Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig
Abmahnanwalt muss in Haft
Der als "Abmahnanwalt" berüchtigte Günter Freiherr von Gravenreuth muss wegen Betrugs der taz 14 Monate in Haft. Das Kammergericht hat am 2. Februar 2009 seine Revision verworfen.von Mathias Bröckers
Leserkommentare
27.02.2010 22:37 Uhr
von El Baradeiti:
Tja, aus dem Knast wird wohl nix - Herr von Gravenreuth hat sich am 22.2.2010 erschossen. Im Haus seiner Studentenverbindung, die ihn allerdings schon vor einiger Zeit unehrenhaft entlassen hat...warum wohl... fraglich, wie er überhaupt wieder dort reinkam... nicht gerade ein sympathieträger dieser Mensch, aber irgenwdie auch tragisch ... ich kannte ihn persönlich.
Ich weiß nciht, ob ich seine teils etwas peinlichen Späe vermssen werde. Sein Schnupftabak war aber immer ziemlich gut.