Der Akademische Senat der Uni Bremen bestätigte am Mittwoch seine Friedensliebe. Der Bundeswehr-Zulieferer OHB kann und will dennoch stiften.von Jean-Philipp Baeck
Vielen Dank für die kritische Begleitung und Intervention der taz Bremen in Sachen Zivilklausel! Dieser Bericht über die Senatssitzung zeigt exemplarisch wie Verfahren in Universitätsgremien transparent gemacht werden können ohne langweilige PR-Hauspostille der Uni zu sein. Auch die von der taz publizierten Plädoyers von Fischer-Lescano/Böhrnsen und Von Gleich haben dazu beigetragen die Debatte in der Öffentlichkeit auf ein höheres Niveau zu heben, das über beleidigte Statements von OHB-Vorsitzenden und plakative Vorwürfe auf AStA-Flugblättern deutlich hinausgeht.
Nun ist zu hoffen, dass der weise Beschluss des Senats nicht bloß auf einen internen Burgfrieden vor der nahenden DFG-Entscheidung über die Exzellenzinitiative zurückgeht, sondern dass die Uni weiter transparent mit der Stiftungsprofessur von OHB umgehehen wird und z.B. die Verträge veröffentlicht. Das eine Stiftungsprofessur generell ausgeschlossen sei, haben ja selbst Fischer-Lescano/Böhrnsen nicht behauptet, sondern auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass wissenschaftliche Unabhängigkeit strukturell (!) gewahrt bleibt. Hier sind also das Vertragswerk und die/der noch zu benennende Stiftungsprofessor/in gefragt. Wenn die Uni weiter offen und transparent mit dem Fall umgeht, wird ein peinlicher Fall wie jüngst in Berlin vermieden. Außerdem könnte sich OHB mit einer Stiftungsprofessur schmücken, deren wissenschaftliche Unabhängigkeit und Integrität beispielhaft wären in Deutschland, denn nichts zeichnet Wissenschaft mehr aus als kontroverse, ernsthafte und sachliche Debatte anstatt blumiger PR-Selbstbeweihräucherung.
25.01.2012 23:50 Uhr
von Hans Kuminall:
Vielen Dank für die kritische Begleitung und Intervention der taz Bremen in Sachen Zivilklausel! Dieser Bericht über die Senatssitzung zeigt exemplarisch wie Verfahren in Universitätsgremien transparent gemacht werden können ohne langweilige PR-Hauspostille der Uni zu sein. Auch die von der taz publizierten Plädoyers von Fischer-Lescano/Böhrnsen und Von Gleich haben dazu beigetragen die Debatte in der Öffentlichkeit auf ein höheres Niveau zu heben, das über beleidigte Statements von OHB-Vorsitzenden und plakative Vorwürfe auf AStA-Flugblättern deutlich hinausgeht.
Nun ist zu hoffen, dass der weise Beschluss des Senats nicht bloß auf einen internen Burgfrieden vor der nahenden DFG-Entscheidung über die Exzellenzinitiative zurückgeht, sondern dass die Uni weiter transparent mit der Stiftungsprofessur von OHB umgehehen wird und z.B. die Verträge veröffentlicht. Das eine Stiftungsprofessur generell ausgeschlossen sei, haben ja selbst Fischer-Lescano/Böhrnsen nicht behauptet, sondern auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass wissenschaftliche Unabhängigkeit strukturell (!) gewahrt bleibt. Hier sind also das Vertragswerk und die/der noch zu benennende Stiftungsprofessor/in gefragt. Wenn die Uni weiter offen und transparent mit dem Fall umgeht, wird ein peinlicher Fall wie jüngst in Berlin vermieden. Außerdem könnte sich OHB mit einer Stiftungsprofessur schmücken, deren wissenschaftliche Unabhängigkeit und Integrität beispielhaft wären in Deutschland, denn nichts zeichnet Wissenschaft mehr aus als kontroverse, ernsthafte und sachliche Debatte anstatt blumiger PR-Selbstbeweihräucherung.
Leserkommentare
24.03.2012 14:00 Uhr
von Hans Kuminall:
Vielen Dank für die kritische Begleitung und Intervention der taz Bremen in Sachen Zivilklausel!
Dieser Bericht über die Senatssitzung zeigt exemplarisch wie Verfahren in Universitätsgremien transparent gemacht werden können ohne langweilige PR-Hauspostille der Uni zu sein.
Auch die von der taz publizierten Plädoyers von Fischer-Lescano/Böhrnsen und Von Gleich haben dazu beigetragen die Debatte in der Öffentlichkeit auf ein höheres Niveau zu heben, das über beleidigte Statements von OHB-Vorsitzenden und plakative Vorwürfe auf AStA-Flugblättern deutlich hinausgeht.
Nun ist zu hoffen, dass der weise Beschluss des Senats nicht bloß auf einen internen Burgfrieden vor der nahenden DFG-Entscheidung über die Exzellenzinitiative zurückgeht, sondern dass die Uni weiter transparent mit der Stiftungsprofessur von OHB umgehehen wird und z.B. die Verträge veröffentlicht.
Das eine Stiftungsprofessur generell ausgeschlossen sei, haben ja selbst Fischer-Lescano/Böhrnsen nicht behauptet, sondern auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass wissenschaftliche Unabhängigkeit strukturell (!) gewahrt bleibt. Hier sind also das Vertragswerk und die/der noch zu benennende Stiftungsprofessor/in gefragt.
Wenn die Uni weiter offen und transparent mit dem Fall umgeht, wird ein peinlicher Fall wie jüngst in Berlin vermieden. Außerdem könnte sich OHB mit einer Stiftungsprofessur schmücken, deren wissenschaftliche Unabhängigkeit und Integrität beispielhaft wären in Deutschland, denn nichts zeichnet Wissenschaft mehr aus als kontroverse, ernsthafte und sachliche Debatte anstatt blumiger PR-Selbstbeweihräucherung.
25.01.2012 23:50 Uhr
von Hans Kuminall:
Vielen Dank für die kritische Begleitung und Intervention der taz Bremen in Sachen Zivilklausel!
Dieser Bericht über die Senatssitzung zeigt exemplarisch wie Verfahren in Universitätsgremien transparent gemacht werden können ohne langweilige PR-Hauspostille der Uni zu sein.
Auch die von der taz publizierten Plädoyers von Fischer-Lescano/Böhrnsen und Von Gleich haben dazu beigetragen die Debatte in der Öffentlichkeit auf ein höheres Niveau zu heben, das über beleidigte Statements von OHB-Vorsitzenden und plakative Vorwürfe auf AStA-Flugblättern deutlich hinausgeht.
Nun ist zu hoffen, dass der weise Beschluss des Senats nicht bloß auf einen internen Burgfrieden vor der nahenden DFG-Entscheidung über die Exzellenzinitiative zurückgeht, sondern dass die Uni weiter transparent mit der Stiftungsprofessur von OHB umgehehen wird und z.B. die Verträge veröffentlicht.
Das eine Stiftungsprofessur generell ausgeschlossen sei, haben ja selbst Fischer-Lescano/Böhrnsen nicht behauptet, sondern auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass wissenschaftliche Unabhängigkeit strukturell (!) gewahrt bleibt. Hier sind also das Vertragswerk und die/der noch zu benennende Stiftungsprofessor/in gefragt.
Wenn die Uni weiter offen und transparent mit dem Fall umgeht, wird ein peinlicher Fall wie jüngst in Berlin vermieden. Außerdem könnte sich OHB mit einer Stiftungsprofessur schmücken, deren wissenschaftliche Unabhängigkeit und Integrität beispielhaft wären in Deutschland, denn nichts zeichnet Wissenschaft mehr aus als kontroverse, ernsthafte und sachliche Debatte anstatt blumiger PR-Selbstbeweihräucherung.