Umweltrechtlerin über Lärmproteste: „Der Fluglärm wird geschützt“

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Mittwoch über das Nachtflugverbot. Die Umweltrechtlerin Pascale Cancik über bessergestellte Protestierende und Lärmschutzzonen.

Sieht romantisch aus, ist aber furchtbar laut. Bild: dpa

taz: Frau Cancik, sind Fluglärmgegner die neuen Wutbürger?

Pascale Cancik: Die Bezeichnung Wutbürger finde ich zu diffamierend. Aber ja, neben dem eigentlichen Anliegen – Angst um Nachtschlaf, Gesundheit und Immobilienwerte – äußert sich oft auch Wut über das Verfahren.

So versprach die hessische Landesregierung in der Mediation zur neuen Frankfurter Landebahn ein Nachtflugverbot, das sie später aber nicht umsetzte. Und in Berlin wurden von der Flugsicherung Flugrouten festgelegt, die die Bürger nach der vorhergehenden Planfeststellung nicht erwartet hatten. Fluglärm betrifft so Gebiete, deren Einwohner davon völlig überrascht scheinen.

Wird der Fluglärm noch zu einer Massenbewegung führen?

Wer nur für Ruhe im eigenen Stadtviertel kämpft und die Jets lieber über andere Viertel dröhnen sieht, wird eine kleine Interessengruppe bleiben. Anders ist es, wenn Maßnahmen gefordert werden, die allen Flughafenanwohnern nutzen, etwa Nachtflugverbote. Der generelle Kampf gegen Fluglärm und Flugverkehr könnte zwar theoretisch zur Massenbewegung werden, da aber viele Fluglärmkritiker selbst gerne fliegen, ist das eher unwahrscheinlich.

44, ist Professorin für Öffentliches Recht in Osnabrück. Sie hat einen Schwerpunkt im Bereich Umweltrecht. Derzeit befasst sie sich mit Lärmaktionsplanung.

Von Fluglärm hört man immerhin viel mehr als von den Straßenlärmbetroffenen.

Das hat wohl soziale Ursachen. An Durchgangsstraßen bleiben nur die wohnen, die sich den Wegzug nicht leisten können. Dagegen leiden unter Fluglärm auch Villenbewohner, die Einfluss haben und sich medial geschickt artikulieren. Fluglärm ist insofern „demokratischer“, als er auch Bessergestellte betrifft.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwochmorgen die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge gekippt.

Erlaubt hatte das Land durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. Gleichzeitig erklärten die Richter in dem Urteil den Flughafenausbau insgesamt für zulässig. Bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte die vorgesehene Regelung für Nachtflüge in Frankfurt beanstandet. Diese Entscheidung wurde nun vom obersten deutschen Verwaltungsgericht bestätigt. (dpa)

Auch Kommunen engagieren sich gegen Fluglärm.

Früher stand für flugplatznahe Kommunen das Interesse an Arbeitsplätzen und Industrieansiedlungen im Vordergrund. Jetzt merken sie aber zunehmend, wie ein Flughafen ihre Planungshoheit beschränkt, weil in Fluglärmschutzzonen vieles nicht gebaut werden darf.

Warum?

Damit wird verhindert, dass potenzielle Betroffene dem Flughafen zu nahe kommen. In der Fluglärmschutzzone wird gleichsam der Fluglärm vor dem Menschen geschützt, so wie im Naturschutzgebiet die Natur.

Seltsames Gesetz, dieses Fluglärmgesetz.

Es ist ein umstrittenes Umweltgesetz, unter anderem weil es keine Regeln für Betriebseinschränkungen wie Nachtflugverbote vorsieht. Auch das hierfür zentrale Luftverkehrsgesetz gewichtet Lärmschutz sehr zurückhaltend.

Um den Schutz der Bürger müssen sich Behörden und Gerichte damit ohne klare Vorgaben des Gesetzgebers kümmern – so wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht bei den Klagen gegen die neue Frankfurter Landebahn.

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