Urteil in Frankreich: „Faschistin“ trifft es ganz gut

Ein linker Politiker hatte die Chefin des Front National, Marine Le Pen, als „Faschistin“ bezeichnet. Ein Gericht konnte darin nun keine Beleidigung erkennen.

Marine Faschistin Le Pen. Bild: dpa

PARIS dpa | Die Bezeichnung „Faschistin“ für die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Front National, Marine Le Pen, stellt keine Beleidigung dar. Ein Strafgericht in Paris sprach den Vorsitzenden der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, am Donnerstag von entsprechenden Vorwürfen frei.

Nach Ansicht des Gerichts kann der Begriff „Faschistin“ zwar eine beleidigende Bedeutung haben. Dies sei aber in einer Debatte zwischen politischen Gegnern nicht der Fall.

Mélenchon hatte während des Präsidentschaftswahlkampfes 2012 in einer Fernsehsendung gesagt: „Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?“ Le Pen hatte darin eine Beleidigung gesehen.

Die 45-Jährige bemüht sich seit Übernahme der Parteiführung von ihrem für seine ausländerfeindlichen Ausfälle bekannten Vater Jean-Marie Le Pen um ein gemäßigteres Erscheinungsbild der rechtsextremen Front National. Sie selbst sieht ihre Partei verteufelt. In Umfragen zur Europawahl war die FN zuletzt noch vor den regierenden Sozialisten zweitstärkste Partei hinter der konservativen UMP.

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