Das neue Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Rechte der Allgemeinheit. Verbraucherschützer begrüßen die Novelle, die Grünen lehnen sie als unzureichend ab.von Ulrich Goll

Schneller, billiger und umfassender: Jeder soll gleich erfahren können, was er isst. Bild: dpa
BERLIN taz | Künftig sollen sich Bürger schneller, umfassender und billiger über Produkte informieren können. Dafür soll die Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes sorgen. Am Freitag billigte der Bundesrat einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Rechtslage.
Nach dem neuen Gesetz können sich Verbraucher über mehr Produkte informieren. Gaben die Behörden bisher nur Auskunft zu Lebens- und Futtermitteln, Wein und Bedarfsgegenständen wie Kleidung, Spielwaren und Reinigungsmitteln, so werden sie nun zusätzlich auch über technische Produkte wie Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel unterrichten.
Die Bürger sollen in einigen Fällen in Zukunft auch schneller informiert werden. Bei einer Überschreitung von Grenzwerten etwa können Unternehmen die Information der Allgemeinheit nicht mehr mithilfe einer Anhörung hinauszögern. Die Behörden sollen solche Verstöße künftig sofort veröffentlichen.
Firmen sollen sich außerdem nicht mehr so oft auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis berufen können. Sollte das öffentliche Interesse an einer Herausgabe einer Information überwiegen, wird dem künftig stattgegeben werden. Bei einem Rechtsverstoß wie beim Verkauf von Gammelfleisch muss ein Unternehmen außerdem sofort seine komplette Lieferkette offenlegen. Die Offenlegung von Rezepturen und weiteres exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen sollen davon weiterhin unberührt bleiben.
Geht es nach dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, werden viele Anfragen der Bürger künftig kostenlos sein. Verlangten die Behörden bei einfachen Anfragen früher Gebühren, sollen diese nun kostenfrei sein - vorausgesetzt, der Arbeitsaufwand übersteigt nicht die Grenze von 250 Euro.
Für die Verbraucherschutz-Bundeszentrale geht diese Änderung nicht weit genug. "Wir haben festgestellt, dass bereits eine simple Anfrage wegen eines Weichmachers in einem Spielzeug über 500 Euro kosten kann", sagte ein Sprecher der taz. Dennoch sei die Gesetzesnovelle insgesamt begrüßenswert.
Die Grünen hingegen kritisierten die Gesetzesnovelle. Sie bleibe "ganz kleines Karo", sagte die Grünen-Verbraucherschutzexpertin Nicole Maisch. CDU und CSU hätten die Chance vertan, wesentliche Schwächen des Gesetzes abzumildern und einen echten Fortschritt für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzielen. So fehle die Aufnahme von Kosmetikprodukten in den Wirkungsbereich des Gesetzes, das zudem den Unternehmen zu viele Schlupflöcher biete.
Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums treten die Änderungen voraussichtlich am 1. September 2012 in Kraft. Die Behörden benötigten Zeit, um sich auf die neue Rechtslage vorbereiten zu können.
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Leserkommentare
24.02.2012 22:08 | Eva 1811
Das Problem ist einfach diese Beschreibung auf den Produkten und co ?? Wer nimmt sich die Zeit, diese genaustens durchzules ...
16.02.2012 13:26 | Zur Überschrift
”Ein Mann kann sexuelles Vergnügen von einem Kind haben, das so jung ist wie ein Baby. Jedoch sollte er nicht eindringen; ...
12.02.2012 10:49 | reblek
"Waren werden transparenter" - Das wäre vielleicht nicht so gelungen, wenn die alle durchsichtig würden. Ich vermute mal, d ...