Urteil im Prozess gegen Schweizer Spion: Bewährungsstrafe nach Geständnis

Der Agent erhält knapp zwei Jahre auf Bewährung. Er hatte gestanden, dem Schweizer Geheimdienst Daten deutscher Steuerfahnder beschafft zu haben.

Rechtsanwalt Hannes Linke (l-r), der Angeklagte Schweizer Daniel M. und der Anwalt Robert Kain stehen nebeneinander

Daniel M. mit Anwälten vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Foto: dpa

FRANKFURT/MAIN afp | Auf der Grundlage eines Geständnisses ist der Schweizer Spion Daniel M. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah den Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit als erwiesen an und verfügte zudem, von dem 54-Jährigen 25.000 Euro einzuziehen. Dem Urteil war eine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten über eine Bewährungsstrafe im Gegenzug für ein Geständnis vorausgegangen.

M. hatte gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am Ankauf sogenannter Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt waren. Den Vorwurf, eine Quelle in der deutschen Finanzverwaltung platziert zu haben, konnte die Bundesanwaltschaft nicht nachweisen.

M. gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 13.000 Euro und 15.000 Franken für Spionage erhalten zu haben. Außerdem habe er insgesamt rund 70.000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter Sicherheitsfirma weitergeleitet.

Die Bundesanwaltschaft forderte im Prozess eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldauflage von 40.000 Euro. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. 40.000 Euro wurden laut Verteidigung bei Gericht hinterlegt.

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