Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Hamas nicht mehr terroristisch

Der Europäische Gerichtshof nimmt die Hamas von der EU-Terrorliste. Die Strafmaßnahmen gegen die Palästinenserorganisation bleiben in Kraft.

Hamas-Mitglieder in Gaza-Stadt. Bild: dpa

LUXEMBURG afp | Der Europäische Gerichtshof hat die EU angewiesen, die Palästinenserorganisation Hamas von ihrer Liste mit terroristischen Organisationen zu nehmen. Die Entscheidung sei aus „Verfahrensgründen“ getroffen worden, teilte der Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg mit.

Die von der EU getroffene Entscheidung basiere nicht auf „untersuchten und bestätigten Akten zuständiger Behörden, sondern auf sachlichen Anschuldigungen, die aus der Presse und aus dem Internet stammen“. Allerdings bleiben die gegen Hamas verhängten Strafmaßnahmen vorerst in Kraft, „um die Wirksamkeit jedes künftigen Einfrierens von Geldern abzusichern“.

Der militärische Arm der Hamas steht seit 2001 auf der EU-Terrorliste, seit 2003 auch der politische Teil der Organisation. Dadurch wurden Gelder der Organisation und ihrer Mitglieder in Europa eingefroren.

Das Gericht betonte, seine Entscheidung äußere sich nicht wesentlich zu der Frage, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei. Die Strafmaßnahmen gegen die Hamas werden dem Urteil zufolge nun noch für mindestens drei Monate aufrechterhalten oder im Falle einer Berufung, bis dieses Verfahren entschieden ist.

Die Hamas wurde kurz nach Beginn der ersten Intifada im Dezember 1987 gegründet. Der Name ist die Abkürzung der arabischen Bezeichnung für „Islamische Widerstandsbewegung“, das Wort selbst bedeutet „Eifer“. Programmatisches Ziel ist die Zerstörung Israels und die Errichtung eines islamischen Staates Palästina von der Mittelmeerküste bis zum Jordanfluss.

Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach einer Aussöhnung mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus.

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