• 23.07.2010

Urteil im Billig-Bordellprozess

Erst die Flatrate, dann der Knast

Die Betreiber der "Pussy-Clubs" werden verknackt. Denn in ihren "Flatrate-Bordellen" zahlten sie für die Prostituierten keine Sozialversicherungsbeiträge.von Christian Rath

  • 25.07.2010 01:22 Uhr

    von Mårten:

    Diese nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträge sind Unsinn, denn der Staat kann ja kaum für etwas nicht erlaubtes Beiträge erheben.

    Die Tat beschränkt sich also darauf, dass sie die Frauen auf Zeitbasis bezahlt haben statt auf Akkordbasis. Was normalerweise als Grundlage vernünftiger Beschäftigungsverhältnisse gilt, ist hier verboten. Es drängt sich die Frage auf, ob die Gesetze absichtlich so gemacht sind, dass es den Frauen nicht zu gut geht.

  • 24.07.2010 13:04 Uhr

    von Dr. Harald Wenk:

    3 Jahre ohne irgendwelche Gewalt und offensichtlich äußerst undurchsichtigen "Beschäftigungsverhältnisparagraphen" sind schon ganz schön heftig.
    Das sieht erst einmal recht repressiv aus, und vielleicht wird in höhere Instanzen gegangen. Allerdings
    ist das Rotlichtmilieu zweifelsohne mit dem kriminellen Milieu enger verzahnt als andere, so dass das Interesse an höchstrichterlicher Behandlung nicht immer unbedingt weit entwickelt ist.

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