CDU, SPD, GAL und Linke einigen sich auf neues Schulgesetz. Verabschiedet werden soll es nur, wenn es keine einstweilige Verfügung gibtvon Kaija Kutter
Ehrlich gesagt, ich kann das Wort "Schulfrieden" nicht mehr hören. Immer wenn es darum geht, die deutschen Schulverhältnisse auf dem Stand des 18. Jahrhunderts zu lassen, ist von "Schulfrieden" die Rede und jede Reform wird als "Experiment" gegeißelt. Wenn aber auch mal die deutsche Schule lernbereit ist, dann ist den gleichen Leuten jedes Mittel recht, auch nur die kleinste Veränderung zu verhindern. Die Leute, die den Volksentscheid jetzt gerichtlich überprüfen lassen wollen sind also "schlechte Verlierer" und das Nachkarten von Schill - Pardon Scheuerl (Klage gegen den Elternwillen in Sachen Starterschule) kennzeichnet den "guten Gewinner"?
09.09.2010 15:01 Uhr
von Holger 40:
Liebe Reformgegner, bitte gehen Sie mit @Charlotte nicht zu hart ins Gericht. Immerhin hat sie den gemeinen Bildungsbürger nicht als Elbvorortler, SUV-Fahrer oder als Angehörigen der Gucci-Fraktion tituliert. „Unverbesserliche Hanseln“ ist doch schon ein Fortschritt, wenn ich auch nicht weiß, in welche Richtung. Daß die Sachkenntnis von den Reformbefürwortern gepachtet ist, wird mittlerweile von allen akzeptiert. Evil to him who evil thinks, wie der Lateiner sagt. Apropos repräsentative Demokratie. Bei ihr ging die Macht ja ursprünglich vom Volke aus, um dann nie wieder zu ihm zurückzukehren. Warum also überhaupt noch Wahlen? Der Zyniker in mir fordert: Alle Macht den Lobbyisten!
09.09.2010 10:49 Uhr
von Charlotte:
"Umstrittener Volksentscheid" ist schon richtig; man darf wohl zurecht fragen, ob es vernünftig ist, in einem ansonsten vollständig auf repräsentative Demokratie aufgebauten System 250.000 unverbesserlichen Hanseln das Recht einzuräumen, einstimmige Entscheidungen von Verfassungsorganen zu kippen und über Wohl und Wehe von ca. 1,8 Millionen Bürgern nach Gutdünken zu entscheiden. Ohne Sachkenntnis, ohne sich Gedanken über die Folgen zu machen, einfach nur so.
08.09.2010 18:29 Uhr
von genervte Mutter:
Ich finde,Schüler und Eltern haben nun Schulfrieden und Ruhe verdient. Und die Schulen sind sowieso schon völlig überfordert mit den von der Schulbehörde nur (freundlich ausgedrückt) rudimentär ausgearbeiteten Neuerungen. Ich bin auch erschüttert darüber, dass es offenbar unter den Schulreformbefürwortern schlechte Verlierer gibt; die Abstimmungsvorlage war schließlich deren Idee! Man kann nur hoffen, dass das Gericht vernünftig entscheidet und Frau Götsch sich an das Abstimmungsergebnis hält. Ansonsten ist es sicher mit dem Frieden in Hamburgs Schullandschaft endgültig vorbei!
08.09.2010 18:21 Uhr
von Berti:
Ich versuch mir gerade vorzustellen, was passieren würde, wenn das Verfassungsgericht wider Erwarten den drei Klägern Recht gibt. Damit stünde der Senat dann komplett blamiert da. Und bei einer neuerlichen Abstimung dürfte die Mehrheit dann noch deutlicher ausfallen!
07.09.2010 13:48 Uhr
von Holger 40:
Zum Beitrag von Carsten Bittner noch folgende Ergänzung: ...“betonen aber, es gehe ihnen unabhängig vom Inhalt um Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen.“ Die drei Kläger aus dem Dunstkreis von „Pro Schulreform“ hätten also auch in Falle ihres Obsiegens die Rechtmäßigkeit des Volksentscheids angefochten? Da man mir nachsagt, ein höflicher Mensch zu sein, beschränkte ich mich darauf, diese Äußerung der Kläger als Schutzbehauptung zu werten. Anderenfalls müßten sie ja eingestehen, daß der Volksentscheid und insbesondere das von den Blockflöten modifizierte Abstimmungsverfahren von den „Vereinigten Schulverbesserern“ versemmelt worden ist. Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie.(Wilhelm Busch)
07.09.2010 09:04 Uhr
von Carsten Bittner:
"Umstrittener Volksentscheid"? - da war wohl der Wunsch Vater des Gedankens. Die Verfassungsklage von Herrn Lipinski ist eindeutig ein Windei. Von gut 492.000 abgegebenen Wahlzetteln enthielten gut 276.000 ein Ja für die Volksinitiative und nur ca. 217.000 ein Ja für den Antrag der Bürgerschaft. Die Schnittmenge der Stimmzettel mit einem doppelten Ja ist also bei realistischer Betrachtung (d.h. wenn man den Hamburger Wählern nicht unterstellen will, dass Zehntausende mit Doppel-Ja und dann ebensoviele mit Doppel-Nein abgestimmt haben) mit ca. 1.000 Stimmen verschwindend gering und hat auf die Erreichung des für die Volksinitiative geltenden Quorums von gut 247.000 Stimmen keinen Einfluss gehabt. D.h. selbst wenn die Möglichkeit des "Doppel-Ja" unzulässig war (- und bitteschön: Wessen Idee war das denn noch gleich? Richtig! Die der Primarschulbefürworter!) dann hat dieser Fehler auf das Ergebnis der Abstimmung keinen Einfluss gehabt und ist daher unbeachtlich. Die Verfassungsklage von Herrn Lipinski ist damit nichts anderes als ein Rückzugsgeplänkel schlechter Verlierer und darf die schnelle Umsetzung des Volksentscheides nicht aufhalten.
Leserkommentare
11.09.2010 11:42 Uhr
von Klamann:
Ehrlich gesagt, ich kann das Wort "Schulfrieden" nicht mehr hören. Immer wenn es darum geht, die deutschen Schulverhältnisse auf dem Stand des 18. Jahrhunderts zu lassen, ist von "Schulfrieden" die Rede und jede Reform wird als "Experiment" gegeißelt. Wenn aber auch mal die deutsche Schule lernbereit ist, dann ist den gleichen Leuten jedes Mittel recht, auch nur die kleinste Veränderung zu verhindern. Die Leute, die den Volksentscheid jetzt gerichtlich überprüfen lassen wollen sind also "schlechte Verlierer" und das Nachkarten von Schill - Pardon Scheuerl (Klage gegen den Elternwillen in Sachen Starterschule) kennzeichnet den "guten Gewinner"?
09.09.2010 15:01 Uhr
von Holger 40:
Liebe Reformgegner, bitte gehen Sie mit @Charlotte nicht zu hart ins Gericht. Immerhin hat sie den gemeinen Bildungsbürger nicht als Elbvorortler, SUV-Fahrer oder als Angehörigen der Gucci-Fraktion tituliert. „Unverbesserliche Hanseln“ ist doch schon ein Fortschritt, wenn ich auch nicht weiß, in welche Richtung. Daß die Sachkenntnis von den Reformbefürwortern gepachtet ist, wird mittlerweile von allen akzeptiert. Evil to him who evil thinks, wie der Lateiner sagt.
Apropos repräsentative Demokratie. Bei ihr ging die Macht ja ursprünglich vom Volke aus, um dann nie wieder zu ihm zurückzukehren. Warum also überhaupt noch Wahlen? Der Zyniker in mir fordert: Alle Macht den Lobbyisten!
09.09.2010 10:49 Uhr
von Charlotte:
"Umstrittener Volksentscheid" ist schon richtig; man darf wohl zurecht fragen, ob es vernünftig ist, in einem ansonsten vollständig auf repräsentative Demokratie aufgebauten System 250.000 unverbesserlichen Hanseln das Recht einzuräumen, einstimmige Entscheidungen von Verfassungsorganen zu kippen und über Wohl und Wehe von ca. 1,8 Millionen Bürgern nach Gutdünken zu entscheiden. Ohne Sachkenntnis, ohne sich Gedanken über die Folgen zu machen, einfach nur so.
08.09.2010 18:29 Uhr
von genervte Mutter:
Ich finde,Schüler und Eltern haben nun Schulfrieden und Ruhe verdient. Und die Schulen sind sowieso schon völlig überfordert mit den von der Schulbehörde nur (freundlich ausgedrückt) rudimentär ausgearbeiteten Neuerungen. Ich bin auch erschüttert darüber, dass es offenbar unter den Schulreformbefürwortern schlechte Verlierer gibt; die Abstimmungsvorlage war schließlich deren Idee! Man kann nur hoffen, dass das Gericht vernünftig entscheidet und Frau Götsch sich an das Abstimmungsergebnis hält. Ansonsten ist es sicher mit dem Frieden in Hamburgs Schullandschaft endgültig vorbei!
08.09.2010 18:21 Uhr
von Berti:
Ich versuch mir gerade vorzustellen, was passieren würde, wenn das Verfassungsgericht wider Erwarten den drei Klägern Recht gibt. Damit stünde der Senat dann komplett blamiert da. Und bei einer neuerlichen Abstimung dürfte die Mehrheit dann noch deutlicher ausfallen!
07.09.2010 13:48 Uhr
von Holger 40:
Zum Beitrag von Carsten Bittner noch folgende Ergänzung:
...“betonen aber, es gehe ihnen unabhängig vom Inhalt um Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen.“ Die drei Kläger aus dem Dunstkreis von „Pro Schulreform“ hätten also auch in Falle ihres Obsiegens die Rechtmäßigkeit des Volksentscheids angefochten?
Da man mir nachsagt, ein höflicher Mensch zu sein, beschränkte ich mich darauf, diese Äußerung der Kläger als Schutzbehauptung zu werten. Anderenfalls müßten sie ja eingestehen, daß der Volksentscheid und insbesondere das von den Blockflöten modifizierte Abstimmungsverfahren von den „Vereinigten Schulverbesserern“ versemmelt worden ist.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie.(Wilhelm Busch)
07.09.2010 09:04 Uhr
von Carsten Bittner:
"Umstrittener Volksentscheid"? - da war wohl der Wunsch Vater des Gedankens. Die Verfassungsklage von Herrn Lipinski ist eindeutig ein Windei. Von gut 492.000 abgegebenen Wahlzetteln enthielten gut 276.000 ein Ja für die Volksinitiative und nur ca. 217.000 ein Ja für den Antrag der Bürgerschaft. Die Schnittmenge der Stimmzettel mit einem doppelten Ja ist also bei realistischer Betrachtung (d.h. wenn man den Hamburger Wählern nicht unterstellen will, dass Zehntausende mit Doppel-Ja und dann ebensoviele mit Doppel-Nein abgestimmt haben) mit ca. 1.000 Stimmen verschwindend gering und hat auf die Erreichung des für die Volksinitiative geltenden Quorums von gut 247.000 Stimmen keinen Einfluss gehabt. D.h. selbst wenn die Möglichkeit des "Doppel-Ja" unzulässig war (- und bitteschön: Wessen Idee war das denn noch gleich? Richtig! Die der Primarschulbefürworter!) dann hat dieser Fehler auf das Ergebnis der Abstimmung keinen Einfluss gehabt und ist daher unbeachtlich. Die Verfassungsklage von Herrn Lipinski ist damit nichts anderes als ein Rückzugsgeplänkel schlechter Verlierer und darf die schnelle Umsetzung des Volksentscheides nicht aufhalten.