Urteil des Bundesgerichtshofs: Bewertungsportal muss Ärztin löschen

Auf Jameda können Patienten Ärzte und „Heilberufler“ mit Schulnoten bewerten. Eine Hautärztin klagte gegen ihre schlechte Note. Ihr Profil soll nun gelöscht werden.

Ein Stethoskop liegt auf einem iPad, dessen Bildschirm das Logo des Ärztebewertungsportal Jameda zeigt

Unfaires Premium-Modell: Jameda muss das Profil einer schlecht bewerteten Ärztin löschen Foto: dpa

KARLSRUHE afp | Das Online-Bewertungsportal Jameda muss eine klagende Ärztin auf deren Wunsch löschen. Das Portal sei kein „neutraler Informationsmittler“ mehr, weil zahlende Ärzte in einem „Premium-Paket“ auf dem Portal ohne Konkurrenz in deren Umgebung angezeigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Demnach sind Bewertungsportale von Ärzten durch Patienten bei neutraler Darstellung aber weiter möglich.

Im konkreten Fall verlangt eine Kölner Hautärztin von dem Bewertungsportal Jameda, ihr Profil komplett zu löschen. Anlass waren mehrere schlechte Bewertungen, deren Beanstandung durch die Ärztin erst nach Einschaltung eines Anwalts zur Löschung führte. Ihre Gesamtnote stieg danach von 4,7 auf 1,5.

Der BGH entschied nun in der Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Ärztin und der Informationsfreiheit von Jameda zugunsten der Klägerin: Weil die Portalbetreiber bei zahlenden „Premium“-Kunden keine konkurrierenden Ärzte anzeigten, nehme das ihre Rolle als neutraler Informationsmittler zurück. So könnten sie sich auch nicht mehr auf ihre Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit berufen. In solchen Fällen überwiege das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Klägerin und ihrem „schutzwürdigen Interesse“, auf dem Bewertungsportal nicht gespeichert und angezeigt zu werden.

Auf Jameda könne Patienten etwa 275.000 Ärzte und „andere Heilberufler“ mit Schulnoten bewerten. Nun muss das Portal entweder sein Geschäftsmodell ändern oder Ärzte auf deren Wunsch löschen.

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