• 25.01.2012

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Rotes Auge auf der Rotlichtmeile bleibt

Die Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte eine Anwohnerin.von Gernot Knödler

  • 26.01.2012 04:55 Uhr

    von TheOrbitter:

    "Die Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn ist rechts."

    Ach, die ist rechts! So, so. Und "Rechts ist frei!", oder was?

  • 25.01.2012 20:08 Uhr

    von Tim:

    Liebe TAZ! Ist auf jeden Fall passend - auch gewollt? :) "Die Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn ist rechts."..

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