Diskussion Arbeitspapiere No. 11 Merve Verlag Berlin
Vorbemerkung Die vorliegende Edition der wesentlichsten Dokumente des Prozesses gegen den Genossen Horst Mahler erfolgt nicht wegen des öffentlichen Aufsehens, das dieses Verfahren erregte; vielmehr gerade deshalb weil dies “öffentliche Aufsehen” durchweg abgesehen hat vom Wichtigsten: daß dieser Prozess und dieses Urteil gegen den Genossen Mahler eine neue Form politischer Prozesse durchgesetzt hat. durch die die Klassenjustiz nunmehr in der Lage ist der RAF und der Linken insgesamt den Prozess zu machen...
m Prozeß gegen Horst Mahler dagegen meinte der Richter Zelle bei der mündlichen Urteilsbegründung:. “Die Indizien- und Beweiskette zu erörtern, ist hier nicht der richtige Ort.” Hier versteckt sich niemand mehr, hier wird nicht mehr versucht, einen Schein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, hier wird offen zugegeben, was und wie bestraft wird: revolutionäre “Gesinnung”, - der Versuch revolutionärer Praxis. Für die Justiz spielt es keine Rolle mehr, ob eine solche Praxis in Straftatbestände gefaßt und im Sinne des Strafrechts bewiesen werden kann: “Beweise zu erörtern ist hier nicht mehr der richtige Ort” ...
offenbar gleichen sich gerichtsverfahren auch nach jahrzehnten?
11.02.2011 17:50 Uhr
von Orwell:
Stigmatisierung durch Neusprech:
Zweifler = Leugner Andersdenkender = Extremist
(könnte beliebig fortgesetzt werden ...)
Wie die Gleichschaltung der BRD-Medien und die stigmatisierende Neusprech-Sprachregelung hierzulande mittlerweile perfektioniert wurde, kann jeder bei Google-News selbst überprüfen.
Schade, dass die taz hier inzwischen keine Ausnahme mehr bildet.
11.02.2011 17:50 Uhr
von yahel:
Das ist ja mal wieder bezeichnend, was für ein brauner Sumpf sich in diesem fred auftut.
Für Menschen, die in dieser Art und Weise, wie Mahler es tut, Millionen von(toten)Menschen verunglimpfen und deren Würde in den Dreck ziehen und damit gleichzeitig das Ansehen Deutschlands beschädigen, hat der Gesetzgeber glücklicherweise einige Gesetze erlassen.
Im übrigen sind diese sehr wohl mit internationalem Recht vereinbar, gründen sich teilweise sogar auf dieses (vgl. UN-Resolution 260 A (III)).
Leute, die Tod und Verderben der Nazidiktatur über einen ganzen Kontinent verharmlosen, deren Menschenrechte sind zumindest moralisch und teils auch rechtlich, teilweise in Frage zu stellen.
Und Voltaire hier zu zitieren ist zumindest dummdreist und wird wohl kaum in dessen Sinn sein.
Mahler wollte den Staat vorführen und hat schließlich doch noch gekriegt, was er verdient und das ist gut so.
Bleibt zu hoffen, dass weitere Nazis seinem Beispiel folgen werden, aber die meisten sind eh zu feige und verschlagen.
11.02.2011 17:50 Uhr
von Eckhardt Kiwitt:
Für einen vom Sozialismus zum National-Sozialismus "Konvertierten" ist der Knast als Altersruhesitz doch ein gemütlicher Platz.
Dort hat er jetzt Zeit und Muße, seiner alten wie seiner neuen "Philosophie" nachzugedenken.
Eckhardt Kiwitt, Freising
11.02.2011 17:50 Uhr
von archimedes:
Das heißt also Strafverschärfung für die Mithäftlinge, die den jetzt aushalten müssen.
26.02.2009 23:18 Uhr
von Ihr Name Egon Kessler:
Zur Erinnerung: Schily / Ströbele: Plädoyers einer politischen Verteidigung Reden und Mitschriften aus dem Mahler-Prozeß, herausgegeben von der Roten Hilfe Westberlin 1973 Internationale Marxistische Diskussion Arbeitspapiere No. 11 Merve Verlag Berlin
Vorbemerkung Die vorliegende Edition der wesentlichsten Dokumente des Prozesses gegen den Genossen Horst Mahler erfolgt nicht wegen des öffentlichen Aufsehens, das dieses Verfahren erregte; vielmehr gerade deshalb weil dies “öffentliche Aufsehen” durchweg abgesehen hat vom Wichtigsten: daß dieser Prozess und dieses Urteil gegen den Genossen Mahler eine neue Form politischer Prozesse durchgesetzt hat. durch die die Klassenjustiz nunmehr in der Lage ist der RAF und der Linken insgesamt den Prozess zu machen...
m Prozeß gegen Horst Mahler dagegen meinte der Richter Zelle bei der mündlichen Urteilsbegründung:. “Die Indizien- und Beweiskette zu erörtern, ist hier nicht der richtige Ort.” Hier versteckt sich niemand mehr, hier wird nicht mehr versucht, einen Schein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, hier wird offen zugegeben, was und wie bestraft wird: revolutionäre “Gesinnung”, - der Versuch revolutionärer Praxis. Für die Justiz spielt es keine Rolle mehr, ob eine solche Praxis in Straftatbestände gefaßt und im Sinne des Strafrechts bewiesen werden kann: “Beweise zu erörtern ist hier nicht mehr der richtige Ort” ...
offenbar gleichen sich gerichtsverfahren auch nach jahrzehnten?
26.02.2009 18:39 Uhr
von yasar:
Ich bin sicher kein rechter, der Hinweis auf meinen Migrationshintergrund sollte genügen. Aber ich bin darüber schockiert, dass ein Mensch allein wegen seiner Gesinnung und wegen seines abweichenden Geschichtsverständnissses sechs Jahre eingesperrt wird.
Dies ist eindeutig ein politisches Urteil, was auch an der aufbrausenden Art des Richters deutlich wird. Diese erinnert doch stark an die Art der Richter in den "Volksgerichten", in denen die Angeklagten ebenso niedergemacht wurden.
26.02.2009 18:35 Uhr
von Renago:
Den Holocaust zu leugnen ist nicht nur eine bloße Meinungsäußerung, sondern ein Schlag ins Gesicht der unschuldig ermordeten Kinder, Frauen und Männer ducrh die Nazis. Sicher, wenn man vergleicht, dass Neo Nazi Mörder und Schläger kaum bestraft werden ist dieses Strafmaß zu hoch. Eine gerechte Strafe für die kruden, dummen Thesen von Mahler, wären 3 Jahre ehrenamtliche Arbeit in ehemaligen Konzentrationslagern und Gedenkstätten der NS-Zeit.
26.02.2009 17:19 Uhr
von Orwell:
Stigmatisierung durch Neusprech:
Zweifler = Leugner Andersdenkender = Extremist
(könnte beliebig fortgesetzt werden ...)
Wie die Gleichschaltung der BRD-Medien und die stigmatisierende Neusprech-Sprachregelung hierzulande mittlerweile perfektioniert wurde, kann jeder bei Google-News selbst überprüfen.
Schade, dass die taz hier inzwischen keine Ausnahme mehr bildet.
26.02.2009 15:24 Uhr
von Chien Sibelois:
Es gibt schon gelehrige Schüler:
Aus www.welt.de: Sieg der Roten Armee Russland will Geschichtsinterpretation per Gesetz Geschichtsinterpretation à la Kreml: In Russland überlegt man jetzt, jeder falschen Interpretation der Sowjetgeschichte gesetzlich einen Riegel vorzuschieben. Wer den Sieg der UdSSR im Zweiten Weltkrieg leugne, soll strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, fordert ein Minister.
26.02.2009 14:04 Uhr
von yahel:
Das ist ja mal wieder bezeichnend, was für ein brauner Sumpf sich in diesem fred auftut.
Für Menschen, die in dieser Art und Weise, wie Mahler es tut, Millionen von(toten)Menschen verunglimpfen und deren Würde in den Dreck ziehen und damit gleichzeitig das Ansehen Deutschlands beschädigen, hat der Gesetzgeber glücklicherweise einige Gesetze erlassen.
Im übrigen sind diese sehr wohl mit internationalem Recht vereinbar, gründen sich teilweise sogar auf dieses (vgl. UN-Resolution 260 A (III)).
Leute, die Tod und Verderben der Nazidiktatur über einen ganzen Kontinent verharmlosen, deren Menschenrechte sind zumindest moralisch und teils auch rechtlich, teilweise in Frage zu stellen.
Und Voltaire hier zu zitieren ist zumindest dummdreist und wird wohl kaum in dessen Sinn sein.
Mahler wollte den Staat vorführen und hat schließlich doch noch gekriegt, was er verdient und das ist gut so.
Bleibt zu hoffen, dass weitere Nazis seinem Beispiel folgen werden, aber die meisten sind eh zu feige und verschlagen.
26.02.2009 12:16 Uhr
von mama:
Groses S, scharfes s (ß)
Da ist kaum ein Unterschied!
;-)
26.02.2009 11:16 Uhr
von Oliver Selinka:
Herr Mahler hat seine Falle aufgestellt und die Justiz ist prompt darauf angesprungen. Herr Mahler hat niemendem etwas getan, nur seine Meinung vertreten und die Justiz hat dies mit unfassbaren 6 Jahren Haft geahndet und es steht zudem noch ein Urteil aus, die Haftstrafe dürfte sich also nochmals verlängern. Der Mann wird strenger als jeder Totschläger behandelt. Bankmanager deren Renditewahn zahllose Existenzen vernichtet hat werden nicht angeklagt. Siemensmanager die mithilfe schwarzer Kassen, der organisierten Kriminalität ungeheure Finanzmittel zur Verfügung stellten, wurden sie nur annähernd bestarft? Natürlich nicht. Der Ausspruch von Voltaire: "auch wenn ich Ihre Meinung nicht teile, so werde ich alles dafür tun, dass Sie sie ungestraft vertreten dürfen" das ist Demokratie, selbst wenn die Meinung so abwegig wie die Herrn Mahlers ist, so muss er sie ungestraft vertreten dürfen. Dieses Urteil ist ein Skandal!! Wir brauchen wahrlich nicht mit dem Finger auf China zeigen. Bis wir in Deutschland eine Demokratie haben ist es noch lange hin, vermutlich schliesst sich das sowieso aus, Deutschland und Demokratie. Und obwohl ich kein Anhänger von Herrn Mahler bin, und kein Freund der Rechtsextremen, Herr Mahler hat meine Hochachtung, er lässt sich nicht verbiegen, im Gegensatz zu vielen anderen besitzt er Charakterstärke. Freiheit für Horst Mahler zu fordern ist wohl das mindeste was man tun kann!
26.02.2009 10:29 Uhr
von marco tullney:
links rechts, Mahler zeigt, dass da kein groser Unterschied ist!
26.02.2009 09:02 Uhr
von marvi:
Auf so einer Art von "liberaler Gesinnungsdemokratie" kann man auch sch... Aber so ist das in der BRD. Wenn man aus dem deutschen Kulturkreis stammt und nicht im politisch konformen Strom mitschwimmt, bekommt man die "Quittung" dafür.
26.02.2009 08:39 Uhr
von E. Schulze:
... wenn der Herr im Jahre 207 strafbare Handlungen begangen hat, dann darf man sein "Gestört-Sein" durchaus mit "Altersschwäche" entschuldigen ...
26.02.2009 01:48 Uhr
von vic:
Endlich hat er seine Heimat gefunden. Hier zeigt sich deutlich das Rechtssprechungswesen Deutschlands. Dass ein Nazi für sein Tun zur Verantwortung gezogen wird, muss er schon sehr herzlich darum bitten. Ich hoffe, seine Kameraden werden sich ein Beispiel an ihm nehmen.
25.02.2009 23:07 Uhr
von Egon Kessler:
na, mein kommentar wurde nicht veröffentlicht? da scheint ihr ja nicht viel kritik zu vertragen. oder seid ihr zu systemtreu?
25.02.2009 21:40 Uhr
von Eckhardt Kiwitt:
Für einen vom Sozialismus zum National-Sozialismus "Konvertierten" ist der Knast als Altersruhesitz doch ein gemütlicher Platz.
Dort hat er jetzt Zeit und Muße, seiner alten wie seiner neuen "Philosophie" nachzugedenken.
Eckhardt Kiwitt, Freising
25.02.2009 21:06 Uhr
von Egon Kessler:
während ich vor dem leeren kommentarfenster sitze, fällt mein bBlick auf den artikel-hinweis über österreich als bier-vizeweltmeister. Überschrift: "Das gibt zu denken". Die verurteilung von Horst Mahler gibt euch offenbar nicht zu denken. Das gibt MIR zu denken. Warum lautet nicht die überschrift: regimegegner Mahler zu 6 jahren haft verurteilt?
Könnt ihr den prozeß nicht besser kommentiert als "Wie gestört der inzwischen 73-jährige Rechtsextremist ist, wird daran deutlich, dass er sich wegen des Versendens der CD am 14. November 207 selbst angezeigt hat"?
Warum bringt ihr nicht ein bißchen mehr über Mahler sinneswandel? dass er einfach blöd ist, ist ja wohl eine zu blöde erklärung. Was sagt oder will er denn, und warum, und wie kommt er dazu? Die erklärung "gestört" könnte man ja auch als "hetze", bezeichnen, die ihr hier angeblich verurteilt. Also geht es in wirklichkeit gar nicht um hetze. worum dann? wo bleibt die investigative kritische berichterstattung?
So ganz für nichts und wieder nichts geht man doch nicht fünf oder mehr jahre in den knast. daß HM jetzt plötzlich kapitalist geworden sein soll, paßt wohl dazu auch nicht. Und er ist ja immer noch aufrührerisch und widerspenstig. Dass er die machthaber heraus fordert, sieht man auch an den 6 Jahre - die sperren nicht jeden, weil er was sagt, für 6 jahre ein – da muß sie das, was jemand sagt, schon ganz schön stören. - d.h. er ist gefährlich. Würde mir eine vernünftige erklärung dazu wünschen. Habt ihr keine?
25.02.2009 20:46 Uhr
von Bellin:
Es tut mir leid. Aber es gefällt mir nicht, in einem Land zu leben, in dem mir irgendwer vorschreiben will, was ich sagen darf. Egal, was auch immer. Und das am Ende auch noch mit juristischen Mitteln. Es ist für mich skandalös, diesen Mann wegen der Äußerung seiner Meinung zu 6 Jahren zu verurteilen. Langsam aber sicher habe ich das Gefühl, dass sich die Mittel, mit der in diesem Land neonazistische Umtriebe verfolgt werden, in die dieselbe Richtung entwickeln, wie die Mittel, deren sich die echte Nazi-Diktatur bediente. Für mich nimmt die Hexenjagt nach Nazis mittlerweile hysterische Züge an. Das ist nicht mehr das Zeichen einer starken sondern einer verunsicherten Demokratie. Einer Demokratie, die in diesem Fall grundlegende Menschenrechte verletzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil auch nur ansatzweise mit der UN-Menschenrechtscharta vereinbar ist. Oder steht dort etwas davon, dass man manche Dinge sagen und andere nicht sagen darf?
25.02.2009 20:10 Uhr
von Wohlmaus:
Wie ist der Artikel denn zu verstehen? Klingt ja fast so, als wollte Herr Mahler sich im Knast vor der Altersarmut verstecken.
25.02.2009 17:03 Uhr
von Herr v. Boedefeld:
Volksverhetzung ist das überflüssigste Gesetz, das wir haben: 6 Jahre Knast... Da kann ich morgen in der Stadt als nicht Vorbestrafter jemanden abstechen und komm früher wieder frei als der Mann. Hier sollte man wirklich mal überlegen, ob man wegen so offensichtlich falscher Ansichten überhaupt bestraft werden muss. Ein blamables Urteil für unsere Gesellschaft in jedem Fall. Die Wahrheit sollte souveräner mit solchen Krawallos umgehen können.
Außerdem schreiben Sie selbst im Artikel, dass Herr Mahler vermutlich psychische Probleme hat. Jeder Pflichtverteidiger hätte hier auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert. Stattdessen wird an dem Mann ein Exempel statuiert, dass niemandem nützt.
25.02.2009 16:44 Uhr
von Helena Schmidt:
Der Mann ist 73... Ich weiß nicht ob das gerecht ist, Mahler tut mir leid. Er ist verblendet, ja. Aber man sollte vo dem Hintergrund seines Altes Gnade walten lassen...
25.02.2009 16:23 Uhr
von A.S. Reyntjes:
Auf einen roten Zweig und dann "unschuldig" ins Gefängnis als die "ge/rechte" Lehranstalt für sein restliches Leben gekommen zu sein - das steht nicht in der Bibel.
Im Jakobus-Brief (1,26) heißt es: "Sein Zweig wird nicht grünen". ... so als Erinnerung an die Noah-Geschichte mit der dollen Schiffs-Landung im Wieder-Grünen. Und da war auch nur ein Weideplatz für Mann & Maus & Myzell gemeint - und keine Weider-, äh: Wiedervereinigung als Nationalkrämerei oder so was!
25.02.2009 16:21 Uhr
von denninger:
Da hat der Mahler Horsti aber echt kein Glück gehabt. Erst links- dann rechtsradikal und beide Male wegen Sraftaten verurteilt, das tut schon weh. Die Braunen Horden werden jetzt, wie anno dazumal die Linken, das Lamento des "politischen Gefangenen" der in diesem "Systemstaat" "wegen seiner Gesinnung" verurteilt wird anstimmen. Sechs Jahre Haft, das ist hart, zumal in seinem Alter und das ist auch gut so. Nur ein schaler Beigeschmack bleibt (hat aber mit den Braunen nichts zu tun): Für das Leugnen anderer Völkermorde (Armenier, Ukrainer, Hereros u.A.) gibt es keine solchen Verfahren, geschweige denn solche Urteile. Warum eigentlich nicht? Aber das ist ein Auftrag an den Gesetzgeber die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dieses Ungleichgewicht schlachten die Braunen weidlich aus und leider muss ich zugestehen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wenn auf Pro-Gaza demonstrationen offener Judenhass und der Aufruf zum Völkermord ohne rechtliche Folgen bleibt und sogar zur "Deeskalierung" israelische Fahnen von Polizisten abgehängt werden muss sich die Öffentlichkeit den Vorwurf gefallen lassen, es werde mit zweierlei Maß gemessen.
25.02.2009 16:11 Uhr
von Mäktub:
für mich gibt es keine zweifel da es den holocaust gab, doch ich finde es unfassbar das menschen eingesperrt werden nur weil sie, aus welchen gründen auch immer eine andere MEINUNG!!! haben. und das diese menschen als lügner dargestellt werden , eben als holocaustleugner ist doch ein umstand das die tatsachen verdreht. ich habe in meinem freundeskreis schon genügend menschen kennen gelernt die an die unglaublichsten verschwörungstheorien glauben. das heisst also das wir jetzt menschen einsperren die einfach an etwas anderes glauben.
25.02.2009 16:09 Uhr
von archimedes:
Das heißt also Strafverschärfung für die Mithäftlinge, die den jetzt aushalten müssen.
Leserkommentare
04.04.2011 19:07 Uhr
von Ihr Name Egon Kessler:
Zur Erinnerung:
Schily / Ströbele: Plädoyers einer politischen Verteidigung
Reden und Mitschriften aus dem Mahler-Prozeß, herausgegeben von der Roten Hilfe Westberlin 1973
Internationale Marxistische Diskussion Arbeitspapiere No. 11 Merve Verlag Berlin
Vorbemerkung
Die vorliegende Edition der wesentlichsten Dokumente des Prozesses gegen den Genossen Horst Mahler erfolgt nicht wegen des öffentlichen Aufsehens, das dieses Verfahren erregte; vielmehr gerade deshalb weil dies “öffentliche Aufsehen” durchweg abgesehen hat vom Wichtigsten: daß dieser Prozess und dieses Urteil gegen den Genossen Mahler eine neue Form politischer Prozesse durchgesetzt hat. durch die die Klassenjustiz nunmehr in der Lage ist der RAF und der Linken insgesamt den Prozess zu machen...
m Prozeß gegen Horst Mahler dagegen meinte der Richter Zelle bei der mündlichen Urteilsbegründung:.
“Die Indizien- und Beweiskette zu erörtern, ist hier nicht der richtige Ort.”
Hier versteckt sich niemand mehr, hier wird nicht mehr versucht, einen Schein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, hier wird offen zugegeben, was und wie bestraft wird: revolutionäre “Gesinnung”, - der Versuch revolutionärer Praxis. Für die Justiz spielt es keine Rolle mehr, ob eine solche Praxis in Straftatbestände gefaßt und im Sinne des Strafrechts bewiesen werden kann: “Beweise zu erörtern ist hier nicht mehr der richtige Ort” ...
offenbar gleichen sich gerichtsverfahren auch nach jahrzehnten?
04.04.2011 19:07 Uhr
von Renago:
Den Holocaust zu leugnen ist nicht nur eine bloße Meinungsäußerung, sondern ein Schlag ins Gesicht der unschuldig ermordeten Kinder, Frauen und Männer ducrh die Nazis. Sicher, wenn man vergleicht, dass Neo Nazi Mörder und Schläger kaum bestraft werden ist dieses Strafmaß zu hoch. Eine gerechte Strafe für die kruden, dummen Thesen von Mahler, wären 3 Jahre ehrenamtliche Arbeit in ehemaligen Konzentrationslagern und Gedenkstätten der NS-Zeit.
04.04.2011 19:07 Uhr
von Orwell:
Stigmatisierung durch Neusprech:
Zweifler = Leugner
Andersdenkender = Extremist
(könnte beliebig fortgesetzt werden ...)
Wie die Gleichschaltung der BRD-Medien und die stigmatisierende Neusprech-Sprachregelung hierzulande mittlerweile perfektioniert wurde, kann jeder bei Google-News selbst überprüfen.
Schade, dass die taz hier inzwischen keine Ausnahme mehr bildet.
04.04.2011 19:07 Uhr
von Chien Sibelois:
Es gibt schon gelehrige Schüler:
Aus www.welt.de:
Sieg der Roten Armee
Russland will Geschichtsinterpretation per Gesetz
Geschichtsinterpretation à la Kreml: In Russland überlegt man jetzt, jeder falschen Interpretation der Sowjetgeschichte gesetzlich einen Riegel vorzuschieben. Wer den Sieg der UdSSR im Zweiten Weltkrieg leugne, soll strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, fordert ein Minister.
04.04.2011 19:07 Uhr
von yahel:
Das ist ja mal wieder bezeichnend, was für ein brauner Sumpf sich in diesem fred auftut.
Für Menschen, die in dieser Art und Weise, wie Mahler es tut, Millionen von(toten)Menschen verunglimpfen und deren Würde in den Dreck ziehen und damit gleichzeitig das Ansehen Deutschlands beschädigen, hat der Gesetzgeber glücklicherweise einige Gesetze erlassen.
Im übrigen sind diese sehr wohl mit internationalem Recht vereinbar, gründen sich teilweise sogar auf dieses (vgl. UN-Resolution 260 A (III)).
Leute, die Tod und Verderben der Nazidiktatur über einen ganzen Kontinent verharmlosen, deren Menschenrechte sind zumindest moralisch und teils auch rechtlich, teilweise in Frage zu stellen.
Und Voltaire hier zu zitieren ist zumindest dummdreist und wird wohl kaum in dessen Sinn sein.
Mahler wollte den Staat vorführen und hat schließlich doch noch gekriegt, was er verdient und das ist gut so.
Bleibt zu hoffen, dass weitere Nazis seinem Beispiel folgen werden, aber die meisten sind eh zu feige und verschlagen.
04.04.2011 19:06 Uhr
von mama:
Groses S, scharfes s (ß)
Da ist kaum ein Unterschied!
;-)
04.04.2011 19:06 Uhr
von marco tullney:
links rechts, Mahler zeigt, dass da kein groser Unterschied ist!
04.04.2011 19:06 Uhr
von marvi:
Auf so einer Art von "liberaler Gesinnungsdemokratie" kann man auch sch...
Aber so ist das in der BRD. Wenn man aus dem deutschen Kulturkreis stammt und nicht im politisch konformen Strom mitschwimmt, bekommt man die "Quittung" dafür.
04.04.2011 19:06 Uhr
von E. Schulze:
... wenn der Herr im Jahre 207 strafbare Handlungen begangen hat, dann darf man sein "Gestört-Sein" durchaus mit "Altersschwäche" entschuldigen ...
04.04.2011 19:06 Uhr
von vic:
Endlich hat er seine Heimat gefunden.
Hier zeigt sich deutlich das Rechtssprechungswesen Deutschlands.
Dass ein Nazi für sein Tun zur Verantwortung gezogen wird, muss er schon sehr herzlich darum bitten.
Ich hoffe, seine Kameraden werden sich ein Beispiel an ihm nehmen.
04.04.2011 19:06 Uhr
von Bellin:
Es tut mir leid. Aber es gefällt mir nicht, in einem Land zu leben, in dem mir irgendwer vorschreiben will, was ich sagen darf. Egal, was auch immer. Und das am Ende auch noch mit juristischen Mitteln. Es ist für mich skandalös, diesen Mann wegen der Äußerung seiner Meinung zu 6 Jahren zu verurteilen. Langsam aber sicher habe ich das Gefühl, dass sich die Mittel, mit der in diesem Land neonazistische Umtriebe verfolgt werden, in die dieselbe Richtung entwickeln, wie die Mittel, deren sich die echte Nazi-Diktatur bediente. Für mich nimmt die Hexenjagt nach Nazis mittlerweile hysterische Züge an. Das ist nicht mehr das Zeichen einer starken sondern einer verunsicherten Demokratie. Einer Demokratie, die in diesem Fall grundlegende Menschenrechte verletzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil auch nur ansatzweise mit der UN-Menschenrechtscharta vereinbar ist. Oder steht dort etwas davon, dass man manche Dinge sagen und andere nicht sagen darf?
04.04.2011 19:06 Uhr
von Wohlmaus:
Wie ist der Artikel denn zu verstehen? Klingt ja fast so, als wollte Herr Mahler sich im Knast vor der Altersarmut verstecken.
04.04.2011 19:06 Uhr
von A.S. Reyntjes:
Auf einen roten Zweig und dann "unschuldig" ins Gefängnis als die "ge/rechte" Lehranstalt für sein restliches Leben gekommen zu sein - das steht nicht in der Bibel.
Im Jakobus-Brief (1,26) heißt es: "Sein Zweig wird nicht grünen". ... so als Erinnerung an die Noah-Geschichte mit der dollen Schiffs-Landung im Wieder-Grünen. Und da war auch nur ein Weideplatz für Mann & Maus & Myzell gemeint - und keine Weider-, äh: Wiedervereinigung als Nationalkrämerei oder so was!
04.04.2011 19:06 Uhr
von archimedes:
Das heißt also Strafverschärfung für die Mithäftlinge, die den jetzt aushalten müssen.
11.02.2011 17:50 Uhr
von Ihr Name Egon Kessler:
Zur Erinnerung:
Schily / Ströbele: Plädoyers einer politischen Verteidigung
Reden und Mitschriften aus dem Mahler-Prozeß, herausgegeben von der Roten Hilfe Westberlin 1973
Internationale Marxistische Diskussion Arbeitspapiere No. 11 Merve Verlag Berlin
Vorbemerkung
Die vorliegende Edition der wesentlichsten Dokumente des Prozesses gegen den Genossen Horst Mahler erfolgt nicht wegen des öffentlichen Aufsehens, das dieses Verfahren erregte; vielmehr gerade deshalb weil dies “öffentliche Aufsehen” durchweg abgesehen hat vom Wichtigsten: daß dieser Prozess und dieses Urteil gegen den Genossen Mahler eine neue Form politischer Prozesse durchgesetzt hat. durch die die Klassenjustiz nunmehr in der Lage ist der RAF und der Linken insgesamt den Prozess zu machen...
m Prozeß gegen Horst Mahler dagegen meinte der Richter Zelle bei der mündlichen Urteilsbegründung:.
“Die Indizien- und Beweiskette zu erörtern, ist hier nicht der richtige Ort.”
Hier versteckt sich niemand mehr, hier wird nicht mehr versucht, einen Schein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, hier wird offen zugegeben, was und wie bestraft wird: revolutionäre “Gesinnung”, - der Versuch revolutionärer Praxis. Für die Justiz spielt es keine Rolle mehr, ob eine solche Praxis in Straftatbestände gefaßt und im Sinne des Strafrechts bewiesen werden kann: “Beweise zu erörtern ist hier nicht mehr der richtige Ort” ...
offenbar gleichen sich gerichtsverfahren auch nach jahrzehnten?
11.02.2011 17:50 Uhr
von Orwell:
Stigmatisierung durch Neusprech:
Zweifler = Leugner
Andersdenkender = Extremist
(könnte beliebig fortgesetzt werden ...)
Wie die Gleichschaltung der BRD-Medien und die stigmatisierende Neusprech-Sprachregelung hierzulande mittlerweile perfektioniert wurde, kann jeder bei Google-News selbst überprüfen.
Schade, dass die taz hier inzwischen keine Ausnahme mehr bildet.
11.02.2011 17:50 Uhr
von yahel:
Das ist ja mal wieder bezeichnend, was für ein brauner Sumpf sich in diesem fred auftut.
Für Menschen, die in dieser Art und Weise, wie Mahler es tut, Millionen von(toten)Menschen verunglimpfen und deren Würde in den Dreck ziehen und damit gleichzeitig das Ansehen Deutschlands beschädigen, hat der Gesetzgeber glücklicherweise einige Gesetze erlassen.
Im übrigen sind diese sehr wohl mit internationalem Recht vereinbar, gründen sich teilweise sogar auf dieses (vgl. UN-Resolution 260 A (III)).
Leute, die Tod und Verderben der Nazidiktatur über einen ganzen Kontinent verharmlosen, deren Menschenrechte sind zumindest moralisch und teils auch rechtlich, teilweise in Frage zu stellen.
Und Voltaire hier zu zitieren ist zumindest dummdreist und wird wohl kaum in dessen Sinn sein.
Mahler wollte den Staat vorführen und hat schließlich doch noch gekriegt, was er verdient und das ist gut so.
Bleibt zu hoffen, dass weitere Nazis seinem Beispiel folgen werden, aber die meisten sind eh zu feige und verschlagen.
11.02.2011 17:50 Uhr
von Eckhardt Kiwitt:
Für einen vom Sozialismus zum National-Sozialismus "Konvertierten" ist der Knast als Altersruhesitz doch ein gemütlicher Platz.
Dort hat er jetzt Zeit und Muße, seiner alten wie seiner neuen "Philosophie" nachzugedenken.
Eckhardt Kiwitt, Freising
11.02.2011 17:50 Uhr
von archimedes:
Das heißt also Strafverschärfung für die Mithäftlinge, die den jetzt aushalten müssen.
26.02.2009 23:18 Uhr
von Ihr Name Egon Kessler:
Zur Erinnerung:
Schily / Ströbele: Plädoyers einer politischen Verteidigung
Reden und Mitschriften aus dem Mahler-Prozeß, herausgegeben von der Roten Hilfe Westberlin 1973
Internationale Marxistische Diskussion Arbeitspapiere No. 11 Merve Verlag Berlin
Vorbemerkung
Die vorliegende Edition der wesentlichsten Dokumente des Prozesses gegen den Genossen Horst Mahler erfolgt nicht wegen des öffentlichen Aufsehens, das dieses Verfahren erregte; vielmehr gerade deshalb weil dies “öffentliche Aufsehen” durchweg abgesehen hat vom Wichtigsten: daß dieser Prozess und dieses Urteil gegen den Genossen Mahler eine neue Form politischer Prozesse durchgesetzt hat. durch die die Klassenjustiz nunmehr in der Lage ist der RAF und der Linken insgesamt den Prozess zu machen...
m Prozeß gegen Horst Mahler dagegen meinte der Richter Zelle bei der mündlichen Urteilsbegründung:.
“Die Indizien- und Beweiskette zu erörtern, ist hier nicht der richtige Ort.”
Hier versteckt sich niemand mehr, hier wird nicht mehr versucht, einen Schein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, hier wird offen zugegeben, was und wie bestraft wird: revolutionäre “Gesinnung”, - der Versuch revolutionärer Praxis. Für die Justiz spielt es keine Rolle mehr, ob eine solche Praxis in Straftatbestände gefaßt und im Sinne des Strafrechts bewiesen werden kann: “Beweise zu erörtern ist hier nicht mehr der richtige Ort” ...
offenbar gleichen sich gerichtsverfahren auch nach jahrzehnten?
26.02.2009 18:39 Uhr
von yasar:
Ich bin sicher kein rechter, der Hinweis auf meinen Migrationshintergrund sollte genügen. Aber ich bin darüber schockiert, dass ein Mensch allein wegen seiner Gesinnung und wegen seines abweichenden Geschichtsverständnissses sechs Jahre eingesperrt wird.
Dies ist eindeutig ein politisches Urteil, was auch an der aufbrausenden Art des Richters deutlich wird. Diese erinnert doch stark an die Art der Richter in den "Volksgerichten", in denen die Angeklagten ebenso niedergemacht wurden.
26.02.2009 18:35 Uhr
von Renago:
Den Holocaust zu leugnen ist nicht nur eine bloße Meinungsäußerung, sondern ein Schlag ins Gesicht der unschuldig ermordeten Kinder, Frauen und Männer ducrh die Nazis. Sicher, wenn man vergleicht, dass Neo Nazi Mörder und Schläger kaum bestraft werden ist dieses Strafmaß zu hoch. Eine gerechte Strafe für die kruden, dummen Thesen von Mahler, wären 3 Jahre ehrenamtliche Arbeit in ehemaligen Konzentrationslagern und Gedenkstätten der NS-Zeit.
26.02.2009 17:19 Uhr
von Orwell:
Stigmatisierung durch Neusprech:
Zweifler = Leugner
Andersdenkender = Extremist
(könnte beliebig fortgesetzt werden ...)
Wie die Gleichschaltung der BRD-Medien und die stigmatisierende Neusprech-Sprachregelung hierzulande mittlerweile perfektioniert wurde, kann jeder bei Google-News selbst überprüfen.
Schade, dass die taz hier inzwischen keine Ausnahme mehr bildet.
26.02.2009 15:24 Uhr
von Chien Sibelois:
Es gibt schon gelehrige Schüler:
Aus www.welt.de:
Sieg der Roten Armee
Russland will Geschichtsinterpretation per Gesetz
Geschichtsinterpretation à la Kreml: In Russland überlegt man jetzt, jeder falschen Interpretation der Sowjetgeschichte gesetzlich einen Riegel vorzuschieben. Wer den Sieg der UdSSR im Zweiten Weltkrieg leugne, soll strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, fordert ein Minister.
26.02.2009 14:04 Uhr
von yahel:
Das ist ja mal wieder bezeichnend, was für ein brauner Sumpf sich in diesem fred auftut.
Für Menschen, die in dieser Art und Weise, wie Mahler es tut, Millionen von(toten)Menschen verunglimpfen und deren Würde in den Dreck ziehen und damit gleichzeitig das Ansehen Deutschlands beschädigen, hat der Gesetzgeber glücklicherweise einige Gesetze erlassen.
Im übrigen sind diese sehr wohl mit internationalem Recht vereinbar, gründen sich teilweise sogar auf dieses (vgl. UN-Resolution 260 A (III)).
Leute, die Tod und Verderben der Nazidiktatur über einen ganzen Kontinent verharmlosen, deren Menschenrechte sind zumindest moralisch und teils auch rechtlich, teilweise in Frage zu stellen.
Und Voltaire hier zu zitieren ist zumindest dummdreist und wird wohl kaum in dessen Sinn sein.
Mahler wollte den Staat vorführen und hat schließlich doch noch gekriegt, was er verdient und das ist gut so.
Bleibt zu hoffen, dass weitere Nazis seinem Beispiel folgen werden, aber die meisten sind eh zu feige und verschlagen.
26.02.2009 12:16 Uhr
von mama:
Groses S, scharfes s (ß)
Da ist kaum ein Unterschied!
;-)
26.02.2009 11:16 Uhr
von Oliver Selinka:
Herr Mahler hat seine Falle aufgestellt und die Justiz ist prompt darauf angesprungen. Herr Mahler hat niemendem etwas getan, nur seine Meinung vertreten und die Justiz hat dies mit unfassbaren 6 Jahren Haft geahndet und es steht zudem noch ein Urteil aus, die Haftstrafe dürfte sich also nochmals verlängern. Der Mann wird strenger als jeder Totschläger behandelt. Bankmanager deren Renditewahn zahllose Existenzen vernichtet hat werden nicht angeklagt. Siemensmanager die mithilfe schwarzer Kassen, der organisierten Kriminalität ungeheure Finanzmittel zur Verfügung stellten, wurden sie nur annähernd bestarft? Natürlich nicht. Der Ausspruch von Voltaire: "auch wenn ich Ihre Meinung nicht teile, so werde ich alles dafür tun, dass Sie sie ungestraft vertreten dürfen" das ist Demokratie, selbst wenn die Meinung so abwegig wie die Herrn Mahlers ist, so muss er sie ungestraft vertreten dürfen. Dieses Urteil ist ein Skandal!! Wir brauchen wahrlich nicht mit dem Finger auf China zeigen. Bis wir in Deutschland eine Demokratie haben ist es noch lange hin, vermutlich schliesst sich das sowieso aus, Deutschland und Demokratie. Und obwohl ich kein Anhänger von Herrn Mahler bin, und kein Freund der Rechtsextremen, Herr Mahler hat meine Hochachtung, er lässt sich nicht verbiegen, im Gegensatz zu vielen anderen besitzt er Charakterstärke. Freiheit für Horst Mahler zu fordern ist wohl das mindeste was man tun kann!
26.02.2009 10:29 Uhr
von marco tullney:
links rechts, Mahler zeigt, dass da kein groser Unterschied ist!
26.02.2009 09:02 Uhr
von marvi:
Auf so einer Art von "liberaler Gesinnungsdemokratie" kann man auch sch...
Aber so ist das in der BRD. Wenn man aus dem deutschen Kulturkreis stammt und nicht im politisch konformen Strom mitschwimmt, bekommt man die "Quittung" dafür.
26.02.2009 08:39 Uhr
von E. Schulze:
... wenn der Herr im Jahre 207 strafbare Handlungen begangen hat, dann darf man sein "Gestört-Sein" durchaus mit "Altersschwäche" entschuldigen ...
26.02.2009 01:48 Uhr
von vic:
Endlich hat er seine Heimat gefunden.
Hier zeigt sich deutlich das Rechtssprechungswesen Deutschlands.
Dass ein Nazi für sein Tun zur Verantwortung gezogen wird, muss er schon sehr herzlich darum bitten.
Ich hoffe, seine Kameraden werden sich ein Beispiel an ihm nehmen.
25.02.2009 23:07 Uhr
von Egon Kessler:
na, mein kommentar wurde nicht veröffentlicht? da scheint ihr ja nicht viel kritik zu vertragen. oder seid ihr zu systemtreu?
25.02.2009 21:40 Uhr
von Eckhardt Kiwitt:
Für einen vom Sozialismus zum National-Sozialismus "Konvertierten" ist der Knast als Altersruhesitz doch ein gemütlicher Platz.
Dort hat er jetzt Zeit und Muße, seiner alten wie seiner neuen "Philosophie" nachzugedenken.
Eckhardt Kiwitt, Freising
25.02.2009 21:06 Uhr
von Egon Kessler:
während ich vor dem leeren kommentarfenster sitze, fällt mein bBlick auf den artikel-hinweis über österreich als bier-vizeweltmeister. Überschrift: "Das gibt zu denken".
Die verurteilung von Horst Mahler gibt euch offenbar nicht zu denken.
Das gibt MIR zu denken. Warum lautet nicht die überschrift: regimegegner Mahler zu 6 jahren haft verurteilt?
Könnt ihr den prozeß nicht besser kommentiert als "Wie gestört der inzwischen 73-jährige Rechtsextremist ist, wird daran deutlich, dass er sich wegen des Versendens der CD am 14. November 207 selbst angezeigt hat"?
Warum bringt ihr nicht ein bißchen mehr über Mahler sinneswandel? dass er einfach blöd ist, ist ja wohl eine zu blöde erklärung.
Was sagt oder will er denn, und warum, und wie kommt er dazu? Die erklärung "gestört" könnte man ja auch als "hetze", bezeichnen, die ihr hier angeblich verurteilt. Also geht es in wirklichkeit gar nicht um hetze. worum dann? wo bleibt die investigative kritische berichterstattung?
So ganz für nichts und wieder nichts geht man doch nicht fünf oder mehr jahre in den knast.
daß HM jetzt plötzlich kapitalist geworden sein soll, paßt wohl dazu auch nicht.
Und er ist ja immer noch aufrührerisch und widerspenstig. Dass er die machthaber heraus fordert, sieht man auch an den 6 Jahre - die sperren nicht jeden, weil er was sagt, für 6 jahre ein – da muß sie das, was jemand sagt, schon ganz schön stören. - d.h. er ist gefährlich.
Würde mir eine vernünftige erklärung dazu wünschen. Habt ihr keine?
25.02.2009 20:46 Uhr
von Bellin:
Es tut mir leid. Aber es gefällt mir nicht, in einem Land zu leben, in dem mir irgendwer vorschreiben will, was ich sagen darf. Egal, was auch immer. Und das am Ende auch noch mit juristischen Mitteln. Es ist für mich skandalös, diesen Mann wegen der Äußerung seiner Meinung zu 6 Jahren zu verurteilen. Langsam aber sicher habe ich das Gefühl, dass sich die Mittel, mit der in diesem Land neonazistische Umtriebe verfolgt werden, in die dieselbe Richtung entwickeln, wie die Mittel, deren sich die echte Nazi-Diktatur bediente. Für mich nimmt die Hexenjagt nach Nazis mittlerweile hysterische Züge an. Das ist nicht mehr das Zeichen einer starken sondern einer verunsicherten Demokratie. Einer Demokratie, die in diesem Fall grundlegende Menschenrechte verletzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil auch nur ansatzweise mit der UN-Menschenrechtscharta vereinbar ist. Oder steht dort etwas davon, dass man manche Dinge sagen und andere nicht sagen darf?
25.02.2009 20:10 Uhr
von Wohlmaus:
Wie ist der Artikel denn zu verstehen? Klingt ja fast so, als wollte Herr Mahler sich im Knast vor der Altersarmut verstecken.
25.02.2009 17:03 Uhr
von Herr v. Boedefeld:
Volksverhetzung ist das überflüssigste Gesetz, das wir haben: 6 Jahre Knast... Da kann ich morgen in der Stadt als nicht Vorbestrafter jemanden abstechen und komm früher wieder frei als der Mann. Hier sollte man wirklich mal überlegen, ob man wegen so offensichtlich falscher Ansichten überhaupt bestraft werden muss. Ein blamables Urteil für unsere Gesellschaft in jedem Fall. Die Wahrheit sollte souveräner mit solchen Krawallos umgehen können.
Außerdem schreiben Sie selbst im Artikel, dass Herr Mahler vermutlich psychische Probleme hat. Jeder Pflichtverteidiger hätte hier auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert. Stattdessen wird an dem Mann ein Exempel statuiert, dass niemandem nützt.
25.02.2009 16:44 Uhr
von Helena Schmidt:
Der Mann ist 73... Ich weiß nicht ob das gerecht ist, Mahler tut mir leid. Er ist verblendet, ja. Aber man sollte vo dem Hintergrund seines Altes Gnade walten lassen...
25.02.2009 16:23 Uhr
von A.S. Reyntjes:
Auf einen roten Zweig und dann "unschuldig" ins Gefängnis als die "ge/rechte" Lehranstalt für sein restliches Leben gekommen zu sein - das steht nicht in der Bibel.
Im Jakobus-Brief (1,26) heißt es: "Sein Zweig wird nicht grünen". ... so als Erinnerung an die Noah-Geschichte mit der dollen Schiffs-Landung im Wieder-Grünen. Und da war auch nur ein Weideplatz für Mann & Maus & Myzell gemeint - und keine Weider-, äh: Wiedervereinigung als Nationalkrämerei oder so was!
25.02.2009 16:21 Uhr
von denninger:
Da hat der Mahler Horsti aber echt kein Glück gehabt. Erst links- dann rechtsradikal und beide Male wegen Sraftaten verurteilt, das tut schon weh.
Die Braunen Horden werden jetzt, wie anno dazumal die Linken, das Lamento des "politischen Gefangenen" der in diesem "Systemstaat" "wegen seiner Gesinnung" verurteilt wird anstimmen.
Sechs Jahre Haft, das ist hart, zumal in seinem Alter und das ist auch gut so.
Nur ein schaler Beigeschmack bleibt (hat aber mit den Braunen nichts zu tun):
Für das Leugnen anderer Völkermorde (Armenier, Ukrainer, Hereros u.A.) gibt es keine solchen Verfahren, geschweige denn solche Urteile. Warum eigentlich nicht? Aber das ist ein Auftrag an den Gesetzgeber die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Dieses Ungleichgewicht schlachten die Braunen weidlich aus und leider muss ich zugestehen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wenn auf Pro-Gaza demonstrationen offener Judenhass und der Aufruf zum Völkermord ohne rechtliche Folgen bleibt und sogar zur "Deeskalierung" israelische Fahnen von Polizisten abgehängt werden muss sich die Öffentlichkeit den Vorwurf gefallen lassen, es werde mit zweierlei Maß gemessen.
25.02.2009 16:11 Uhr
von Mäktub:
für mich gibt es keine zweifel da es den holocaust gab, doch ich finde es unfassbar das menschen eingesperrt werden nur weil sie, aus welchen gründen auch immer eine andere MEINUNG!!! haben. und das diese menschen als lügner dargestellt werden , eben als holocaustleugner ist doch ein umstand das die tatsachen verdreht. ich habe in meinem freundeskreis schon genügend menschen kennen gelernt die an die unglaublichsten verschwörungstheorien glauben. das heisst also das wir jetzt menschen einsperren die einfach an etwas anderes glauben.
25.02.2009 16:09 Uhr
von archimedes:
Das heißt also Strafverschärfung für die Mithäftlinge, die den jetzt aushalten müssen.