Urteil im Ramelow-Prozess: So gut wie ein Freispruch

Das Verfahren gegen Thüringens Ministerpräsident Ramelow wird eingestellt: Er war an der Blockade einer Nazi-Demo 2010 beteiligt.

Jetzt strahlt Ramelow wieder: Das Verfahren gegen ihn wurde einstellt. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Amtsgericht Dresden hat das Verfahren gegen den Thüringischen Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) eingestellt. Das erfuhr die taz am Donnerstag aus Gerichtskreisen. Ramelow war die Organisation der Blockade der rechtsradikalen „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland“ im Jahr 2010 zur Last gelegt worden.

Das Verfahren war ursprünglich wegen Geringfügigkeit eingestellt worden, die Kosten sollte jedoch Ramelow tragen. Er legte deshalb Einspruch ein. Sein Anwalt Johannes Eisenberg stellte noch einmal umfangreiche Beweisanträge.

Polizisten sollten bezeugen, dass Ramelow bei der Blockade vor allem als Vermittler tätig war und deshalb freizusprechen sei. Statt eines Verhandlungstermins kam gestern die Nachricht der Einstellung – diesmal aber ohne Kosten für Ramelow.

Am 13. Februar 2010 hatten sich 12.000 Dresdner der Landsmannschaft entgegengestellt. Dabei war auch Ramelow, damals noch Fraktionschef im Thüringer Landtag. Die Dresdner Justiz klagte neben ihm mehrere andere Linken-PolitikerInnen an und beantragte, drei Tage vor seiner Wahl zum Ministerpräsidenten, die Aufhebung seiner Immunität.

Ramelow selbst hatte mehrmals betont, es gehe dem Gericht offenbar nicht um die Sanktion strafbaren Verhaltens, „sondern um eine dezidiert politisch motivierte Verfolgung eines Menschen, der sich gegen rechtsradikale und geschichtsleugnende Thesen“ gewandt habe.

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