In Deutschland genügt zur Kündigung bereits der Verdacht, ein Pfandbon oder ein Stück Bienenstich wurde geklaut. Die Richter hätten sich daran gewöhnt, "aber die Zuhörer sind jedes Mal entsetzt".

Kämpft gegen die betriebsblinde Justiz: Benedikt Hopmann. Bild: matthias b. krause
"Dass jemand wegen des Verdachts 1 Euro 30 an sich genommen zu haben, nach 31 Jahren gekündigt werden können soll, von einem Tag auf den anderen, das will und kann niemand einsehen." Das sagt Emmely-Anwalt Benedikt Hopmann. "Denn es geht ja um die Existenzgrundlage eines Menschen."
Denn seine Klientin wurde aus genau diesem Grund in Berlin von der Supermarktkette Kaisers fristlos gekündigt. Hopmann will mit seiner Klientin zur Not bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Inzwischen will das Bundesarbeitsgericht immerhin das Urteil noch einmal prüfen.
Aus Sicht von Hopmann herrsche unter den Richter eine regelrechte Betriebsblindheit vor: "Ein Jurist, der die Rechtsprechung tausendmal durchgekaut hat, für den gewinnt das eine Normalität, was niemals eine Normalität sein dürfte."
Hopmann hat selbst erleben müssen, was eine Kündigung bedeutet: "Ich war lange Schweißer, ich bin selbst auch gekündigt worden. Ich weiß, was das für eine Demütigung ist."
"Dies ist kein Wahlwerbespot. Die taz gibt zur Bundestagswahl Aktivisten eine Stimme." Unter diesem Motto lässt die taz zur Wahl engagierte Menschen mit ihren Forderungen an die Politik zu Wort kommen. Teilweise im Video auf taz.de, teilweise als Protokoll in der sonntaz.
Die herrschende Rechtsprechung sagt aber: Schon der Verdacht eines Diebstahls reicht zur Kündigung. "So etwas passiert in Deutschland etwas einmal im Monat." Etwa der "Bienenstichfall": "Eine Verkäuferin hat kurz vor Feierabend einen Bienenstich gegessen, der danach sowieso schlecht geworden wäre - und das Bundesarbeitsgericht hat gesagt: das ist rechtens."
Die Richter bräuchten so nicht urteilen, sagt Hopmann: "Sie machens trotzdem." Seine Forderung: "Wenn der Arbeitgeber kündigen will, dann muss er es schon beweisen. Allein auf den Verdacht hin, soll niemals eine Kündigung ausgesprochen werden dürfen."
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Dafür müsse das geltende Gesetz nicht mal geändert werden, es genüge eine Ergänzung: "In Bagatellfällen darf ohne eine vorherige Abmahnung keine Kündigung ausgesprochen werden." Aus allen großen Parteien außer der FDP hätten sich Politiker gegen das Emmely-Urteil gewandt. Jetzt müssten sie ihre Worte in die Tat umsetzen.
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Leserkommentare
15.06.2011 13:23 | Stefan Schofel
.... - Etwa der "Bienenstichfall": "Eine Verkäuferin hat kurz vor Feierabend einen Bienenstich gegessen, der danach sowieso ...
15.06.2011 13:20 | Wolfgang Kluge
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15.06.2011 13:20 | Stefan Schofel
.... - Etwa der "Bienenstichfall": "Eine Verkäuferin hat kurz vor Feierabend einen Bienenstich gegessen, der danach sowieso ...