Uefa-Verpflichtung bricht Grundrechte: Uefa macht auf Sonnenkönig

Als einzige Bewerberin widersprach Bremen übergriffigen Uefa-Regularien bei der Auslobung für die Fußball-EM 2024. In Hamburg sieht man das nicht so eng

Sollten nach dem Willen der Uefa eine Bannmeile ums Weserstadion ziehen: Polizisten Foto: Carmen Jaspersen/dpa

BREMEN taz | Kein Bock auf Knebelverträge für EM-Kommerz hat Bremen. Die Hansestadt hat sich zwar als Standort für die Fußball-Europameisterschaft 2024 beworben, war aber als einziger von 14 möglichen Standorten nicht bereit, eine umfassende Verpflichtungserklärung des europäischen Fußballverbandes Uefa zu unterzeichnen. Die Bestimmungen beinhalten die Einschränkung des Versammlungsrechts, wirtschaftliche Sonderrechte und sogar die Verpflichtung, Gesetze zum Schutz von Uefa-Vermarktungsrechten zu erlassen. Hannover und Hamburg haben die Verpflichtungserklärung unterschrieben.

„Die Verpflichtungserklärung der Uefa ist bar jeder gültigen Vorstellung eines rechtsstaatlichen Staatsaufbaus“, sagt Tim Cordßen, Sprecher der Bremer Wirtschaftsbehörde. Man habe sich zwar um die EM bewerben wollen, „aber nicht um jeden Preis“. Eine rechtliche Prüfung der Uefa-Verpflichtungen habe dazu geführt, dass Bremen nur eine geänderte Version der Verpflichtungserklärung unterschrieb.

In der Erklärung besteht die Uefa darauf, dass wie bei einer parlamentarischen Bannmeile rund um das Stadion keine Flugblätter verteilt werden dürfen und auch keine „politisch und/oder religiös motivierten Demonstrationen“ stattfinden dürfen. Offiziell verlautbarte die Uefa, dass sie durch diese Bestimmungen Politik und Fußball nicht vermischen wolle.

Ein vom NDR zitierter Verfassungsrichter nannte diese und andere Bestimmungen einen „rechtswidrigen Grundrechtseingriff“. Die Rechtsabteilung der Bremer Wirtschaftsbehörde sah das ähnlich und ergänzte den entsprechenden Passus im Vertragswerk mit „nur soweit diese Aktivitäten im öffentlichen Raum (keine Privatgrundstücke) stattfinden und eine Untersagung rechtlich zulässig ist“ – die Justiz sollte also weiter über die Versammlungsfreiheit entscheiden.

Noch weitreichender sind die Uefa-Forderungen nach einem „Rechtsvollzugsausschuss“, eines behördenübergreifenden Gremiums, das Uefa-Markenrechte durchsetzen soll. In den Bestimmungen heißt es: „Wenn die Uefa die relevante lokale Gesetzgebung als unzureichend erachtet, müssen die relevanten Behörden zusätzliche Vorschriften, Dekrete, Verordnungen, Anweisungen einführen.“

Bremen strich die Passage und ergänzte, dass „Gerichte und Staatsanwaltschaft wegen ihrer Unabhängigkeit/Neutralität nicht zur Teilnahme verpflichtet sind“.

Das Bremer Weserstadion ist mit 42.358 Plätzen ohnehin kleiner als die meisten Mitbewerber und wurde letztlich auch wegen mangelnder Kapazität als Austragungsort abgelehnt. Zudem liegt es mitten in der Stadt, umgeben von privaten Wohnungen, Häusern und Gärten – eine Umsetzung der Richtlinie wäre in einem hohen Maß mit den Rechten der lokalen Gastronomie kollidiert. Cordßen nennt die Vorschriften einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Existenz gastronomischer Betriebe“.

Andere Städte ziehen sich darauf zurück, im Rahmen der Bewerbung garantiert zu haben, sich nicht öffentlich zu äußern

Andere Städte, darunter Hannover, haben die Uefa-Verpflichtungserklärung unterschrieben und ziehen sich nun darauf zurück, im Rahmen der Bewerbung garantiert zu haben, sich öffentlich nicht zur Bewerbung zu äußern. In Bremen widerspräche ein ähnliches Verhalten laut Wirtschaftsbehörde dem Informationsfreiheitsgesetz.

Der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD), der sich mit der Einschränkung von Grundrechten seit G20 ganz gut auskennt, sagte dem NDR zu der Verpflichtungserklärung: „Alle Garantieerklärungen und alles, was wir hier abgegeben haben, haben wir uns angesehen und wir halten das für machbar.“

Später führte sein Staatsrat Christoph Holstein (SPD) genauer aus, was Grote damit gemeint haben könnte: „Die Vorstellung, dass wir deutsches Recht brechen, das geht doch gar nicht.“ Die Versammlungsbehörde entscheide, ob eine Demonstration stattfindet oder nicht. Im Übrigen habe man nach einer möglichen EM-Zusage noch sechs Jahre Zeit auszuhandeln, was die Verträge genau bedeuten.

Der Deutsche Fußballbund (DFB) kommentierte: „Es ist verwunderlich, wenn jetzt jemand von verfassungswidrigen Vorgaben redet.“ Am Ende werde im internationalen Bewerbungsverfahren derjenige ausgewählt, „der die Anforderungen der Uefa bestmöglich erfüllt“. Die zusätzlichen gesetzlichen Erlasse zum Schutz der Markenrechte müssten natürlich nur erlassen werden, wenn das im Rahmen der rechtlichen Vorgaben möglich sei.

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