Unerwünschte Werbung: CDU kämpft für ihr Recht auf Spam

Die Christdemokraten finden, sie seien per Verfassung verpflichtet, unerwünschte Werbung zu verschicken. Ein Gericht sieht es anders.

Sie haben Post: Viagra, Erbschaft aus Nigeria, Einladung der CDU. Bild: imago/blickwinkel

BERLIN taz | Wenn Parteien unerwünschte Werbemails verschicken, dann folgen sie damit ihrer „verfassungsrechtlichen Pflicht gemäß Artikel 21“ des Grundgesetzes. So argumentiert der CDU-Kreisverband Charlottenburg-Wilmersdorf in einem Streit mit dem Berliner Anwalt Michael De Saavedra-Mai.

Die Stelle in der Verfassung, auf die die CDU hier verweist, lautet wörtlich: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Die CDU-Anwälte schlussfolgern aus diesem Satz: „Die Parteien sind im demokratischen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland angehalten, diese Aufgabe durch Maßnahmen der Kommunikation zu erfüllen. Es wird in diesem Zusammenhang von einem verfassungsrechtlichen Mandat gesprochen.“

Anlass der Auseinandersetzung ist eine Veranstaltung mit dem Berliner CDU-Justizsenator Thomas Heilmann. Auf der Suche nach Leuten, die sich für dessen Auftritt interessieren könnten, war die Partei auf die Idee gekommen, die Anwälte im Umkreis anzuschreiben. Die CDU hatte daher auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer nach den Anwälten im örtlichen Postleitzahlenbereich gesucht und denen dann per Mail die Einladung geschickt.

Dass so etwas die Empfänger verärgert, weiß auch Justizsenator Heilmann: „80 Prozent der Internetnutzer finden es nicht in Ordnung, wenn Unternehmen Daten und Nutzerverhalten im Netz für eigene Zwecke nutzen“, schreibt er in seinem Grußwort für die Kampagne „Smarte Bürger – Verbraucherschutz in der digitalen Welt“. Am Montag hat er persönlich die Kampagne seiner Senatsverwaltung gestartet.

Der Vorgang zeigt auch gut die verschiedenen Ansatzpunkte bei der Bekämpfung von Datenmissbrauch. Heilmann will mit seiner Initiative erreichen, dass die Betroffenen weniger Daten von sich preisgeben. Kern der Webseite ist ein Online-Fragebogen: Dort kann man angeben, wie häufig man soziale Netzwerke wie Facebook nutzt, ob man die GPS-Ortungsdienste seines Handys einschaltet, ob man Überweisungen online über das Smartphone in Auftrag gibt, ob man über das Internet einkauft, ob man Fotos von sich ins Internet stellt. Wer keine Daten von sich preisgibt, wird als „Vorbild für alle Helden im Netz“ gelobt.

Während Heilmann also will, dass die Opfer von Datenmissbrauch ihr Verhalten ändern, setzte einer der Angeschriebenen bei den Tätern an: Rechtsanwalt De Saavedra-Mai zog vor Gericht und beantragte, dass die CDU verpflichtet wird, den Spam an ihn einzustellen. Schließlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum.

Das Amtsgericht Charlottenburg verbot dem CDU-Kreisverband nun, dem Anwalt „weitere Werbe-E-Mails, insbesondere weitere E-Mails mit Veranstaltungshinweisen, namentlich der Veranstaltungsreihe 'CDU-Senatoren im Gespräch' zu schicken“. Im Falle einer Zuwiederhandlung drohte das Gericht ein Ordnungsgeld in nicht genannter Höhe an.

Die Partei kann aber noch versuchen, in nächster Instanz weiter für ihr Recht auf Spam zu kämpfen. Eine Anfrage der taz, ob die CDU die Gerichtsentscheidung anfechten will, ließ die Geschäftsstelle des Kreisverbandes unbeantwortet.

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